Hallo,
folgender Hintergrund:
Mutter hat sich Anfang des Jahres vom Vater getrennt, ist 70 km entfernt zum neuen Freund gezogen, das Kind ist beim Vater geblieben (es existiert eine Sorgerechtsvereinbarung, in der auch der Lebensmittelpunkt beim Vater geregelt ist),
mittlerweile lebt der Vater mit einer neuen Partnerin und deren Kindern zusammen. Das eigene Kind ist dieses Jahr in die Schule gekommen und ist dort überfordert. Die Mutter nutzt jede Möglichkeit zu versuchen, dass Kind zu sich zu holen.
Das Kind berichtet davon, dass es regelmäßig von der Mutter aufgefragt wird, es gab von Seiten der Mutter Anzeigen beim Jugendamt, diese waren komplett haltlos. Das Kind erzählt, der Mutter, dass es gerne bei ihr leben möchte. Der Vater hat lange mit dem Kind gesprochen, die Gründe, warum es dieses zur Mutter sagt, sind Ängste, dass die Mutter es nicht mehr lieb hat, bzw. noch weiter wegzieht.
Mittlerweile hat das Kind den Mut aufgebracht, der Mutter zu sagen, dass es lieber beim Vater wohnt, worauf hin die Mutter massiv Stress gemacht hat, dass der Vater das Kind instrumentalisieren würde.
Mittlerweile ist dieser Streit so präsent im Alltag, dass ein ruhiges Leben fast nicht mehr möglich ist.
Der Vater überlegt nun, dass alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, damit endlich Ruhe einzieht.
Welche Möglichkeiten hat der Vater?
Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Das alleinige Sorgerecht wird das nicht ändern und ist auch nicht als Instrument gedacht, den anderen Elternteil "ruhig zu stellen".
Bei solchen Konflikten kann man zB versuchen, mit Mediatoren zu arbeiten.
Es geht nicht um das alleinige Sorgerecht, sondern nur um das ABR.
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Verzeihung, stimmt - das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich des Sorgerechts und bezieht sich allein auf Regelungen zum dauerhaften Aufenthalt des betroffenen Kindes. Sie haben ja ausschließlich nach dem ABR gefragt.
Trotzdem ist meine Aussage korrekt, wenn Sie einfach Sorgerecht durch Aufenthaltsbestimmungsrecht ersetzen.
Das alleinige ABR wird Ihre Frau nicht von weiteren Versuchen, das Kind an sich zu ziehen, ändern. Sie können zwar dann zB umziehen, ohne sich abzustimmen, aber darum geht's ja nicht.
Das wird sie auch weiterhin tun, daß können Sie gar nicht verhindern.ZitatDie Mutter nutzt jede Möglichkeit zu versuchen, dass Kind zu sich zu holen. :
Daher bleibt es bei meiner Empfehlung, einen Mediator (Jugendamt, Kinderpsychologe oder ggf auch Kirchenmensch wenn da eine Bindung zu besteht oa) hinzuziehen und im gemeinsamen Gespräch der Eltern und des Mediators vor allem darzulegen oder sich darlegen zu lassen, wie sehr ein Kind durch solches Hickhack belastet wird. Und eine Lösung zu finden.
Es gab Unmengen an Gesprächen, Empfehlungen vom Kindergarten und vom Jugendamt.
Es interessiert die Mutter einfach nicht.
Dem Kind geht es bei dem Vater nicht gut, Punkt.
Der Vater hat alles fast ein Jahr erduldet, seien es Anschuldigungen beim Jugendamt, bei Bekannten, etc.
Für den Vater ist das ABR die verzweifelte Hoffnung endlich etwas Ruhe zu haben.
Es geht und ging dem Vater nie darum, der Mutter eins auszuwischen, im Gegenteil, der Vater hat oft Umgangstage frei gemacht, etc.
Für den Vater ist das ABR die verzweifelte Hoffnung endlich etwas Ruhe zu haben.
Was genau stellt sich der Vater denn vor, wie ihm das ABR dabei helfen soll?
Ganz einfach, es wäre endlich geklärt, dass der Sohn beim Vater lebt, es geht nicht darum, Umhänge einzuschränken, oder wegzuziehen. Der Vater könnte das ständige Brandstiften damit endlich unterbinden, müsste keine Angst mehr vor Sätzen haben wie "ich sorge schon dafür das XXX bei mir lebt".
Zitates wäre endlich geklärt, dass der Sohn beim Vater lebt, :
Zitat(es existiert eine Sorgerechtsvereinbarung, in der auch der Lebensmittelpunkt beim Vater geregelt ist), :
Das ist doch längst geklärt.
Das ist für die Mutter leider völlig unerheblich.
Daran wird das ABR aber nichts ändern. Das wird schließlich nicht in Stein gemeißelt.
Genau so siehts aus. Ihre Hoffnung in allen Ehren, allein mir fehlt der Glaube....
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