Aufenthaltsbestimmungsrecht - komplizierter Fall

29. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
CEB0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht - komplizierter Fall

Grüßt euch,

ich habe dieses Forum erst entdeckt und schlage mich seit knapp 3 Monaten darum rum, Ergebnisse von solchen Fällen zu durchforschen oder Erfahrungen zu erhalten.

Ums kurz zu machen beschreibe ich nun die Sachlage.

Mann und Frau haben sich getrennt.
Frau hat seit Monaten schon gesagt, sie will sich trennen.- Vater sagte permanent nein.

Innerhalb der Ehe sind ein paar häusliche Gewalttaten passiert und distanzen die erbeten worden sind, nicht akzeptiert.

Bsp:
In Streitereien viel die Frau fast während der Schwangerschaft auf Grund dessen, weil der Mann die Frau nicht in Ruhe ließ auf die Bitte sie in Ruhe zu lassen. Auch während normalen Streitereien lies der Mann die Frau trotz bitte nicht in Ruhe und lief ihr nach dem sie versuchte aus der Situation zu gehen , hinterher.

Mann zog Frau schon desöfteren an den Haaren. Mann Stoß auch sein Knie gegen den Rücken der Frau so dass sie Wochen lang danach noch Schmerzen hatte und nachts im Bett mit den Schmerzen lag und weinte.

Mann trackte das Familien Auto.
Mann sagte zum Schluss „entweder nehme ich das Kind (gemeinsame Kind) nun mit, oder du darfst morgen und übermorgen nicht raus"

Am darauffolgenden Tag, hat Frau entschieden in die Familien Stadt zu flüchten.
Mann bekam Bescheid auf Grund der gemeinsamen Kinder.

Frau bekam in der darauffolgenden Woche eine Wohnung und lebt zum eigenen Schutz nun erstmal da.

Frau hat vor ihrer Flucht mit dem Frauenhaus Kontakt aufgenommen und Beratung erhalten. - die Aussage des Frauenhauses „sie sind nicht gezwungen bei ihrem Mann zu bleiben, solange sie nicht mit den Kindern das Land verlassen ist alles im grünen Bereich"

Mann und Frau waren vorher beim Jugendamt auf Grund der angekündigten Trennung um die Kinder zu klären. Jugendamt hat das Verhältnis verschärft in dem Jugendamt gesagt hat, Mann hat genau die gleichen Rechte wie Frau.

Jugendamt missgünstige die Flucht der Frau und sagt dazu „sie hätten schon längst gehen können"

- auch die Aussage von Jugendamt: sie können nicht einfach gehen mit den Kindern.

Derzeitige Sachlage:
Aufenthaltsbestimmungsrecht ist beantragt, Kontakt verbot wurde erwirkt.

Die 1. Verhandlung fand schon statt. Ein Nest Modell soll herkommen… Frau soll zurück ziehen.

Frau will nicht zurück ziehen da sie Angst vor den Taten des Mannes hat.


Jugendamt und Rechtsberatung der Kinder machen den anschein Vater pro zu sein.

Die Hilflosigkeit und Angst und die häusliche Gewalt sieht das Gericht gar nicht im Vordergrund.

Das die Frau die Kinder mitnahm weil sie die Kinder schützen wollte und das sie sich die ganze Zeit schon trennen wollte aber der Mann es nicht zuließ und die Frau Angst davor hatte finanziell und alleine dazustehen.- wird von keinem der 2 parteien angesehen. Frau hat angeblich Mann die Kinder entrissen. (Aussage vom Jugendamt)

Aktuelle Regelung bis zum neuen Termin:
Mann darf Kinder am Wochenende haben. Ziel der neuen Verhandlung: Nest Modell. /- Wechsel Modell.

Anwalt sieht von Frau nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht und möchte da Frau möchte das die Kinder auf nen Vater haben… (Schuldgefühle einen unpraktischeren Mann als Vater ausgesucht zu haben und die Kinder einen Vater brauchen…) die häusliche Gewalt nicht auf die große schippe nehmen.


Frau hat in neuer Stadt - Heimatstadt in Deutschland - viel Hilfe erlangt. Durch soziale Dienste wie Familien Hebammen Beratungsstellen, Kindertreff usw.

Ich bin nun am erfragen, ob es hier welche gibt, die Erfahrungen mit solch einer Sachlage haben oder diese Sachlage konkret einschätzen können.

Es wird das Nest Modell von Frau abgelehnt, Mann will erzwingen das Frau zurück zieht. Jugendamt ist pro Vater.

Vater kommt mit Kind 2 und Kind 1 gleichzeitig nicht klar. Vater war mit Kind 2 schon überfordert. Kind 1 darf er am Wochenende aktuell haben.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Es ist ein Anwalt im Verfahren drinne, der sollte das Verfahren im Sinne seiner Mandantin zielgerichtet lenken können. Deshalb nur mal ganz kurz hervorgehoben. Sowohl Nest-als auch Wechselmodell setzen voraus, dass Eltern und Kinder ganz eng zusammen leben, räumlich gesehen. Und drei Wohnungen finanzieren (Nestmodell), das muss man auch erst einmal finanziell stemmen können. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich auf Modelle zu konzentrieren, die auch finanziell machbar sind?

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von CEB0 ):
Mann und Frau haben sich getrennt.
Es ist ein Ehepaar und es gibt gemeinsame Kinder?
Es geht hier um 2 Sachen: A) Um die Trennung/Scheidung und B) um die Kinder. Beides bitte nicht vermischen.

1. Die Aussage vom Frauenhaus ist korrekt.
2. Die Aussage vom Jugendamt betrifft die Kinder und ist korrekt.
3. Jugendamt ist pro Kinder. Nennt sich Kindeswohl.
4. Was wurde in der 1. Verhandlung verhandelt? Die Trennung/Scheidung oder der Aufenthalt der Kinder?
5. Wer übersetzt für die Frau im Jugendamt und im Gericht ?
6. Vor diesem Gericht geht es nicht um Gewalt und Geldangst. Das ist das Familiengericht.
7. Die aktuelle Regelung ist korrekt. Nennt sich Umgangsregelung. Betrifft nur die Kinder.
8. Die Frau kann das Nestmodell ablehnen.
9. Der Mann kann die Frau nicht zwingen, zurückzukehren.
10. Ob es ein Wechselmodell wird, oder beim Umgang bleibt, zeigt sich später.

Bitte nicht immer die Kinder mit dem Elternstreit vermischen.

Wie alt sind die Kinder?
Wie weit entfernt wohnen jetzt Mann und Frau?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Wenn man mal alles aus dem Text streicht, was mit den Kindern nichts zu tun hat, bleibt erstmal tatsächlich nur, dass die Frau die Kinder der Familie entrissen und ihnen das Umfeld genommen hat.
Auch liest man, dass Sie bemängeln, dass man Ihnen erklärt, dass die Kinder ein Recht auf ihren Vater haben. Nun, das Recht haben die Kinder in der Tat.
Das hat mit Pro-Vater wenig zu tun, sondern ist eben die Perspektive der Kinder, die vom Jugendamt eingebracht und vertreten wird.

Mich wundert dennoch, dass das Jugendamt Sie zurück in die gemeinsame Wohnung schickt.

Es ist zwar grundsätzlich sachlich korrekt, dass man schon früher hätte gehen können, aber das ist ja kein Grund, auch nur anzudeuten, dass man wieder zurück gehen solle.
Hat man Ihnen die häusliche Gewalt eventuell nicht geglaubt?

All das andere Gesummse rund um Streits, „Verbote" sich zu trennen, in der Wohnung nachlaufen, sich bevormunden lassen etc. ist Ihre Angelegenheit. Das hat mit den Kindern nichts zu tun und es bleibt zu hoffen, dass Sie Ihre Kinder da so weit wie möglich rausgehalten haben. Die kriegen auch so schon genug mit…
Und es bleibt zu hoffen, dass Sie Ihre Rechte in Zukunft kennen und durchsetzen. Es wirkt schon etwas tragisch, dass Sie sich nicht trennten, weil der Partner das verboten hat.

Die häusliche Gewalt ist strafbar, die Beweise hoffentlich von Ihnen gesichert und die Taten angezeigt?
Ansonsten würde ich das nachholen.

Bezüglich der Wohnmodelle: hier sei auf den Beitrag von wirdwerden verwiesen, dem ich voll und ganz zustimme.

Die gemeinsame Aufgabe mit Ihrem Mann ist nun, eine Lösung für die Kinder zu finden, die dem Wohl der Kinder entspricht und einen angemessenen Umgang mit beiden Elternteilen ermöglicht.
Ihre Streitigkeiten sind getrennt davon zu betrachten.

Die Verhandlungen laufen ja bereits und alles Weitere ergibt sich im weiteren Verlauf.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Mich wundert dennoch, dass das Jugendamt Sie zurück in die gemeinsame Wohnung schickt.


Die Aussage der TE ist m.E. mit Vorsicht zu genießen.

Jugendamt oder Familiengericht sind nicht dazu befugt, die TE zurück in die gemeinsame Wohnung zu schicken.

Das Jugendamt hat generell keine Entscheidungsgewalt, sondern darf lediglich beratend tätig werden.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

..... und diese Beratung betrifft das Kindeswohl und nicht das Wohl der Ehefrau. Natürlich konnte sie aus der gemeinsamen Wohnung fliehen; als Hauptbezugsperson für das wohl noch recht kleine Kind dieses auch mitnehmen. Im Idealfall ist es zwar so, dass man erst eine sinnvolle Lösung für die Gestaltung des zukünftigen Lebens des Kindes findet und dann auszieht; das ist aber in der Praxis gerade bei Gewalt in der Familie nicht durchziehbar.

Im Augenblick ist der Verfahrensstand wohl, dass das Gericht das Jugendamt sowie mindestens ein Anwalt (wahrscheinlich noch ein Vertreter des Kindes) um die optimale Lösung ringen. Und die soll jetzt ein Forum herbeizaubern? Wie denn das?

Ich wundere mich immer wieder, mit was für Ungeheuern man sich zusammen tut bzw. bei was für Ungeheuern man bleibt. Dieses Verhalten ist ja auch nicht unbedingt dem Kindeswohl förderlich. So, und dann ist ein Annäherungsverbot da, wie will man da ein Nestmodell oder aber auch ein Wechselmodell praktizieren? Abgesehen von der finanziellen Machbarkeit? Also doch bitte mal auf die Modelle beschränken, die man sich auch leisten kann.

wirdwerden

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18188 Beiträge, 9887x hilfreich)

Zitat (von CEB0 ):
Jugendamt missgünstige die Flucht der Frau und sagt dazu „sie hätten schon längst gehen können"
- auch die Aussage von Jugendamt: sie können nicht einfach gehen mit den Kindern.


Das ist ja auch richtig.
Die Frau kann jederzeit fliehen wann und wohin sie will - Deutschland ist ein freies Land.
Aber da die Frau kein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, darf sie die Kinder nicht ohne Zustimmung des Vaters mitnehmen.

Zitat (von CEB0 ):
Frau hat angeblich Mann die Kinder entrissen. (Aussage vom Jugendamt)

Das ist - wenn man die rechtliche Seite betrachtet - einfach so.

Zitat (von CEB0 ):
Mann will erzwingen das Frau zurück zieht.

Das kann er nicht.
Aber er kann vielleicht erzwingen, dass die Kinder zurückkommen müssen (ohne die Frau).

Zitat (von CEB0 ):
die häusliche Gewalt nicht auf die große schippe

Es ist viel zu lesen über Streit zwischen Vater und Mutter.
Von Streit zwischen Vater und Kindern lese ich wenig - das ist aber das was zählt.

Zitat (von CEB0 ):
Die Hilflosigkeit und Angst und die häusliche Gewalt sieht das Gericht gar nicht im Vordergrund.

Die Mutter und deren Angst steht nicht im Vordergrund.
Die Kinder stehen im Vordergrund. Gab es Gewalt gegen die Kinder?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Ich sehe gerade, dass die Fragestellerin noch Unterstützung von einer Hebamme bekommt. Also muss das gemeinsame Kind noch sehr klein sein. Wenn sie sich bisher überwiegend um das Kind gekümmert hat, wird es für den Mann unter Berücksichtigung des Gesichtsprunkts, dass die Hauptbezugsperson bei kleinen Kindern nicht wechseln sollte, sehr schwer, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Deshalb will er auch, dass die Fragestellerin zurück kommt. Weil es wahrscheinlich Kind/Kinder und Mutter nur als Paket gibt.

Also, nochmals: nicht verunsichern lassen, ruhig Dein neues Leben aufbauen. Die 1000 Nebenkriegsschauplätze, die da aufgebaut werden, ausgrenzen. Denn das Ziel ist doch, eben Dich zu zerrütten. Du musst bei Gericht von der Ausstrahlung her rüber bringen, dass Du gut alleine für die Kinder sorgen kannst, dass es Euch endlich gut geht. Und dann sollte man sich überlegen, wie man den Umgang mit dem Vater organisieren kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CEB0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke für eure zahlreichen Antworten. Ich kann leider über das Handy nichts zitieren, daher versuche ich so die Antworten zu verfassen.

„Vielleicht wäre es sinnvoll, sich auf Modelle zu konzentrieren, die auch finanziell machbar sind?„

Es wurde schon 100x gefühlt das residenzmodell dem Mann vorgeschlagen.
Der Mann kann auf Grund seiner Arbeit nicht auf die Kinder aufpassen.
Der Mann möchte trotz allem ein Nest Modell haben.
Während dem Gericht wurde 3 Stunden lang eine Lösung ersucht um das Nest Modell zu verwirklichen.
Die Lösung die erstmal für 2 Wochen gefunden wurde:
Die ältere Tochter (unter 6 Jahren - Kleinkind Alter) wird direkt nach der Verhandlung vom Vater mitgenommen und übers Wochenende bis zum Sonntag beim Vater bleiben. Das Baby (Säugling Alter) bleibt bei der Frau, da die Frau das Baby nicht raus gibt. Begründung: der Mann ist mit einem Kind schon überfordert.

Der Mann möchte nicht, dass die Frau dort wohnen bleibt, wo sie derzeit wohnt, da er der Meinung ist, dass die Kinder dadurch entfremden.
Der Mann hingegen war nach der Arbeit um 19-20 Uhr erst zuhause und ging um 21 Uhr ins Bett und war in den gewünschten Fällen mal am Wochenende da und hat sich um das ältere Kind gekümmert. Auch nach der Geburt des jüngsten Kindes, hat er sich nicht um die ältere am Abend gekümmert. Ab 21 Uhr ist der Mann ins Bett und hat sich nicht darum gesorgt, wer die ältere oder die kleine ins Bett bringt.

Die Frau war nun die Jahre zuhause und hat sich um das ältere Kind gekümmert.

„4. Was wurde in der 1. Verhandlung verhandelt? Die Trennung/Scheidung oder der Aufenthalt der Kinder?"

Sehr viel wurde verhandelt. Erst mal der Aufenthalt und eine Lösung für die Zukunft angesetzt.
Entfernung der Eltern: 140km

Derzeitige Lösung: 2 jährige kommt am Wochenende zum Mann.


Bedenken:
Der Mann hat auch die Gewalt vor den Kindern ausgeübt. Nicht an den Kindern, aber vor den Kindern. Weitere Bedenken: anzügliche Berührungen gegenüber der älteren. - keine Beweise da, nur Sorgen vorhanden die vor dem Jugendamt auch mitgeteilt wurden bevor die Frau floh.
Daher hat sie auch die Kinder mitgenommen. Mann ist nicht im Stande auf die Kinder aufzupassen vor allem nicht auf 2 Kinder im Säuglings und Klein Kind Alter.



„Die Kinder stehen im Vordergrund. Gab es Gewalt gegen die Kinder?„
Keine direkte Gewalt, anzügliche Berührungen von Mann aus die nach vermehrten „Umfragen" gegenüber anderen Männern einfach nur komisch erschienen.
Angst der Frau: er versucht die Liebe die sie ihrem Mann nicht gab bei der Tochter zu kompensieren.

Das Familienbett wurde nach dem Auszug der Mutter zum „Ehebett" als Bezeichnung gegenüber der 2 jährigen Tochter vom Mann aus.
2 jährige Tochter beklagt auch auas in Richtung des genital Bereichs seit dem 2. besuch. - keine Beweise vorhanden. (Frau weiß auch nicht, wie sie eine Misshandlung beweisen könnte, da die 2 jährige noch nicht viel sprechen kann (großer Wortschatz aber sprachlich noch nicht in ganzen Sätzen fähig - normale Entwicklung) - und auch nichts rot oder blau ist.

2 jährige weint auch wenn sie zum Mann muss und will bei der Frau bleiben. - 2 jährige sagt es auch sehr deutlich.



Letztes Update aktuell:
Mann hat beim Kindergeld sich angegeben und verlangt das Kindergeld
Mann zahlt auch kein Unterhalt und beschwert sich um seine finanzielle Lage


Aktuell versucht Mann die Frau finanziell zu ruinieren damit Frau zurück kommt.
Den Kindern geht’s super bei der Frau und Jugendamt aus neuer Stadt und Hebamme die gestellt wurde empfinden die Bindung und der Umgang mit der Mutter und den Kindern als sehr stark und befürwortend.

Thema Jugendamt aus alter Stadt und dessen Verhalten:
Das Jugendamt ging mit dem Mann zur Elterngeldstelle und hat dadurch das Elterngeld welches die Mutter bekommen sollte da sie Elternzeit beantragt hat.- eingestellt.


Zur Aussage die Kinder wurden dem Mann entzogen:
Der Mann war nicht präsent im Leben der Kinder. Die Bindung zur Frau und den Kindern ist sehr stark und bindend.

Der Mann interessiert sich nicht für die Kinder und hat auch kein Interesse bis dato zeigt.

Er ging bei dem jüngsten Kind nicht mit zur Vorsorge Untersuchungen, fragte nicht nach der aktuellen Lage und Zustand des Babys, er ging nicht mal mit zur Entbindung.

Aktueller Frage stand:
Er interessiert sich nur für das ältere Kind und fragt nicht nach den U*s oder anderen ärztlichen Tests die bald anstehen oder nun auch anstanden.

Älteres Kind ist gebunden an Frau und weint wenn es zum Mann muss. (Auf Grund der gerichtlichen Entscheidung)

Säugling kann nicht abgelegt werden und Brauch die Frau um sich zu beruhigen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Bemühe Dich doch mal, Dich auf die erheblichen Sachen zu konzentrieren, auf die juristisch erheblichen Sachen. Es ist wirklich wurscht, ob ein Vater bei Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft dabei ist oder bei der Geburt. Und dass der Vater ein ganz böser Bube ist, das wissen wir ja jetzt.

So, und nun zur Sache. Bei der Entfernung fallen doch Nest- und Wechselmodell schon mal weg. Bleibt also die Ausgestaltung des Umgangsrechts und die Frage, wo die Kinder leben sollen in Zukunft. Er kann sich ohne Dich nicht im Alltagsleben um die Kinder kümmern, also sollst Du mit zurück. Das musst Du nicht, wäre auch unter keinen Umständen zu empfehlen. Wichtig ist gerade für die Kinder, dass jetzt mal Ruhe in die Sache kommt. Ich vermute mal, das Gericht hat hinsichtlich des Umgangsrechts des älteren Kindes eine vorläufige Entscheidung gefällt, einfach um mal zu schauen, wie sich das entwickelt. Das können wir hier nicht abschätzen. Kann sein, dass sich das Kind beim Vater wohl fühlt, bei Dir halt seine Schau abzieht. Kann sein, dass es so mit dem Umgang nicht funktioniert.

Mal eine Geschichte von mir: ich hab sehr schnell nach den Geburten wieder gearbeitet, hatte eine Kinderfrau. Mein Ältester hat jeden Morgen bitterlich, wirklich bitterlich geweint, wenn ich aus dem Haus ging. Kinderfrau erklärte mir, dass das jedesmal sofort aufhöre, wenn ich weg sei. Ich bin dann mal kurzfristig zurück gefahren; fand die beiden vergnügt und lachend am Frühstückstisch vor ..... Keine Ahnung, warum er diese Schau durchgezogen hat. Also, jetzt erst einmal schauen, wie sich die Sache entwickelt. Keinen Druck auf das Kind ausüben, vor der Kindsübergabe eine entspannte Situation schaffen, Kind nicht unter Druck setzen.

So, nun zum Kindergeld: die Kinder leben bei Dir, also bekommst Du das Geld, ist dann hälftig mit Unterhaltszahlungen vom Vater zu verrechnen; das alles erklärt Dir aber Dein Anwalt, der sollte auch die Unterhaltsfrage klären. Über diese Sachen nie direkt mit dem Ex verhandeln. Lass das den Anwalt machen. Das ist ganz wichtig; einfach damit nie aufkommt, Du hättest am Telefon was auch immer versprochen.

Also, doch kein komplizierter Fall. Kinder leben bei Dir, das wird voraussichtlich auch so bleiben; das Umgangsrecht ist auszugestalten und dann ist noch die Unterhaltsfrage zu klären. Ich wiederhole mich: konzentriere Dich auf die wesentlichen Sachen. Wieso einen Gedanken auf das Nestmodell verschwenden, wenn es weder praktikabel noch finanzierbar ist? Verstehe ich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Ich habe meine Antwort bewusst zweigeteilt. Die Fragestellerin hat ja immer noch den Hang, alles mögliche Unerhebliche rein zu bringen, das macht weder das Gerichtsverfahren noch den Thread hier übersichtlicher.

1. Es geht im Gerichtsverfahren offensichtlich nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, gekoppelt mit der Organisation des Umgangs.

2. Darüber ist noch nicht entschieden. Man ist jetzt in einer Testphase. Allerdings nur, was den Umgang angeht. Dass die Kinder bei der Mutter leben und das auch weiterhin so sein soll, wurde seitens des Gerichts nicht in Frage gestellt.

3. Grund hierfür ist, dass hier ein klares Betreuungskonzept besteht; beim Kindsvater nicht. Und das ist bei so kleinen Kindern doch entscheidend.

4. Daraus folgt: er kann seine Vorstellungen nur durchsetzen, wenn sie zu ihm zurück kehrt. Solange sie das nicht tut, ist doch alles klar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von CEB0 ):
Der Mann kann auf Grund seiner Arbeit nicht auf die Kinder aufpassen. Der Mann möchte trotz allem ein Nest Modell haben.
Dann wird das Jugendamt und auch das Gericht dem Nestmodell NICHT zustimmen. Auch dem Wechselmodell nicht. Ob man 1 oder 3 Std. lang nach Lösung sucht---> der Mann wird die Betreuung nicht sicherstellen können.

??? Versteht der Mann eigentlich deutsch und den Sachverhalt und Unterschied? :???:

Zitat (von CEB0 ):
Die Lösung die erstmal für 2 Wochen gefunden wurde:
Das wird hoffentlich das 1. und auch letzte mal gewesen sein. Was während des Umgangs passiert, muss sowohl das Jugendamt als auch das Gericht und der Anwalt wissen. Deutlich! Und sofort!

Zitat (von CEB0 ):
Die ältere Tochter (unter 6 Jahren - Kleinkind Alter) wird direkt nach der Verhandlung vom Vater mitgenommen und übers Wochenende bis zum Sonntag beim Vater bleiben
Also 1x... oder? Keinesfalls nochmal.
Zitat (von CEB0 ):
Das Baby (Säugling Alter) bleibt bei der Frau, da die Frau das Baby nicht raus gibt.
Natürlich. Egal, was der Mann möchte.
Zitat (von CEB0 ):
Der Mann möchte nicht, ..
Was hat das mit MÖCHTE zu tun? Wer seine Frau misshandelt, sich womöglich an eigener Tochter vergreift, wird sich damit abfinden müssen, dass die Frau sich trennt, weggeht und solch kleine Kinder mitnimmt. Am neuen Ort gibt es Hilfe und Unterstützung. Von dort aus wird auch die Kindergeldfrage und die Elterngeldfrage geklärt werden.
Hat die Frau inzwischen Bürgergeld beantragt?
Zitat (von CEB0 ):
Letztes Update aktuell:
VIelleicht kannst du mal Zeiten nennen? Wie oft war die 2jährige übers Wochenende beim Mann? Seit wann wohnt die Frau in der anderen Stadt?

Die Eltern sind getrennt, noch nicht geschieden. Der Mann ist verpflichtet, Trennungsunterhalt für die Frau und Unterhalt für die Kinder zu zahlen.
Was macht eigentlich der Anwalt? Oder: Warum schreibst du das hier, statt dem Anwalt diese Infos zu geben??

Was willst du von dem Forum wissen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Na ja Anami, auch Anwälte zeigen in gewissen Mandaten Ermüdungserscheinungen. Da ist dann das Honorar eher Schmerzensgeld, glaub es mir mal. Wenn die Mutter da genauso rumwurschtelt wie hier auch, unbelehrbar ist, dann kann ich das nachvollziehen, wirklich. Abgesehen davon, sie wird ja nicht von Luft und Liebe leben. Und die Unterhaltsvorschusskasse sowie auch das JC schauen schon, ob und wo sie ihr Geld zurück bekommen.

Was den Umgang mit dem ältesten Kind angeht, da weiß sie doch gar nichts. Sagt bzw. schreibt sie doch auch. Und, dass er für das vormals gemeinsame Bett nunmehr eine andere Vokabel gewählt hat, was schliesst man daraus? Hier wird doch bisher nur wüst vermutet. Noch ein Hinweis: wenn ein Richter entnervt anordnet, dass der Vater das Kind direkt aus dem Gerichtsgebäude heraus mit zu sich nehmen darf, dann muss sie sich da entsprechend aufgeführt haben.

Ich gehe auch davon aus, dass es da Gewalt in der Beziehung gab. Das ist ganz übel; deshalb ist die Trennung ja auch die richtige Entscheidung. Nur, es ist immer noch nicht auch nur ansatzweise verstanden, worum es hier im anhängigen Verfahren geht und dass weder das ABR noch der Kindesumgang ein Werkzeug ist, den Ex-Partner für was auch immer abzustrafen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja Anami,
Ich kenne weder den Anwalt noch dessen Aufwand noch den gesamten Sachverhalt/Zeitablauf. Na ja wirdwerden, deshalb fragte ich u.a...
- was der/die TE denn eigentlich vom Forum wissen will - wer ansonsten die Frau berät - ob hier mal Zeiten und Zeiträume genannt werden könnten- seit wann nun der Wochenend-Umgang zum Vater stattfindet

Falls hier die Frau=Mutter=Ehefrau schreibt, erkenne ich, dass diese entweder der dt. Sprache nicht mächtig ist, oder (übersetzt) schreibt und offenbar noch nie mit Frauenhaus/Jugendamt/Gericht zu tun hatte.
Dass die Frau unbelehrbar ist, ergibt sich woraus? Aus 2 mehr oder weniger sachlichen und verwirrenden Beiträgen, die nicht juristisch aufbereitet sind, damit hier Experten *Klarschiff* mit ---ja-ja-ja oder ja-nein-nie oder glaubs-mir-mal antworten könnten?
Zitat (von wirdwerden):
Und die Unterhaltsvorschusskasse sowie auch das JC schauen schon, ob und wo sie ihr Geld zurück bekommen.
Hä? Sollten nicht erstmal überhaupt Leistungen geleistet werden, bevor ein Amt in x Jahren *retour* ruft. Welche Stelle zahlt denn schon? Ich lese deutlich, dass der Mann über seine finanzielle Situation lamentiert, keinen Unterhalt zahlt, das Kindergeld behält, Vollzeit arbeitet.

Zitat (von wirdwerden):
Hier wird doch bisher nur wüst vermutet
Tja, vielleicht tut es auch der Mann? Das nervt Juristen, und mit Kindergezerre Vermischtes erst recht. So ist das nun mal, wenn solche Verhältnisse zu solchen Zerwürfnissen führen.
Und abstrafen?? Hä?

Zitat (von wirdwerden):
Ich wundere mich immer wieder,...
Dieser alten Spruch gehört evtl. mal in die Mottenkiste? Hier wird ein *bald schon verlassener Mann* zu dem, was er jetzt scheinbar ist. Bisher hat er den Geldheimbringer/Mann im Haus gegeben. So lese ich das.
Dass Frauen trotzdem *gehen*, ist bei manchen Männern offenbar noch nicht angekommen...oder geht einfach nicht rein.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
CEB0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage die ich aus dem Post erbringe, ist, hat jemand die Erfahrungen schon gemacht, dass ein Gericht erstmal solch eine Entscheidung (mit dem Wochenende) gebracht hat und dann die Sorge sowie die Erprobung komplett hingeworfen hat?

Ich versuche alle Fakten die im Gericht genannt wurden zu nennen um ggf Fragen was alles geschehen ist schon mal zu beantworten.

Im Gericht hat auch der Anwalt vom Mann nur schlechtes über die Frau geredet, was durch Hebamme und Jugendamt aus der neuen Stadt widerlegt wurde.


Die Sorge ist eben da, dass trotz allem aktuell durch die Entscheidung, dass die Kinder erstmal bei der Frau bleiben dürfen, dass die Kinder zu Mann müssen. Es wird einfach von Jugendamt in der anderen Stadt einem weiß gemacht, dass trotz häuslicher Gewalt und Bedenken gegenüber dem Mann, der Mann das Recht hat die Kinder komplett zu haben. Obwohl alle Bedenken und Sorgen ausgesprochen wurden.

Die Frau kann ihre Kinder nicht bei dem Mann sehen, nicht mit solchen Gedanken, dass der Mann nicht den Kindern misshandlungen antut wie sie er schon erlitten hat und bei der 2 jährigen bis jetzt vermutet und auch ersehen hat (anzügliche Berührungen) - bei dem die Frau energisch reagiert hat, dass er das nicht noch einmal machen soll. Sobald die kleine bei ihm ist, ist alles außerhalb ihrer Beschützer Roller.

Und ab hier frage ich euch, wie das sein kann und ob bei solch einer Lage der kindesvater noch eine Chance hat, die Kinder komplett zu erhalten.

Und ja, das Elterngeld wurde gestoppt sowie das Kindergeld jz. Da der Mann alles versucht um die Frau zurück zu bekommen, da er denkt er könnte sie finanziell so klein bekommen, dass sie zurück kommt. (Aus finanzieller Lage)

Wobei er damit nur die finanzielle Absicherung der Kinder in Frage stellt.
Die Frau hat Familie die sie finanziell unterstützt, was der Mann scheinbar vergessen hat. - daher bringt seine Methode nichts. (Um die finanzielle Frage zu klären ob die Frau noch genügend Geld hat zum alleinigen Leben)


Den Kindern geht es super bei der Frau, die kleine hat weitere Entwicklungen der letzten Wochen gemacht die sie durch Streitereien und Stress gestoppt hatte.

Die 2 jährige ist fröhlicher, spricht wieder mehr und beginnt wieder das abgebrochene Interesse an der Toilette zu finden.

Das Neugeborene ist laut Vermutung von der Hebamme an die Mutter gebunden durch den Stress und die Streitereien welches das Neugeborene in der Schwangerschaft miterleben durfte.

Jegliche Aussagen die nun neu gemacht wurden und Beobachtungen von pädagogischen Fachkräften sprechen für die Mutter.

Die Angst ist aber da, dass diese Beobachtungen in die Entscheidung nicht mit einwirken. - da die Beobachtung von Jugendamt aus der neuen Stadt beim 1. Gerichtstermin gar nicht erst mit eingebracht wurde.




-- Editiert von User am 2. Mai 2025 14:07

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von CEB0 ):
hat jemand die Erfahrungen schon gemacht,
Offenbar nicht. Aber gern kannst du warten, ob sich noch jemand mit solchen Erfahrungen in einem solchen Fall meldet.

1. Deine Fakten sind eben NUR für deinen Einzelfall.
2. Der Anwalt des Mannes darf schlecht über die Frau reden. Der Anwalt der Frau darf schlecht über den Mann reden. Das GERICHT muss entscheiden. Das ist der Alltag beim Familiengericht.
3. Die Sorge, dass beide Kinder bald mit Nestmodell und A-Bestimmungsrecht/Wohnsitz zum Mann müssen, ist hier nicht nötig.
4. Der Mann arbeitet Vollzeit und möchte ganztägig 2 Kleinkinder betreuen? Unmöglich. Das kann auch ein lieber Vater nicht schaffen.
5. Jugendämter machen nichts weis. Das Fam-Gericht hat vorläufig entschieden, und das gilt.
6. Ohne eine Zeitangabe zu dem ganzen Drama kann man hier auch nichts zu baldigen Chancen sagen.

Wenn du keine Fragen beantwortest, wird das hier nichts helfen.

A) Hat die Frau Bürgergeld in ihrer neuen Stadt beim Jobcenter beantragt?
B) Wer kümmert sich darum, dass die Frau Elterngeld und Unterhalt von dem Mann erhält?
C) Seit wann (Datum) muss die Tochter nicht mehr zum Mann?
D) Wann (Datum) ist die nächste Verhandlung?
E) Seit wann besteht das Kontaktverbot?

Zitat (von CEB0 ):
ob bei solch einer Lage der kindesvater noch eine Chance hat, die Kinder komplett zu erhalten.
Ja. Immer bestehen Chancen. Was du beschreibst, widerspricht aber dem Kindeswohl...und sollte von (neutralen) Gutachtern geprüft und bewertet werden. Also NICHT von den Eltern und Anwälten. Und es geht nicht von heute auf morgen. Das kann dauern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Wir sind hier in einem Rechtsforum und in keinem "Angst-Abbau-Forum." So, wir haben im Jahr vergleichbare Verfahren im 6-stelligen Bereich. Und alle diese Verfahren sind falsch entschieden worden, zumindest für den, der verloren hat. Kindschaftsverfahren werden immer mit großen Emotionen geführt; deshalb auch das Gefühl der Fehlentscheidung, wenn man unterliegt.

Alle Entscheidungen, einerlei, wie sie ausfallen, sind Einzelfallentscheidungen. Es hilft also nicht mal im Ansatz, wenn man weiß, dass irgendwo in Deutschland bei irgendeinem Amtsgericht irgendwann mal ein Verfahren war, wo auch Frau Jugendamt dieses oder jenes meinte, irgendwelche Fachkräfte (selbsternannt ?) irgendwelche Ansichten geäußert haben. Falls es wirklich ernsthaft erwogen werden sollte, die Kinder oder ein Kind dauerhaft beim Vater wohnen zu lassen, dann wird ein psychologisches Gutachten eingeholt. Das sind dann Fachleute, und nicht die Erzieherin aus dem Hort, Herr oder Frau Jugendamt, oder die Hebamme.

Ich hab oben, glaub es war Beitrag 10, versucht, Dich auf das Wesentliche zu bringen; war offensichtlich ein untauglicher Versuch. Nochmals: es ist jedenfalls kein dringender Grund da, im Augenblick die Kinder woanders unterzubringen. Jetzt geht es um das Umgangsrecht. Ob für das jüngste Kind schon ein Antrag gestellt ist, keine Ahnung. Wesentliche Punkte werden nicht weiter gegeben; zumindest dann nicht, wenn sie nicht den Zweck haben, den Mann als Ungeheuer darzustellen. Und so läuft das nicht; hier nicht und auch nicht bei Gericht. Das konntest Du ja erleben, als der Richter entschied, dass das Kind jetzt und sofort zur Ausübung des Umgangs herauszugeben ist.

Bring Ruhe ins Verfahren, konzentriere Dich aufs Wesentliche und strapaziere den Richter nicht über.

wirdwerden

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#17
 Von 
CEB0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

A) Hat die Frau Bürgergeld in ihrer neuen Stadt beim Jobcenter beantragt?

Ja, ein Antrag wurde gestellt, ein Widerspruch muss geltend gemacht werden, da noch Gehalt für den 1.5 erhalten wurde und der Antrag für den 1.5 war - er sollte eigentlich ab den 1.6 gelten.. war ein Denkfehler

B) Wer kümmert sich darum, dass die Frau Elterngeld und Unterhalt von dem Mann erhält?

Aktuell kümmert sich gar keiner drum weil niemand sich der „Verantwortung" stellen möchte, Elterngeld wird rückwirkend jetzt erstmal gezahlt d.h. Für Mai bekommt sie erst im Juni usw… da keine Überzahlung stattfinden soll. - da es wegen dem Gericht eben noch nicht geklärt wurde.

C) Seit wann (Datum) muss die Tochter nicht mehr zum Mann?

- sie muss seit dem 20.04 nicht mehr hin, eine Absprache wurde mit dem Mann gemacht das sie jedes Wochenende erstmal hin kann bis es geklärt ist.

D) Wann (Datum) ist die nächste Verhandlung?
Heute - 9.5 war die nächste Verhandlung Ergebnis:
Gutachten wird angefordert in den nächsten Monaten.
- es muss eine Einigung des Weiteren Umgangs kommen bis nächste Woche ansonsten entscheidet erstmal die Richterin.

Hier zu eine Frage:
Es wurde nun mehrfach von Pädagogen bestätigt, dass das Nest Modell keine angewandte Methode für ein Säugling ist.
- Schriftlich auch bestätigt das das Säugling ein „high Need Baby" ist und auf besondere Bedürfnisse geachtet werden muss. - dabei geht’s darum, dass das Kind nicht abgelegt werden kann.

Das Jugendamt und der Rechtsbeistand bestehen dennoch weiterhin auf das Nest Modell.

Wenn man nun die schriftlichen Daten bei der Richterin einreicht, werden die dann überhaupt berücksichtigt, wenn es nicht vom Jugendamt - welcher beim Gericht mit tätig ist - bestätigt ist?
- das Jugendamt und der Rechtsbeistand missbilligen die Situation des Säuglings.


E) Seit wann besteht das Kontaktverbot?
Seit 22.03.2025

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Das Nestmodell scheidet schon aus finanziellen Gründen aus. 3 Wohnungen finanzieren, das ist doch nicht machbar. Unterlagen reicht man typischerweise über seinen Anwalt bei Gericht ein.

wirdwerden

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Hab mir gerade nochmals Deinen Fall angeschaut. Bitte zitiere doch mal wortwörtlich die gestellten Anträge, nicht das, was in der Begründung steht. Also, das, was ganz am Anfang der Schriftsätze steht. Meist etwas eingerückt. Möglicherweise habt Ihr ja beide Anträge gestellt ..... Dann bitte die Anträge von beiden Seiten zitieren.

wirdwerden

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#20
 Von 
CEB0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Nestmodell scheidet schon aus finanziellen Gründen aus. 3 Wohnungen finanzieren, das ist doch nicht machbar. Unterlagen reicht man typischerweise über seinen Anwalt bei Gericht ein.


Es existiert ein Haus, darin lebt der Mann aktuell. Die Frau hat eine Wohnung.

Sie wollen das der Mann aus dem Haus geht, oder sich ein Zuflucht Ort im Haus sucht wenn die Frau da ist und wenn die Frau dann wieder nachhause geht - in die eigene Wohnung. Lebt der Mann einfach weiterhin im Haus.

Finde ich an sich nicht ok, da es die Einrichtung vom Mann dann ist. - durch die Einrichtung und der Mann lebt da eben mit seinen privaten Papieren usw. Ich denke nicht, dass ein Nest Modell so gedacht ist. - da weiß ich nicht genau wie es ist.


-
Hab mir gerade nochmals Deinen Fall angeschaut. Bitte zitiere doch mal wortwörtlich die gestellten Anträge, nicht das, was in der Begründung steht. Also, das, was ganz am Anfang der Schriftsätze steht. Meist etwas eingerückt. Möglicherweise habt Ihr ja beide Anträge gestellt ..... Dann bitte die Anträge von beiden Seiten zitieren.
-

Antrag auf elterliche Sorge
- das ist der Antrag

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Nein, das kann nicht der Antrag sein. Ihr seid verheiratet, also haben beide Elternteile gemeinsam die elterliche Sorge. Das muss nicht vom Gericht entschieden werden. Könnte es sein, dass einer von Euch (wer?) beantragt hat, das alleinige Sorgerecht übertragen zu bekommen?

Wie geschrieben, das Nestmodell ist so nicht praktizierbar. Ich habe allerdings den Verdacht, dass es genau genommen gar nicht um das Nestmodell geht. Es geht darum, dass die Kinder während seiner berufsbedingten Abwesenheit von Dir in seinem Haus betreut werden soll. Das hat mit dem Nestmodell gar nichts zu tun. Nestmodell bedeutet, dass die Eltern im Wechsel mit den Kindern zusammen wohnen, und nicht die Kinder umziehen, sondern eben die Eltern. Eine gemeinsame Nutzung der Wohnung, wie sie wohl hier vom Jugendamt angedacht ist, hat wirklich nichts mit dem Nestmodell zu tun. Denn dann spielst Du Kindermädchen im Haus des Mannes, hast Dich zu entfernen, denn er kann ja während seiner Zeit gar nicht für die Kinder sorgen, einfach, weil er arbeitet. Und das hat mit dem Nestmodell gar nichts zu tun.

Das Gericht scheint ja diesem Gedankengang (Mutter als Kindermädchen zu mißbrauchen) ja auch nicht zu folgen. Es geht offensichtlich bei einer Unterbringung der Kinder entweder bei Dir oder aber bei dem Kindsvater aus. Sonst wäre ja die Begutachtung nicht erforderlich; und ein Neugeborenes auswärts (also getrennt von der Mutter) unterzubringen, das ist sehr, sehr ungewöhnlich. Dann müsste das Kind akut bei Dir gefährdet sein.

Ich wiederhole meine Bitte: bitte teile uns wortwörtlich Eure Anträge mit. Nicht die Begründungen für was auch immer.

wirdwerden

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