Aufenthaltsbestimmungsrecht - geteiltesSorgerecht

17. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht - geteiltesSorgerecht

Hallo,
wie ist eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einer Scheidung und 50/50 Sorgerecht geregelt? In den Unterlagen zur Scheidung findet sich nur die Info, das das Sorgerecht zu beiden Teilen bestehen bleibt - im Umgangsrecht sind nur die Zeiten und Urlaubsregelungen aufgeführt. Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht lässt sich nichts finden - im Netz finden sich verschiedene Aussagen.

Die Situation ist folgende:
Eltern Italiener, Sohn (5) in DE geboren aber ital. Staatsangehörigkeit. Familie lebt seit 10 Jahren in DE. Scheidung vor 3 Jahren in DE durch deutsches Gericht. Exfrau hatte noch 1 Jahr Elternzeit und hat 2023 mit 10wöchiges Ankündigung mitgeteilt dieses Jahr in Italien zu verbringen. Weg war sie & der Sohn. Der Vater hat daraufhin hier alles aufgegeben um bei dem Sohn in dieser Zeit sein zu können. Nun sind wieder alle seit 2 Wochen zurück in DE. Angemeldet und besprochen war, dass Sohn 1 Jahr noch in den KG gehen wird, ehe er in die Schule kommt

Exfrau hat jedoch nun einen italienischen Partner, der in Italien lebt. Nun gibt es Grund zur Annahme, dass sie vielleicht komplett nach IT zurück gehen wollen wird.

Welche Möglichkeit gibt es für den Vater? Wie könnten die nächsten Schritte zum Schutz und vor allem zur Stabilität des Kindes aussehen. Der Sohn wollte nicht nach Italien gehen und ist jetzt froh wieder hier zu sein. Zumindest sagt er es so.

Anwalt, Gericht, Jugendamt? Ziel ist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu 50% zu erwirken. Es kann nicht vom Vater verlangt werden nur auf dem Papier zu existieren und Unterhalt zu bezahlen, ohne Rechte zu haben und sein Kind sehen zu können… oder etwa doch?

Durch diverse Ausflüge der Frau und sinnbefreiten Planungen ihrerseits gibt es immer wieder Konflikte - vor allem aber finden dadurch Unterbrechungen in ‚seiner‘ Zeit statt, die weder abgesprochen werden, noch wird die Möglichkeit gegeben die Zeit nachzuholen.

Danke für eure Zeit und Hilfe.

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29 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

Das gemeinsame Sorgerecht kann im Streitfall für bestimmte Entscheidungen durch ein Gericht einem Elternteil entzogen und dem anderen zugewiesen werden oder das Gericht entscheidet direkt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Cristina123):
wie ist eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einer Scheidung und 50/50 Sorgerecht geregelt?
Das Sorgerecht besteht hier gemeinsam, das ABR so, wie man es vereinbart hat (zB Kind lebt bei der Mutter).
Zitat (von Cristina123):
im Umgangsrecht sind nur die Zeiten und Urlaubsregelungen aufgeführt.
Richtig. Man hat das im Zuge der Trennung wohl so vereinbart.
Zitat (von Cristina123):
vor allem aber finden dadurch Unterbrechungen in ‚seiner‘ Zeit statt, die weder abgesprochen werden, noch wird die Möglichkeit gegeben die Zeit nachzuholen.
Dann sollten die Eltern die Umgänge/Umgangsrecht und- pflicht zunächst jetzt miteinander --einvernehmlich---vereinbaren. Hilft das nachweislich nicht, hilft das Familiengericht. Ob mit oder ohne Anwalt, ist eigene Entscheidung.
Zitat (von Cristina123):
Nun sind wieder alle seit 2 Wochen zurück in DE.
Der Vater baut sich hier alles neu auf, oder wie?
Zitat (von Cristina123):
Nun gibt es Grund zur Annahme...
... kann man annehmen. Kanns auch lassen, weil zu viel konjunktiv, zu viel ungewisse Zukunft.

JETZT gehts eher um das JETZT und HIER.

Zitat (von Cristina123):
Ziel ist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu 50% zu erwirken.
Geht es doch nicht um das aktuelle Umgangsrecht des Vaters?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das gemeinsame Sorgerecht wurde ja bereits 50/50 geregelt. Es geht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wurde hier nichts geregelt, obliegt dieses auch 50/50 automatisch? Oder kann eine Mutter bzw. ein Vater bei dem das Kind lebt einfach in ein anderes Land oder auch einfach 500 km zB innerhalb Deutschlands umziehen.

Es kann doch nicht ernsthaft so geregelt sein, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt sich dem einfach sang- & klanglos beigen muss

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

Warum nicht umziehen? Außerdem, ich hatte darauf hingewiesen, dass es um "gemeinsam" geht. Im Streitfall wird das Gericht entscheiden.

wirdwerden

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#5
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid - ich habe mobil Probleme zu zitieren. Sorry.

Ja, der Vater ist nun auch wieder mit nach DE und fängt hier auch wieder bei 0 an.

Die Eltern können keine 5 Minuten in einem Raum verbringen ohne zu streiten. Es ist eine verfahrene Situation.

Natürlich wird der Gang zum Anwalt kommende Woche erfolgen, aber man möchte doch auch vorbereitet sein. Es sind zu viele Aussagen im Internet und als Laie ist man einfach völlig überfordert

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#6
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum nicht umziehen?
-> er ist von DE nach IT gezogen um bei dem Kind sein zu können.
-> jetzt wieder alle in DE zurück

Nun steht im Raum das sie wieder ganz nach IT ziehen will. Er kann ja nicht wie ein Hund hinterherlaufen

Sorry - bitte etwas Verständnis und Geduld mitbringen - ich bin nicht vom Fach, deshalb frage ich hier nach

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Cristina123):
Es geht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wurde hier nichts geregelt, obliegt dieses auch 50/50 automatisch?
Nein. Wenn das Kind seit der Trennung bzw. seit der Scheidung bei der Mutter seinen gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz hat, dann ist das so und bleibt so, bis es geändert wird.
Beide haben das Sorgerecht gemeinsam.
Zitat (von Cristina123):
Oder kann eine Mutter bzw. ein Vater bei dem das Kind lebt einfach in ein anderes Land oder auch einfach 500 km zB innerhalb Deutschlands umziehen.
Ja. Man ist geschieden und *frei*.
Es geht hier doch ums Kind. Dazu haben Eltern sich zu einigen... tun sie es nicht, machts später ein Gericht.

Zitat (von Cristina123):
Es kann doch nicht ernsthaft so geregelt sein, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt sich dem einfach sang- & klanglos beugen muss
Das ist doch auch gar nicht so.
JETZT leben alle 3 in D. JETZT kann der Vater sein Umgangsrecht mit dem Kind anders als bisher versuchen zu regeln, evtl. mit Hilfe des Gerichts. Der Anwalt wird erklären, was man zunächst tun kann. Außerdem muss er JETZT zunächst wieder von 0 wieder anfangen. Wie will er JETZT das Umgangsrecht gestalten?
Zitat (von Cristina123):
Nun steht im Raum das sie wieder ganz nach IT ziehen will. Er kann ja nicht wie ein Hund hinterherlaufen
Ja, schon klar. Irgendwann! NOCH ist es nicht so, sondern eine vage Annahme.

WIE stellt sich der Vater eigentlich das *(geteilte) ABR wegen des Kindes* vor, falls die Mutter tatsächlich irgendwann...? Das Kind kommt demnächst in die Schule...soll es in die deutsche in D oder in die it. in I?
Und wie geteilt?---1 Jahr hier und 1 Jahr dort? Oder halbjährlich... oder WO soll das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz dann haben?

Beachte: Das Kindeswohl hat Vorrang! Es geht nicht um mehr/weniger Rechte am Kind.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kind soll in Deutschland zur Schule gehen. Zunächst steht noch 1 Jahr Kindergarten an.

Der Vater will einfach vermeiden dass sie nach Italien umziehen könnte.

Sie ist ja auch ohne Absprache trotz 50% geteilten Sorgerecht durch das Gericht nach Italien gezogen für ein Jahr. Sie interessiert nicht, was das Gericht zu den umgangspurzelten festgeschrieben hat. Würde es sie interessieren, wäre sie nicht nach Italien. Wie soll ein Vater sein Kind, einmal die Woche und 14-tägig über das Wochenende sehen, wenn es in einem völlig anderem Land lebt?

Jetzt ist sie wieder in Deutschland und könnte ja wieder umziehen wollen. Und dies gilt es einfach zu vermeiden. Daher die Frage, wie das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht denn eigentlich nun ist. Darf sie einfach umziehen? Ich finde nur Infos zum Sorgerecht.

Natürlich ist er am Wohl des Kindes interessiert, aber auch er hat das Recht Vater sein zu dürfen und nicht nur als Zahlender zu fungieren.

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5327 Beiträge, 651x hilfreich)

Zitat (von Cristina123):
Darf sie einfach umziehen?


Sie darf hingehen wo sie wil, ist ja schließlich ein freies Land. Aber sie darf dann eben das Kind nicht mitnehmen, was sie aber wohl tun würde.

Zitat (von Cristina123):
Und dies gilt es einfach zu vermeiden.


Wie willst du das machen? Ihr den Pass abnehmen? Dem Kind den Pass abnehmen, ich weiß nicht ob letzteres möglich wäre (wenn überhaupt, dann nur mit gerichtlichere Hilfe), aber ersteres ist unmöglich für den Vater.#

Hier gilt es einfach abzuwarten.

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#10
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich beziehe ich mich auf das Kind. Der Gang zum Anwalt kommende Woche ist unumgänglich. Wir hätten uns vorher einfach nur gerne informiert was möglich ist. Nicht jeder Anwalt ist geeignet. Es ist ein schwieriges Thema

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

Das mag menschlich schwer abzuwickeln sein, aber einen besonderen Schwierigkeitsgrad, im juristischen Sinn sehe ich da überhaupt nicht.

wirdwerden

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Cristina123):
Das Kind soll in Deutschland zur Schule gehen.
Der Vater weiß doch gar nicht, ob die Mutter tatsächlich dauerhaft nach I ziehen will. Du schreibst hier nach wie vor im Konjunktiv. Unbekannt ist, was die Mutter tatsächlich tut. Man kann nicht jetzt schon etwas *auf Vorrat backen*.
Der Vater kann JETZT daran arbeiten, dass er aus seinem 0 wieder herauskommt, das Umgangsrecht zu seinem Sohn fest macht, d.h. auch die Mutter sich an Vereinbarungen hält... zur Not auch JETZT mit Hilfe eines gerichtlichen Beschlusses.
Zitat (von Cristina123):
Der Vater will einfach vermeiden dass sie nach Italien umziehen könnte.
Verstehst du nicht, dass er das nicht kann? Die Frau darf hinziehen, wohin sie will.

Das Thema ist das Kind und dessen Wohl, d.h. wo das Kind später am besten leben soll.
d.h. auch: Wenn der Vater das ABR für das Kind erhält, kann die Mutter gehen, das Kind lebt dann beim Vater...und die Mutter nimmt ihr Umgangsrecht wahr. Das Sorgerecht können trotzdem beide Eltern behalten.

Zitat (von Cristina123):
Sie ist ja auch ohne Absprache trotz 50% geteilten Sorgerecht durch das Gericht nach Italien gezogen für ein Jahr.
Ärgerlich. mimimi. Der Vater hat sich nicht mit gerichtlicher Hilfe dagegen gewehrt, sondern ist beiden hinterher gezogen.
Jetzt sind aber alle wieder in D. Jetzt kann der Vater versuchen, für jetzt aktuell ein konkretes Umgangsrecht einzufordern und zu vereinbaren.
Zitat (von Cristina123):
Wir hätten uns vorher einfach nur gerne informiert was möglich ist.
Alles mögliche ist möglich. Das hat nichts mit dem Anwalt zu tun, sondern mit den Beteiligten.
Der Vater wird auch nicht alle möglichen Anwälte testen können, bis er einen findet, der ihm die Wunschantwort gibt. Schließlich ist da noch die Mutter.
Selbstverständlich sind solche Situation schwierig, aber nicht so selten.
Schließlich gibts Gerichte, die dann --Recht-- sprechen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von Cristina123):
Es kann nicht vom Vater verlangt werden nur auf dem Papier zu existieren und Unterhalt zu bezahlen, ohne Rechte zu haben und sein Kind sehen zu können… oder etwa doch?

Verlangen kann man bekanntermaßen vieles ...
Mit etwas Pech kann es aber dazu kommen und sogar durchgesetzt werden.

Man sollte nicht vergessen, was an erster Stelle kommt, das sind nämlich weder das was der Vater will noch das was die Mutter will, sondern es ist das Kindeswohl.



Zitat (von Cristina123):
Nicht jeder Anwalt ist geeignet. Es ist ein schwieriges Thema

Es sollte ein Fachanwalt für Familienrecht sein, am besten einer der auf Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht spezialisiert ist


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn ich mich vielleicht nicht gut ausdrücken kann, so ist doch klar das es uns ‚wurscht‘ ist wohin die Mutter zieht … sie kann nach Madagaskar wenn sie will - wir wollen das der Sohn hier bleibt. Das braucht man nicht 3 x extra betonen…

Vielen Dank für die vielen Antworten. Es hat mir / uns sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

Hauptbezugsperson ist bisher die Mutter. Da wiegt bei Gerichten das Argument der Kontinuität schwer. Und, das Kind ist bisher in zwei verschiedenen Kulturkreisen aufgewachsen, ist Italiener. Es spricht doch nichts gegen einen weiteren Aufenthalt in Italien.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5327 Beiträge, 651x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und, das Kind ist bisher in zwei verschiedenen Kulturkreisen aufgewachsen, ist Italiener. Es spricht doch nichts gegen einen weiteren Aufenthalt in Italien.


War auch mein erster Gedanke.

Zitat (von Cristina123):
wir wollen das der Sohn hier bleibt.


Es spielt keine Rolle, was ihr "wollt". Hier geht es um das Kindeswohl und das Kind lebt ausschließlich bei der Mutter. Wenn diese mehr Chancen auf ein gutes Leben in Italien, dann kann sie dies wahrnehmen und wenn es dem Kindeswohl entspricht bei der Mutter zu bleiben, dann wird sie das Kind mitnehmen dürfen.

Einfach mal überlegen, ob der WIlle, dass das Kind hierbleiben MUSS auch dem Wohl des Kindes entspricht. Ich habe da tatsächlich so meine Zweifel.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

So ist auch in etwa die ständige Rechtsprechung in Deutschland. Es ist schwer zu verstehen, warum ein italienisches Kind nicht in Italien leben soll.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht war ich nicht klar.
Mutter & Vater sind Italiener. Haben gemeinsam die letzten 10 Jahre in DE verbracht. Das Kind wurde in DE geboren, hat deutsche Freunde und geht in den deutschen Kindergarten. Es kennt ausschließlich das deutsche Leben und Italien von 2-3 Urlauben im Jahr.

Der unterste, südliche Zipfel von Italien glänzt mit Spielplätzen die Geld kosten, 3,50€ Stundenlohn und keinen Festanstellung sowie Korruption von der wir hier keine Ahnung haben. Jede zusätzliche Bildung kostet Geld. Nicht umsonst verlassen diese Ecke von Italien so viele Italiener. Das hat nichts mit Norditalien und auch nichts mit dem Urlaubsland zu tun an das alle denken, wenn sie Italien hören.

Deutschland birgt für das Kind die bessere Zukunft. Zudem sagt es - ohne Beeinflussung, dass es hier leben will. Das letzte Jahr Italien war schwer für das Kind. Er hat seine Freunde vermisst und kannte in Italien überhaupt niemanden. Nur die Omas und selbst die hat es bisher nicht oft gesehen. Es war richtig entschieden daß der Vater sich entschlossen hatte mitzugehen.

Das Thema kam überhaupt erst auf da der Sohn von sich aus immer wieder damit angefangen hat das er nach Hause will. Deutschland ist sein Zuhause. Klar - er hat Italiener als Eltern, aber diese leben seit 10 Jahren hier. Er kennt nur Deutschland. Und so einfach wie alle denken ist es nicht. Er spricht deutsch besser als italienisch. Wenn er in die Schule kommt wird es schwer für ihn.

Naja - wir werden sehen was der Anwalt sagt.

Es ist immer leicht auf den ersten Blick ein Urteil zu fällen. Bei genauer Betrachtung sieht man jedoch, dass es hier eben nicht um den Vater, sondern um das Wohl und die Zukunft des Kindes geht. Was es mit einem 5 jährigen macht der alle Freunde über Nacht verliert - dann in Italien das 'deutsche' Kind ist, das eben nicht so gut italienisch wie die anderen spricht - nun wieder in DE ist und hier das 'italienische' Kind ist und dann, wenn er sich gerade wieder eingewöhnt hat, entscheidet die Mutter vielleicht doch in Italien zu leben. Nicht weil es das bessere Land für das Kind ist, sondern weil sie einen Mann dort kennen gelernt hat.

Die Mütter (sorry -- ich bin selbst eine Frau) werden immer als Heilige hi gestellt, dabei spielen sie die Kinder wie eine Ass Karte beim Poker und die Männer, die wirklich Vater sein wollen und nicht 1 x in 14 Tagen das Kind für 36 Stunden sehen wollen, die müssen dem ganzen am besten stillschweigend zusehen.

Italien wäre für den Rechtsstreit der kommt allerdings besser - denn in Italien ist nach der Trennung das Wechselmodell Gang und Gäbe und der Vater hat die gleichen Rechte wie die Frau am 'gemeinsamen' Kind. Nur in Deutschland ist man der Meinung: Mutter ist alles, Vater ist Erzeuger, soll zahlen und sein Kind wie einen Bekannten behandeln, der alle 2 Wochen Mal für eine Nacht bleibt

Ich kann es nicht verstehen. Wie gesagt ich bin selbst eine Frau aber ich habe kein Verständnis für diese Sichtweisen. Und ich habe auch so ein bisschen meine Schwierigkeiten mit: why not, Italien ist doch voll toll

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

Wo werden denn um des Himmels Willen Mütter als Heilige dargestellt. Es ist doch ausgesprochen arm, wenn einem nicht anderes als Allgemeinplatze einfallen. Und glaub mir mal, schon in dem Alter haben Kinder ein feines Gespür dafür, was das jeweilige Elternteil, bei dem sie sich gerade aufhalten, genau das sagen, was die Elternteile hören wollen. Denn Kinder wollen artig sein, das sollte man gerade bei einem so kleinen Kind immer im Kopf haben. Und im Familienrecht geht es nun mal nicht um die Frage, wo das Kind die beste Ausbildung erhält, dann könnte man ja die Rechtsprechung Robotern überlassen und diesen Bereich aus dem Familienrecht ausklammern.

Es geht hier ausschließlich um das Kindeswohl; ein wesentlicher Faktor ist da bei einem so kleinen Kind eben die Kontinuität bei der Hauptbezugsperson. Das muss man einfach wissen, und sich vielleicht auch mal mit Alternativen im Umgangsrecht befassen, ich hatte darauf hingewiesen, anstelle hier mit der "Heiligen als Mutter" und anderen lächerlichen Vorurteilen um sich zu schmeißen. Das hilft überhaupt nicht weiter, wirklich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann missverstehe ich Dich anscheinend.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Cristina123):
so ist doch klar das es uns ‚wurscht‘ ist wohin die Mutter zieht
Dann ist zumindest mir nicht klar, warum du mind. 3x nur von der Mutter schreibst. Es geht auch nicht um die geschiedenen, zerstrittenen und immer noch streitenden Eltern, und ob sie nun Italiener sind oder nicht, ist auch *wurscht*.

Wenn der Vater unbedingt erreichen will, dass sein Kind zu 100% bei ihm lebt, dann wird er jetzt beginnen müssen, dafür zu kämpfen. Du kannst ihn zB gern dabei unterstützen, solltest aber die grundlegenden DInge selbst erstmal verstehen. Die Mutter kann natürlich ebenso dafür kämpfen, dass sie das ABR auch bei Umzug behält. SO wäre das auch nach italienischem Recht.
Zitat (von Cristina123):
Und so einfach wie alle denken ist es nicht.
Wer schreibt hier, dass es einfach sei? Wer meint, dass die hier beschriebene Situation einzigartig und besonders sei? Niemand außer dir. Du kannst evtl. nicht neutral denken, weil du dauernd von wir schreibst?
Und wer schreibt, dass es um den Vater gehe? Sorry, liest du rückwärts? Es geht einzig ums Kind und das Kindeswohl! Und ein Urteil fällt hier auch niemand. Wenn überhaupt--- wird das dt. Familiengericht irgendwann zu einem Beschluss finden, gegen den dann wieder angegangen werden könnte.
Zitat (von Cristina123):
Die Mütter...
Hoppla. Warum erzählst du in den letzten 3 Absätzen solchen Unsinn? Es geht um 1 Mutter, 1 Vater und 1 Kind. Punkt.
Und es gibt auch in D Gerichte, die für Väter entscheiden, wenn das dem Kindeswohl dient.

Zitat (von wirdwerden):
Und, das Kind ist bisher in zwei verschiedenen Kulturkreisen aufgewachsen, ist Italiener. Es spricht doch nichts gegen einen weiteren Aufenthalt in Italien.
Mutige Aussage. Mir unverständlich und auch irgendwie *arm*, wenn alles auf die Kulturkreise geschoben wird.
Warum soll ein *italienischer Kulturkreis* herhalten für das Argument, dass das 5j. Kind wegen seiner Staatsangehörigkeit und seiner it. Eltern eher nach Italien (also zur Mutter) gehöre. Absolut nicht nachvollziehbar. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

Was den Kulturkreis angeht, Anami, hast Du mich wohl gründlich mißverstanden. Ich meinte: bei der bisherigen Lebensgestaltung des Kindes und auch unter Berücksichtigung seiner Herkunft ist der andere Kulturkreis kein Hindernis und dürfte bei einer gerichtlichen Entscheidung eine untergeordnete bis gar keine Rolle spielen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Cristina123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist schwer zu verstehen, warum ein italienisches Kind nicht in Italien leben soll.
Es ist auch schwer zu verstehen, warum ein in D lebender it. Vater nicht mit seinem it. 5j. Sohn in D leben sollte, wenn es dem Kindeswohl dient.
Ich finde nichts, was ich missverstanden hätte.

Evtl. lesen wir ja mal, was der Anwalt dem Vater zunächst empfiehlt. Das dürfte ja erstmal nur eine Erstberatung sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Jedenfalls wird der Vater hier in dem Falle nicht damit punkten können, dass ein Verbleib des Kindes in Italien den Vater in der Wahrnehmung seiner Rechte unangemessen einschränken würde bzw. überhauet einschränken würde.



Zitat (von Cristina123):
Italien wäre für den Rechtsstreit der kommt allerdings besser

Der Vater glaubt also- er habe dort - am berüchtigten südlichsten Zipfel - bessere Beziehungen zum darüber verhandelnden Gericht als die Mutter und der Neue?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
smogman
Status:
Student
(2970 Beiträge, 962x hilfreich)

Zitat (von Cristina123):
wie ist eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einer Scheidung und 50/50 Sorgerecht geregelt?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet 100/100 und nicht 50/50. Bei einer Scheidung ändert sich daran gar nichts.

Zitat (von Cristina123):
Exfrau hatte noch 1 Jahr Elternzeit und hat 2023 mit 10wöchiges Ankündigung mitgeteilt dieses Jahr in Italien zu verbringen.
Ist zwar unwahrscheinlich, dass sich dadurch was geändert hat, aber auch nicht ausgeschlossen. Müsste man ins italienische Familienrecht schauen.

Zitat (von Cristina123):
Ziel ist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu 50% zu erwirken.
Der Vater hat das ABR bereits zu 100% (gemeinsam mit der Mutter). Ein solcher Antrag wäre deshalb sinnfrei.

Zitat (von Cristina123):
Es kann nicht vom Vater verlangt werden nur auf dem Papier zu existieren und Unterhalt zu bezahlen, ohne Rechte zu haben und sein Kind sehen zu können… oder etwa doch?
Nö, aber um die Durchsetzung seiner Rechte muss man sich schon selbst kümmern. So ist das im Zivilrecht.

Zitat (von Anami):
Das Sorgerecht besteht hier gemeinsam, das ABR so, wie man es vereinbart hat
Nein. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist keine Entscheidung darüber, wo das Kind lebt, sondern die Entscheidungsgrundlage. Hier haben die Eltern entschieden, dass das Kind bei der Mutter lebt.

Zitat (von Cristina123):
Oder kann eine Mutter bzw. ein Vater bei dem das Kind lebt einfach in ein anderes Land oder auch einfach 500 km zB innerhalb Deutschlands umziehen.
Nein, nicht einfach so. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen und nun mal Lebensrealität. Aus familienrechtlicher Sicht benötigt man das Einverständnis des anderen Elternteils. Eine solche Entscheidung kann sich auch durch konkludentes Handeln ergeben.

Zitat (von Anami):
Nein.
Doch. :-)

Zitat (von Cristina123):
Der Vater will einfach vermeiden dass sie nach Italien umziehen könnte.
Das ist hier zu spüren. Dafür braucht er aber sinnvolle Argumente und eine Alternative, wenn er etwas erreichen möchte.

Die Geschlechterkeule disqualifiziert einen dabei selbst von jedweder vernünftigen Debatte.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39535 Beiträge, 14165x hilfreich)

smogman, hier sind wir nun wirklich mal einer Meinung. Noch ein Hinweis, ergänzend: in keinem Rechtsgebiet unterliegen Entscheidungen, wie immer sie zustande gekommen sind, der Vergänglichkeit bzw. der Abänderbarkeit. Einfach weil sie eben wegen Änderung der Lebensumstände quasi vorgegeben sind. Sonst wären ja auch Scheidungen gar nicht möglich.

Und ja, man kann auch innerhalb von Deutschland 500 km weit weg ziehen. Ob mit Kind, das ist dann eine Einzelfallentscheidung. Aber niemand muss an einem Ort wohnen bleiben, um dem anderen Elternteil einen reibungslosen bequemen Umgang zu ermöglichen.

wirdwerden

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