Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück bekommen?

22. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück bekommen?

Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja etwas weiter helfen^^

- Jugendlicher, 15 Jahre, wohnhaft bei Verwandtschaft
- Mutter hat Sorgerecht, aber Aufenthaltsbestimmungsrecht an Verwandte abgegeben damit der Sohn dort untergebracht werden konnte.

- Verhältnis zwischen Verwandten und Sohn ist nun zerrüttet und die Unterbringung in deren Wohnung soll in den nächsten Tagen beendet werden. (Keine kriminellen Handlungen oder dergleichen)

Hat die Mutter das Recht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zurück zu bekommen, sowie die Vollmachten über Bank, Krankenkasse etc für den Sohn zu widerrufen?

Hat die Mutter das Recht, mit dem Jugendamt eine Fremdunterbringung z.B. in einer Wohngruppe oder bei der Familie von Freunden zu regeln, oder muss sie "machtlos" zusehen, wie die Verwandten den Jungen abschieben, wohin er gar nicht möchte? Immerhin ist das Vertrauensverhältnis zwischen Verwandten und Jungen nun so zerstört, dass er nicht glaubt, dass die Verwandten in bester Absicht handeln. (auch wenn dem so sein sollte, er hat Angst)

Viel mehr Fakten weiß ich aktuell leider nicht, z.B. weiß ich nicht wie genau der Übergang des Aufenthaltsbestimmungsrechts (über das Jugendamt) an die Verwandtschaft rechtlich geregelt wurde.

Danke und LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Der Jugendliche kann selbst zum Jugendamt gehen und
eine Überprüfung seiner Unterbringung prüfen lassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es wäre mal interessant, wie und warum das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgegeben worden ist. Denn entsprechend SGB VIII herrscht ja da bis zur Verwandtschaft 3. Grades keinerlei Grund, z.B. eine Pflegestelle oder so einzurichten.

Das ist das eine. Und das andere: wie wurde denn das ABR (wirksam) abgegeben?

wirdwerden

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