Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, Chancen?

9. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
rechts-laie
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, Chancen?

Ich wohne seit einiger Zeit mit meinem 3-jährigen Sohn allein in unserem Haus. Die Ex lebt im gleichen Ort und kommt jeden Tag, mit meinem Einverständnis ( gem. Sorgerecht ), um den Jungen zu sehen. Sobald er ins Bett gegangen ist, ist sie auch schon wieder bei ihrem Lover. Ich habe versucht klarzustellen, das der Junge hier aufwachsen soll, in seiner Umgebung, seinen Zimmern, seinem Grundstück, seinen Nachbarn. Wir haben uns soweit mündlich geeinigt, das der Junge, wenn sie mal mit ihm wegfährt, pünktlich hier zu Hause sein muss und sie mich benachrichtigt, wo sie sich gerade aufhält. Das ganze wäre kein Problem, wenn der neue Lover nicht wegen Gewalttätigkeiten vorbestraft wäre, desweiteren droht sie ab und zu, den Jungen nicht nach Hause zu bringen. Ich möchte, das mein Sohn sein bisheriges Leben in der Weise fortführt, wie er es gewohnt ist, habe Angst, die Ex könnte Ihre Drohung wahrmachen und eines Tages nicht nach Hause kommen. Die Drohungen der Frau und der vorbestrafte Lover sind meine Gründe, das Aufenthaltbestimmungsrecht zu beantragen. Wie stehen meine Chancen?

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#2
 Von 
rechts-laie
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)

Nachtrag:

Finanziell kann ich dem Kind alles bieten und bin unabhängig. Ich möchte mit dem Recht wenigstens einen rechtlichen Schutz in der Hand haben, in der Hoffung, die Frau nimmt sich der Ernsthaftigkeit an. Der Umgang des Kindes an sich mit ihr und der des Kindes mit meinen Schwiegereltern sollen und können beibehalten werden. Ich möchte niemanden etwas verbieten.

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#3
 Von 
rechts-laie
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)

Belastendes Material?

Soll ich heimlich Gespräche mitschneiden?
Ich meine, ihre Fürsorgepflicht gibt sie jeden Tag mit Zubettgehens meines Sohn wieder ab, indem sie sich verdünnisiert. Rein arbeitsmässig kann ich auch dank KITA für 24h/Tag die komplette Fürsorge übernehmen.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Aufenthaltsbestimmungsrecht und alleiniges Sorgerecht beinhalten nicht, dass deine Frau kein Umgangsrecht mehr hat. Und solang keine ernsthaften Bedenken bestehen, dass ihr neuer "Lover" dem Jungen gegenüber gewalttätig ist, wirst du dies auch nicht verhindern können. Nur weil er sich evtl. in seiner Jugend mit n paar Punks geprügelt hat, bedeutet dies nicht gleich, dass er kleine Jungen grün und blau schlägt.
Ausserdem gefällt mir deine Schreibweise nicht: "Ich habe versucht, klarzustellen, dass der Junge hier aufwachsen soll", "der Junge muss pünktlich zu Hause sein ", " Sie muss mich benachrichtigen, wo er sich gerade aufhält", " Sie kommt jeden Tag, mit meinem Einverständnis ( gem. Sorgerecht ) "....

Sie ist genauso Mutter, wie du Vater bist !!!! Auch wenn das Kind bei dir lebt. Ein bissel Flexibilität und Eigenverantwortung wirst du ihr ja wohl zugestehen können oder? NOCH ist gar nichts entschieden. Und wo sich die Mutter mit dem Kind aufhält während ihrer Besuchszeiten geht dich überhaupt gar nichts an! Oder sagst du ihr auch Bescheid, wenn du mit dem Jungen einkaufen gehst???
Nicht DU allein hast zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält!!!

Und: Erstens kommen Sprüche wie " Ich bring dir den Jungen nicht mehr zurück" von jedem 2. getrenntlebenden Partner irgendwann mal. Wenn die Richter auf jede Drohung diesbezüglich eingehen würden, wären die Gerichte total überlastet.
Zweitens kann ich deine Exfrau verstehen: Mit welcher Berechtigung machst du ihr derartige Vorschriften?

Telefongespräche kannst du mitschneiden, wenns dir Freude bereitet. Deiner Frau wird es aber noch mehr Freude bereiten, da sie dir damit ein Strafverfahren anhängen kann.

Viel Erfolg beim Versuch, deinen "rechtlichen Schutz" zu erklagen und dem darauf folgenden Rosenkrieg.... dein Kind wird es dir bestimmt irgendwann danken, indem es freiwillig zu seiner Mutter zieht!

.... und ich dachte immer, nur Frauen wären so drauf!

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#7
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo rechtslaie
Irgendwie finde ich es paradox.Erst kommt dein text rüber ob alles ok ist.Das kind wohnt bei dir die Mama ist auch jeden Tag da zumindest bis das KInd im Bett ist.
Ich weiß nicht was du dich aufregst das sie danach weggeht du wohnst doch da mit dein Kind.
Wenn du möchtest das die Mama das Kind auch über nacht betreut,dann lass das Kind mal bei ihr schlafen.

Und Teufelin hat recht drohungen allein bringen dir kein ABR,und solange der freund sich nichts zuschulden kommen lässt ist da auch nicht viel zu machen,denn für seine alten Taten muß er nicht ein lebenlang büßen,kannst ihn das also nicht immer vorhalten.

Außerdem denke ich mal das wenn einer sein Kind nicht mehr zurückbringen will,dann macht er es auch egal ob da ein anderer das ABR hat.
Bei uns hat keiner das ABR wir haben uns nur drauf geeinigt,wo das Kind sein Wohnsitz hat.
Vielleicht klärt ihr das erstmal u wenn dann mal deine Ex das KInd nicht nach Hause bringt,dann kannste eher mit chancen rechnen das du das ABR bekommst.
Zur zeit könnte eine klage für dich teuer werden mein Ex hat das ganze theater wegen ABR 3500 euro gekostet.
Aber letzentlich muß du es entscheiden,denk aber bitte daran das du für dich und dein Kind entscheiden soll,wobei die entscheidung überwiegend im sinne des Kindes fallen sollte.

@Kanalmeister Du magst recht haben das beide es wissen dürfen wo sich gerade das Kind aufhält.Aber ich finde das albern wenn ich unser Sohn zum Papa lasse,dann brauch Papa mir nicht sagen wo er mit ihn hingeht genau so umgekehrt.Wenn ich das so machen würd dann hätt ich ne telefonrechnung unbezahlbar,da unseren Sohn mal ganz oft spontan einfällt zum anderen Spielplatz zugehen u wenn ich dann immer den Papa anrufen müßte ich weiß nicht.
Gruß delphine

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#9
 Von 
un_er_gruendlich
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 8x hilfreich)

"Die Ex lebt im gleichen Ort und kommt jeden Tag, mit meinem Einverständnis ( gem. Sorgerecht ), um den Jungen zu sehen. Sobald er ins Bett gegangen ist, ist sie auch schon wieder bei ihrem Lover."

Ja wo soll sie denn sonst hin? Dir noch Gesellschaft leisten? Sei froh, dass sie jeden Tag kommt und sich um ihren Sohn kümmert und versuche das Ganze ein wenig mehr aus der Elternsicht zu sehen und nicht aus deiner Sicht des (vermutlich) enttäuschten Expartners. Ich weiss, hört sich hart an, aber überleg doch mal, ob du wirklich dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht benötigst, wenn sie sich ohnehin schon an alle deine Forderungen hält (immer schön anrufen, wo sie gerade ist mit dem Kind etc.)! Ich denke, die Gefahr bei ihr ist gering, dass sie mit Kind vondannen zieht und ansonsten schliesse ich mich des Beitrages von Teufelin an.

@kanalmeister: ich glaube, der Vater meiner Tochter würde mich für total bescheuert halten, wenn ich jetzt von ihm fordern würde: " ich möchte immer wissen, wo meine Tochter in den 8 Stunden sich aufhält und du bist dazu verpflichtet!"
Hat schon ein bißchen was vom Kontrollwahn, oder?! ;)

Grüsse von mir

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Kanalmeister,
während der Besuchszeiten kann der Vater (oder in diesem Falle die Mutter ) mit dem Kind hinfahren, wo sie möchte!!!! Sie ist keinerlei Rechenschaft schuldig!

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#12
 Von 
un_er_gruendlich
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich sehe es da etwas moderater: wenn meine Tochter bei ihrem Vater ist, dann ist es für mich wichtig, dass ich weiss, wenn ihr etwas passieren sollte, ich informiert werde.
Wo er sich mit ihr aufhält, ob er seine Eltern oder seine Brüder mit ihr besucht oder doch lieber ins Einkaufszentrum geht oder auf den Spielplatz oder oder oder ist mir im Grunde egal, solange es meinem Kind gut geht (abgesehen davon erzählt sie es ja ohnehin, wenn sie wieder bei mir ist :) )!

Und ich glaube, dass es auch etwas schwierig ist, vorher Absprachen zu treffen, wo der Umgangsberechtigte mit Kind sich aufhalten wird während der Besuchszeit, da Kinder doch meist eine sehr eigensinnige Art haben, ihre Zeit zu verbringen und viele Absprachen wohl an der Unlust des Kindes scheitern werden...oder aber meine Tochter ist da ein Einzelfall und alle anderen Kinder halten sich brav an alles und gehen überall mit ohne zu murren, auch wenn sie keinen Bock haben.

-- Editiert von un_er_gruendlich am 10.02.2005 10:07:59

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#13
 Von 
Maze
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

das ABR wechselt für die länge des besuchsrecht zum betreuenden vater(in diesem falle zur mutter).....
das heisst ergo das sie mit ihren jungen hinfahren kann wo sie will....sie hat keine auskunftspflicht gegenüber den vater.
da kann er sich einen wolf fragen....

ich glaube eher das in diesem fall der vater noch nicht über die trennung hinweg ist und nicht zwischen der paar-und elternebene unterscheiden kann.

das kann auch bei einen angestrebten gerichtsverfahren für das alleinige ABR ein schuss nach hinten werden.

so, jetzt mal tacheles....
verdammte sch....e....sei froh das dein kind bei dir lebt....weisst du eigentlich wieviel väter ihr kind nach einer trennung nicht mal sehen dürfen.....du hast alles was tausende nicht mal erträumen dürfen.

probleme gibts........
maze

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#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Himmel, Kanali..... es reicht langsam! Es war so herrlich ruhig und entspannt hier, als du dich zwischenzeitlich in andere Sozialhilfeforen verkrümelt hast.



>>>Und wo sich die Mutter mit dem Kind aufhält während ihrer Besuchszeiten geht dich überhaupt gar nichts an! <<<

Falsch @ teufelin.

In Gewisser weise geht ihm das doch was an. Umgekehrt wäre es genauso.

von Kanalmeister - 10.02.2005 08:29:06
Status: Tao (5936 Beiträge)



Wieso behauptetst du jetzt - eine halbe Stunde später, dass du nie geschrieben hättest, dass er/sie NICHT mit den Kindern hinfahren kann, wo sie will ???


Mr. Tao.... ICH kann lesen, DU aber wohl nicht schreiben oder denken oder beides!
Hör endlich auf, jeden Thread mit deinem "Liesmalnachmüll" vollzuquatschen, wenn du schon nicht in der Lage bist, ( bzw. "Mann" genug bist ) auf Nachfragen vernünftig zu antworten. Niemand hier kann schliesslich hellsehen oder erahnen, auf welchen Thread, auf welchen User und auf welchen Beitrag du dich grad mal beziehst!!
Wenn ich dich nicht verstanden habe, kläre mich einfach auf! Mach ich doch auch bei dir oder hast du schon einmal von mir gelesen: " Lies die letzten 18 Seiten durch" ??
Weniger Kauderwelsch = Mehr Verständnis!!!


Ansonsten schliesse ich mich un_er_gruendlich und Maze zu 100% an.


-- Editiert von teufelin am 10.02.2005 10:28:27

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#16
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Himmel Leute - benutzt ihr wieder mal alle die Glaskugel?! Es weiß doch überhaupt niemand, was zwischen den beiden abgegangen ist?! Vielleicht hat der Vater ja lediglich Angst um sein Kind, weil seine Ex nicht zuverlässig und ihr neuer Lover latent gewalttätig ist?! Da hätte ich dann auch kein gutes Gefühl, wenn ich nicht wüßte, wo mein 3-jähriger grad ist!
Sicher hört es sich nach "Kontrollwahn" an - aber vielleicht hat er ja Grund dazu?!

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ kanalmeister
vielleicht sollten du und die teufelin für eure privaten Auseinandersetzungen einen eigenen Thread aufmachen. Ich sehe nämlich nicht, was euer HickHack hier mit dem Thema zu tun hat. Wer von euch nun was erlesen kann oder auch nicht ist nämlich, denk ich, den anderen usern wohl "sowas von wurscht"! Mir jedenfalls geht diese persönliche Anfeinderei auf den Keks!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#19
 Von 
un_er_gruendlich
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 8x hilfreich)

wenn dich jemand auf der Strasse fragt, ob das Kind dein Kind ist, dann wirst du sicherlich sagen "nein, das ist Unser Kind" :) ... nee, is' klar

im Übrigen Einzahl und bitte das "un" nicht vor dem Nick vergessen!

@Julla: vielleicht ist aber auch wirklich noch ein Stück weit verletzte Eitelkeit (wobei ich nicht ausschliesse, dass es so sein könnte wie du es vermutest) dabei, mir ist nichts Menschliches fremd. Das Gefühl habe ich bei dem Initiator weil er ja oft genug geschrieben hat, dass
"die Mutter des Kindes tagtäglich beim Kind ist und sobald das Kind schläft, wieder zu ihrem "Lover" geht, bzw. ihre Fürsorgepflicht mit dem Zubettgehen des Kindes sich verdünnisiert"
und da entsteht schon der Eindruck der verletzten Eitelkeit, oder?!

lg un_er_gruendlich

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ UN_er_gründlich

darum hab ich ja gefragt, ob hier mit der Glaskugel "gearbeitet" wird. Es weiß doch wirklich niemand, was zwischenmenschlich abgelaufen ist oder noch abläuft. Sicher kann verletzte Eitelkeit eine Rolle spielen - vielleicht ist die Frau auch vor dem Kontrollwahn ihres Mannes geflüchtet - vielleicht ist sie aber auch "nur" leichtsinnig. Viel zu viele "vielleichts"! Der Fragesteller wollte lediglich wissen, ob es Sinn macht, das ABR zu beantragen. Diese Frage ist ihm - glaub ich von teufelin - beantwortet worden. Alles andere hier ist doch reine Spekulation.

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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