Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

12. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Best Friend
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo,

bin dringend interessiert an Infos zum ABR.
Der Fall ist folgender:
Meine beste Freundin lebt seit der Geburt des Sohnen mit Ihm zusammen.Der Vater wohnt getrennt.Seit der Geburt haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Sie überlegt zurück nach Hamburg zu gehen, da dort Ihre Familie lebt und auch die Aussicht auf Arbeit besser ist.
Sie weiß nicht, wie das mit dem ABR geregelt ist, bzw. sie hat nichts schriftliches wie eine Einigung etc.
Hat immer nur einer das ABR?
Kann sie "einfach " umziehen?Die Entfernung wäre für den Vater zumutbar; Berlin - Hamburg.
Spielen die Gründe für den Umzug eine Rolle?Ich meine Arbeit etc sind doch triftige Gründe!!??
Was kann er alles unternehmen um den Umzug zu verhindern?
Er kämpft nicht immer mit fairen Mitteln!!
Danke an alle für jede Antwort im Namen meiner Freundin!!!!
Es ist immer besser gut vorbereitet in solche Gespräche zu gehen.
DANKE

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lauraline
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,
da das gemeinsame sorgerecht vorliegt, habt ihr auch das gemeinsame ABR. du bist verpflichtet dich mit dem KV zusammenzusetzen und ihm deine überlegungen mitzuteilen. letztendlich brauchst du seine unterschrift um einen wohnungs -stadtwechsel vorzunehmen.

wenn du das nicht tust,kommst du in teufels küche...glaub mir...

liebe grüße.....

-----------------
"c.r."

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#2
 Von 
Tempting_Trauma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ansonsten bei gericht ne einstweillige verfügung erwirken, dass du das aufenthaltsbestimmungsrecht habane willst, gründe nennen warum, kommst dann zu einer rechtspflegerin, wenn er unfair kämpft solltest du es so schnell wie möglich machen. Soange du die einstweilige Verfügung hast, kann er die in betracht des ABR nix, e nicht zu einer verhandlung kommt. jenachdem wie das gericht entscheidet, wirst du die einsweillige verfügung erhalten oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
unattainably
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Also
mein exmann und ich haben gemeinsames Sorgerecht ich abr.Nur wenn Du das ABR hast darfst du bestimmen wo deine Kinder leben auch ohne zustimmung des Kindesvaters.Ohne ABR muß er dem Umzug zustimmen!!

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