Wie ist das geregelt?
Ich habe mit meinem Freund zusammen eine Tochter. Wir haben beide vor der Geburt das Sorgerecht so geregelt, damit auch er das hat. Wir wohnen nicht unter einer Anschrift. Die Kleine ist auf mich gemeldet, trägt aber den Nachnamen des Vaters. Wie sieht das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht aus? Haben das auch wir beide oder nur ich, weil sie unter meiner Anschrift wohnt?
Danke für eure Antworten im voraus!
Aufenthaltsbestimmungsrecht - Wie ist das geregelt?
11. Dezember 2010
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Frage vom 11. Dezember 2010 | 20:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht - Wie ist das geregelt?
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2010 | 20:44
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
das ABR ist Teil des Sorgerechts. Wenn wie gemeinsame Sorge ausgeübt wird so liegt auch das ABR bei beiden Elternteilen. Wo das Kind gemeldet ist, ist daher nicht ausschlaggebend.
Das ABR kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht, von einem Familiengericht, auf ein Elternteil übertragen werden.
LG nero
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#2
Antwort vom 11. Dezember 2010 | 20:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke dir für die Antwort
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