Aufenthaltsbestimmungsrecht Vater

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
kauzkauz
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Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht Vater

Folgende Problematik, die einer längeren Beschreibung bedarf:

Ich habe eine 3 jährige Tochter, die momentan mit mir zusammen lebt, soll heissen der Hauptwohnsitz ist in meiner Wohnung und ein Zweitwohnsitz bei der Kindesmutter. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter und eine sehr enge und gute Bindung zu meiner Tochter. Ich habe mittlerweile beruflich ausgesetzt um meine Tochter bis zu ihrem Kindergartenbeginn im September zu betreuen. Der Umgang ist zwischen mir und der Mutter so geregelt, dass wir uns gemeinsam um das Kind weiterhin kümmern werden. Es wurde so vereinbart dass sie 3 Tage bei mir und dann wiederum 3 Tage bei der Mutter ist, mit einem anschliessendem gemeinsamen Familientag pro Woche, was mir allerdings nicht als sinnvoll erscheint, da ich der Meinung bin und es schon öfters erleben musste, dass meine Tochter hin- und hergerissen wird und es dadurch auch ist. Dies wurde zwischen mir und der Mutter zusammen mit dem Jugendamt bzw. Familienhelfer vereinbart. Verheiratet waren wir nicht. Ich bin damals zu der Mutter in die Wohnung gezogen, was sich im Nachhinein als schlimmen Fehler heraustellte, da sie dies ausnützte und mich dadurch massiv uter Druck setzte (machst du nicht was ich will fliegst du aus der Wohnung etc.).

Ich muss noch erwähnen, dass meine Tochter eine engere Bindung zu mir als zu der Mutter besitzt (Papakind) was aber auch auf Grund der Vorkommnisse seit ihrer Geburt zurückzuführen ist. Die Mutter selbst ist Thailänderin und in der Vergangenheit bereits mehrmals negativ durch ihre ausgesprochen agressive und rücksichtslose Art sowie einem übermässigen Alkoholkonsum bekannt. Dies ging soweit, dass ich mehrmals mit meiner Tochter nachts aus der Wohnung zu Nachbarn flüchten musste um von dort die Polizei zu alarmieren. Diese ganzen Ereignisse dehnten sich mehr oder weniger drastisch seit der Geburt des Kindes aus. Sie attackierte mich öfters mit dem Kind auf dem Arm und es ist auch schon vorgekommen, dass sie deswegen dem Kind ins Gesicht geschlagen hat usw. Auch wurde sie schon von unbeteiligten Zeugen gesehen wie sie nachts völlig betrunken mit meiner Tochter nach Hause kam und auf das Kind eingeschriehen hat und geschlagen hatte. Ein Nachbar, der dem Kind deshalb helfen wollte und das Kind von ihr trennen wollte hatte sie das Gesicht völlig zerkratzt. Bei einem anderen Zwischenfall wollte sie den Kinderwagen mit meiner schlafenden Tochter gegen die Wand fahren...auch da war sie völlig betrunken. Sie hat mir öfters gesagt, dass sie das Kind ja gar nicht wolle und ich solle es mitnehmen oder mit ihr in der Mülltonne schlafen.

Diese Mutter hat im August letzten Jahres ein weiteres Kind geboren, von einem angeblich völlig unbekannten Erzeuger, wie sie behauptet. Dadurch hat meine Tochter jetzt eine kleine Halbschwester bekommen. Bei einem erneuten Zwischenfall kam sie wiederum betrunken mit meiner Tochter und der Neugeborenen nach Hause und attackierte mich völlig ohne Sinn und Verstand in einem Anfall von Agression und Unkontrolliertheit. Die alamierte Polizei nahm daraufhin das Neugeborene der Mutter weg und brachte es übergangsweise in ein Krankenhaus wo es zu einer Pflegemutter kam. DIe Mutter wurde zwangsweise in die Ausnüchterungszelle gesteckt. Meine Tochter blieb bei mir. Das Neugeborene wurde ihr nach einer Woche und erst nach Gesprächen mit dem Jugendamt unter Auflagen wieder zurückgegeben. Seitdem kommt regelmässig ein Familienhelfer vorbei. Zusammen wurde dann auch mit ihm die Trennung geregelt und das meine Tochter bei mir wohnen wird. Als ich dann endlich die langersehnte Wohnung durch das Wohnungsamt im Januar erhalten hatte wurde dann das obige Sorgerechtsmodell für unsere Tochter umgesetzt. Eine schriftliche Vereinbarung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht hierüber existiert nicht aber sie wohnt ofiziell bei mir und ist so auch angemeldet. Der Versicherungsschutz läuft mittlerweile auch über meine Krankenkasse etc.

Mittlerweile habe ich dem Familienhelfer deutlich gemacht, dass ich diese Regelung als nicht gut für das Kind halte, da sie ja so nicht richtig weiss wo sie eigentlich zuhause ist. Er hält es auch nicht für sinnvoll und schlägt deshalb eine 5 zu 2 Regelung vor...soll heissen 5 Tage bei mir und 2 Tage bei der Mutter.

Die Muter ist eine herrschsüchtige und agressive Frau aber ebenso eine gute Schauspielerin wenn es darum geht einen Vorteil zu erlangen. Das habe ich dem Familienhelfer ebenfalls deutlich gemacht. Jedenfalls sieht die Betreung und Erziehung meiner Tochter bei ihr so aus, dass sie mich ständig beleidigt und als schlechten Vater darstellen möchte und dies auch im Beisein meiner Tochter. SIe sagt zu ihr, ich wäre dreckig, ein ********* sowie andere Unwahrheiten und Beleidigungen. Sie ist der deutschen Sprache auch nur halbwegs mächtig und versucht ihr stattdessen oftmals die Thailändische Sprache schmackhaft zu machen.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus einer endlosen Kette von Ereignissen, die letztendlich zu zahlreich sind sie hier zu erwähnen. Mittlerweile hat sich das in der letzten Zeit ein bisschen abgeschwächt und sie versucht stattdessen eine Taktik anzuwenden um vor dem Jugendamt besser dazustehen.

Was mich besonders hieran interessiert ist, dass mein Kind zur Ruhe kommen kann, normal aufwachsen und sich kindgerecht entwickeln kann. Deshalb meine Frage was ich hierfür tun kann, ebenso für meine innere Ruhe. Muss ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich schriftlich festschreiben lassen oder genügt die mündliche Absprache mit der Mutter, sowie dem Jugendamt und der Tatsache, dass meine Tochter bereits seit Januar diesen Jahres mit mir wohnt?

Muss ich am Ende noch Angst haben, sie könnte das Kind zurückholen und gibt es einen besonderen Vorteil für sie, da sie ja noch eine kleine Halbschwester hat und es für die Mutter dadurch leichter werden könnte meine Tochter zu sich zu holen. Hätte sie vor dem Familiengericht evtl. Erfolg damit? Erfahrungsgemäss haben die Mütter in Deutschland ja mehr die Vorteile als die Väter, was ich persönlich nicht nachvollziehen kann, da ich der Meinung bin ein Vater kann sich genauso liebevoll um sein Kind kümmern wie die Mutter auch.

Erwähnenswert ist ausserdem, dass ich vor kurzem eine neue Frau mit 2 älteren Kindern kennengelernt habe und wir uns alle zusammen gut verstehen, ebenso Kadia mit den 2 Jugendlichen. Wir reden schon von einer gemeinsamen Zukunft aber ich weiss nicht inwieweit ich das für die Angelegenheit für meine Tochter nutzen kann.

Ich selbst würde das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht anstreben, weiss aber auch nicht wie ich mich auf Grund der Entwicklung verhalten bzw. vorgehen soll. Vielleicht ist ein Anwalt notwendig geworden.

Über Meinungen und Tipps wäre ich danbar! Ich bin jedenfalls verunsichert obwohl mir durchaus bewusst ist, dass ich auf Grund der bösen Ereignisse der Vergangenheit gute Vorteile habe.








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4 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo xamant,

bei der von Dir geschilderten Situation würde ich schnell handeln. Sollten die von Dir vorgetragenen Situationen dokumentiert sein, um so besser. Da ihr das GSR habt, besteht auch ein gemeinsamens ABR. Dieses kannst Du nicht durch eine mündliche Absprache oder schriftlich Vereinbarung zwischen Dir und der Mutter auf Dich übertragen lassen. Hierzu bedarf es schon den Beschluss eines Familiengerichts.

Ich würde Dir raten, in engen Kontakt mit dem JA zu gehen und denen die Situation zu schildern und auch Dein Streben nach dem ABR klar zu machen. Wichtig babei ist, dass Du die KM nicht schlecht machst. Du musst darlegen, dass Du nur das Beste für euer Kind möchteste. Ich schreibe bewusst euer Kind .

Auch beim JA niemals sagen dass es Dein Kind ist, es ist euer Kind.

Parallel dazu würde ich einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Dieser sollte dann beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des ABR auf den Vater stellen. Das ASR würde ich vorerst außenvor lassen. Da hier die Gefahr des Unterliegens zu groß wäre.

Anschließend würde ich mich dann um eine vernünftige Umgangsregelung kümmern. Bei der geschilderten Situation würde ich aber vorerst eine betreuten Umgang einfordern.

LG Nero

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#2
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

@Nero

dake für die ausgiebeige Antort. Was ich noch vergesse habe zu erwähnen ist, dass unsere neue Wohnung in einem andeen Stadtteil ist, unsere Tochter aber in dem ursprünglichen Stadtteil der alten Wohnung, also die der Kindesmutter im Kindergarten angemeldet ist und dort bereits eine Zusage ab September erhalten hat. Ich benötige von unserer neuen Wohnung bis zu dem Kindergarten also fast 30 Minuten. Paradoxerweise ist aber jetzt genau 20 Meter neben der neuen Wohnung ein Kindergarten was für mich und meine Tochter ohne Frage optimal wäre, da ich mit ihr nur in das Haus daneben laufen müsste. Der Familienhelfer der Mutter weiss diesen Umstand aber trotzdem beführwortet er, dass die Tochter in den Kindergarten des Stadtteils der Mutter gehen würde. Er begründet das, damit es die Mutter nicht so weit habe auch mal das Kind vom Kindergarten abzuholen. Mir erscheint das unsinnig, da in erster Linie ja auf das Kind Rücksicht zu nehmen ist. Ich würde sie gerne in den Kindergarten neben meinem Haus anmelden. Wie weitreichende Befugnisse hat ein solcher Familienhelfer eigentlich? Ich habe das Gefühl als würde er sich mehr um die Belange der Mutter kümmern als um das Kind um das es ja eigentlich geht!

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo xamant,

wenn ich es richtig verstehe kommt das Kind jetzt neu in diesen Kindergarten? Daher bestehen hier noch keine sozialen Kontakte? Dann würde ich vermuten, dass einer Anmeldung im nähergelegenen Kindergartens nicht zu widersprichen ist. Außerdem hat das Kind ja eh seinen Lebensmittelunkt bei Dir. Ist aber nur meine persönliche Einschätzung.

Zum Familienhelfer, dieser ist in der Familie der Mutter installiert. Daher kümmert er sich um deren Belange. Die Argumentation, dass die Mutter das Kind dann auch mal im Kindergarten abholen könnte finde ich unsinnig.

Sollte es Dir gelingen, dass das ABR Dir zugesprochen wird, müsste man der Mutter klar machen, dass ein Abholen aus dem Kindergarten außerhalb der Umgangsregelung nur nach Absprache möglich ist.

LG Nero

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#4
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Nero,

ich bin eigentlich auch der gleichen Meinung bezüglich dem Kindergarten. Warum sollte ich sie auch in den Kindergarten bringen der in der Nähe der Mutter liegt. Ofiziell ist es so, dass dieser Familienhelfer wegen der Mutter installiert wurde, ich aber zudem Zeitpunkt noch in der gleichen Wohnung mit der Tochter lebte. Da das Kind dann einige Auffälligkeiten bezüglich der geschilderten Vorkommnisse zeigte habe ich diesem Familienhalfer dann ofiziell auch den Auftrag erteilt für meine Tochter tätig zu werden. Allerdings vertraue ich ihm nicht so ganz, denn wie bereits erwähnt ist er für beide Seiten aktiv. Ich denke mir oft er könnte insbesondere auf die lange Sicht gesehen gegen mich und zugunsten der Mutter arbeiten. Warum sollte meine Tochter in jenen Kindergarten und nicht in den, der direkt neben unserem neuen Wohnort liegt? Denkt man ein wenig weiter gibt es eine mögliche Erklärung hierfür...weil die Mutter dort wohnt und meine Tochter dann folglich dort die sozialen Kontakte aufbauen wird. Es sind jetzt Gedankken von mir, was ich aber wiederum nicht ganz verstehen kann, denn dieser Familiehelfer hat sich vor kurzem noch für den Umzug von mir und meiner Tochter stark gemacht und war aktiv daran beteiligt. Ist alles kompliziert zu erklären und ein wenig durcheinander geworden!

Was auch von Interesse ist, ob die Mutter auf Grund der kleinen Halbschwester mögliche Vorteile beim Familiengericht hätte, da ich gehört habe, dass Familiengerichte nicht gerne Geschwister trennen. Ich weiss allerdings aus meiner eigenen Erfahrung, dass ich als Kind von meinem Bruder bei der Scheidung meiner Eltern per Gerichtsbeschluss getrennt wurde. Trotzdem bin ich verunsichert. Ich möchte nicht, dass das Kind auf Grund solcher Gegebenheiten letztendlich bei der Mutter landet. Die deutschen Familiengerichte haben bekanntlich einen Hang zu den Müttern, was ich als Vater nicht nachvollziehen kann, denn Kindererziehung darf man nicht auf Geschlechter beschränken und ich denke ein Mann ist genauso in der Lage ein Kind zu erziehen wie eine Frau das ist.





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