Aufenthaltsbestimmungsrecht !!!

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Snowy2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht !!!

Hallo ich habe eine Frage, meine Tochter 11 Jahre alt, lebt bei meinem Ex Mann, das Gericht hat es so festgelegt. Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht aber nur er hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wir haben noch 2 gemeinsame Kinder die bei mir leben. Nun hat sich mein Ex man seit 4 Jahren NICHT um die Kinder die bei mir leben gekümmert, sprich nicht angerufen, besucht oder auch keine Geschenke mal geschickt wie an Weihnachten etc. Seit 2 Jahren hat mein Ex Mann eine Freundin, diese mag meine Tochter nicht aber auch meine Tochter mag sie nicht. Seitdem sie mit ihn zusammen lebt geht es meiner Tochter schlechter. Sie hat Angstzustände und nässt ein. Sie war sogar schon in einer Kinderpsychiatrie weil die es raus finden wollen warum es ist aber leider weiss ich nicht das Ergebnis, da ich zu weit weg wohne und mein Ex und ich kaum Kontakt haben. Nun hatte ich meine Tochter 3x bei mir gehabt in den Ferien und immer hatte sie zu mir gesagt das sie bei mir bleiben wolle. Sie sagte das eben die Freundin sie immer nur anmeckert und sie für jede Kleinigkeit ins Zimmer steckt. Heute hatte ich noch am Telefon miterlebt wie mein Ex zu ihr meinte: "Entweder du legst auf oder du darfst sie nicht mehr besuchen"!!!! Es sind viele Sachen die mein Kind beschäftigen und ihr geht es wirklich nicht gut da. Meine Frage was kann ich tun, um das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" für meine Tochter wieder zu bekommen??? Sie will ja auch zu mir und das zwar schnell.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Snowy2,

was war denn der Grund dafür, dass das ABR damals, nur für diese, eure Tochter, auf den KV übertragen wurde?

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snowy2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

weil meine Tochter damals vollkommen auf den Kindsvater fixiert war und das Gericht meinte das es so besser wäre

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
boxerfan2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das kenne ich habe auch derzeit das problem mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht meine tochter ist seit dem 25.12.09 bei mir sie will absolut nicht mehr zu ihrem vater und stiefmutter. vater und stiefmutter haben sich vor 9 monaten getrennt und leben seit dem wie in einer wg zusammen meine tochter musste neun monate schweigen sie durfte mit keinem darüber sprechen. am 14.12.09 sagten mir mein exmann und dessen nochfrau das beide einen neuen partner haben, am 15.12.09 schrieb mir meine tochter dann´: hi mama ich hoffe euch geht es besser als mir. als ich sie dann fragte was los ist schrieb sie : ich habe stress papa geht wieder zu seiner neuen freundin und das überfordert mich.

auch kamm jetzt raus das wo der papa bei seiner freundin war die stiefmutter eigendlich aufpassen sollte dies aber nicht tat und sich ins auto setzte und zu ihrem freund (der schon im gefängnis sass) fuhr und dort bis in den frühen morgenstunden blieb. meine tochter und die tochter der stiefmutter waren die ganze nacht bis in den frühen morgen stunden alleine. beide kinder sind erst 11 jahre alt. ich habe dann mit dem zuständigen jugendamt gesprochen die mir sagten das ich bis nach den feiertagen warten kann für ein gespräch, oder ich könnte zu einer jugendberatung gehen oder ich könnte unabhänig davon einen antrag beim gerichtstellen.

ich habe mit meinem anwalt zusammen einen antrag auf übertragung des aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und gleichzeitig mit dem jugendamt in meinem kreis kontakt aufgenommen.

jetzt bleibt meine tochter solange bei mir bis das gericht entscheidet...

meine tochter hat heute auch ein paar zeilen an ihrem papa geschrieben dort kann man sehen was sie für probleme damit hat :



[color=red]hallo hier ist L....
ich will nicht das du mich hier rausholst denn hier kann ich mich endlich mal stressfrei fühlen und wenn du das nicht akzeptierst bist du kein guter vater wenn du nicht das beste für mich willst
mir ist das jetzt auch egal was du willst denn es geht ausnahmsweise mal um mich
es ist mir egal ob du mich vermisst denn ich habe dich auch immer vermisst als du bei manuela warst aber jetzt vermisse ich dich nicht mehr weil du schon oft gesagt hast das du nur noch am wochenende zu ihr gehst und das hast du nicht gemacht
wer hat uns denn immer allein gelassen wer hat denn immer telefoniert als wir im schwimmbad waren
du willst doch einfach nur noch zur manuela
ich will hier bleiben und das sage ich auch so bei der gerichtsverhandlung ich musste lang genug schweigen 9monate lang
ich will so nicht mehr leben das stresst mich nur noch ich will bei mama bleiben bitte verstehe mich auch endlich mal
wenn du mich nicht verstehst dann möchte ich nix mehr mit dir zu tun haben
gruß L......
[/color]


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo Snowy,
schalte am besten das Jugendamt ein. Sie werden dir helften die Interessen deiner Tochter zu vertreten.
LG

-----------------
"Euer Neid ist meine Anerkennung"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
boxerfan2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Hardwaremania81

richtig das habe ich auch gemacht...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Was haben sie gesagt? Darf sie bei dir bleiben, bis alles geklärt ist?

-----------------
"Euer Neid ist meine Anerkennung"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
boxerfan2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja sie darf bei mir bleiben bis das geklärt ist.... wir hoffen das wir die woche den termin bekommen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

darf ich dich mal fragen, wie lange das Ganze gedauert hat bis du einen Gerichtstermin bekommen hast?

Danke.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
boxerfan2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

dies ist noch ein aktueller fall wir warten noch auf einem terin.. nach den neuen gesetz muss dies innerhal von 4 wochen passieren... wir warten mit jedem tag auf einem termin

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Vielen lieben Dank! Hast du vielleicht auch noch einen Link dazu oder evtl. magst du ihn mir ja per PN schreiben. Dürfte ja hier erlaubt sein.
Weißt du vielleicht auch noch, ob man da beim Amtsgericht Prozeßkostenhilfe bekommt, wenn man einfach nur mit einem Anwalt vors Gericht gehen möchte wegen Rückführungwunsch und das ohne Jugendamt.
Das Familiengericht bildet sich ja seine eigene Meinung und stimmt nicht immer dem Jugendamt zu.

Danke.

lg Charly

-----------------
""

-- Editiert am 05.01.2010 15:16

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
boxerfan2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

zur prozesskostenhilfe kann ich nur sagen ich bin zum anwalt musste dann einen zettel ausfühlen und dies wird dann mit zum gericht geschickt... ich glaube das gericht sagt dann ob du prozesskostenhilfe bekommst oder nicht das kommt auf dein einkommen drauf an

lg boxerfan

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
boxerfan2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Also nur mal zur info mein antrag wegen übertragung des aufenthaltsbestimmungsrechtes hat 10 tage gedauert habe jetzt einen termin am 26.1.010

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.813 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen