Aufenthaltungsbestimmungsrecht

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mussi77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltungsbestimmungsrecht

Hallo Leute,

ich habe eine frage möchte meinen Sohn( 9 und ADHS) zu mir holen, da die KM überfordert ist.(Arbeit und Haushalt) sonst kommt er ins Heim.

Er ist auffällig geworden in der Schule und Hort Familienhilfe ist schon seit ca 2 Jahren in der Familie davor auch schon in München separat 1 Jahr (ca .5 jahen geschieden)
meine Ex ist alles egal sie möchte in weg haben und am besten gleich und anderseits möchte sie ihn nicht her geben also nicht zu mir.

Mein Sohn hat noch zwei Geschwister 8 und 3 die achtjährige ist auch von mir, die dreijährige nicht KV auch getränt lebend das gleiche spiel Probleme.(Nicht verheiratet)

Hatte auch mit den JA mehre Krisen Gespräche ,das JA hat mich gefragt ob ich mir vorstellen könnte meinen Sohn zu mir zu nehmen hab gleich ja gesagt, nur hatte ich zu der zeit keine schanze wegen der arbeit bin in Einzelhandel, schwer der
Aufsichtspflicht nach zu kommen, da ich von MO-SA 9.30-20 Uhr Arbeite. Habe versprochen eine arbeit zu suchen wo ich besser Arbeitszeiten haben werde,( mach eine WB endet Ja 2019) um ihn zu betreuen da ich keine Familie keinen Freundin aber sonst, alle zwei Wochen (FR-SO) bei mir beide natürlich sind klappt meistens ganz gut , wenn man sagt ein Kind mit adhs wären schwer zu erziehen das stimmt , sie verhalten sich anders.
Trotzdem merkt man ein unterschied, speziell bei meinen Sohn er sucht Kontakt zu mir er ist ausgeglichener und ruhiger beide sind ruhiger beschäftigen sich mit lesen spielen zusammen, sind einfach Relaxt.
Haben auch freunde in meiner Gegend gefunden.

Nun habe ich erfahren das meinen Ex auch langsam das gleiche spiel mit meiner Tochter macht, sie möchte frei sein am besten ohne Kinder, schlafen und feiern Leute treffen usw. Möchte sie nicht Schlecht machen, es ist aber leider so. Die letzte zeit wurde es immer extremer die KM sagt nicht wenn die Kinder Kopfschmerzen haben und sich nicht wohlfühlen und Sie hat sich auch verändert aber nicht zu ihren besten, denkt nur an sich. Ich konnte nicht mehr und hab das Gespräch mit meiner GL gesucht und wollte schon kündigen und siehe da, sie haben mir gleich eine andere stelle angeboten im Unternehmen.(Hab das Angebot schriftlich bekommen für das JA) weniger Geld da andere stelle aber geregelt Arbeitszeiten und jetzt kann ich mich um meinen Sohn kümmern ich hoffe das JA spielt mit.

(habe leider eine neue Sachbearbeiterin war nicht gerade freundlich zu ihr, ist erst aus Studium zum JA gekommen also Frisch was soll ich machen?
hab vergessen hab ein Gespräch mit ihr und anderen KV zwecks Probleme mit der KM mit privaten Umgang viele wechselnden Liebhabern online Bekanntschaften am Wochenende Sie lässt die kinder alleine Liebhaber kommen in die Wohnung es ist ihr auch egal das kinder da sind)

meinen Frage
Habe ich:
x Habe zwei Zimmer und Wohnküche reicht das?
x Schreiben von der FA!
x Kann ein Stockbett und Schreibtisch besorgen
x Das Schlafzimmer wird zum Kinderzimmer
x Hab mit meiner HV 3 Zimmer beantragt


Brauch ich:(Hilft das JA???)

x Schule und Hort( ADHS tauglich)
x Wechsel JA da andere Stadt
x Was mach ich wenn die KM nicht kooperiert
x Unterhalt da ich weniger verdiene wegen Tochter noch bei der KM
x Hilfe für Abläufe wie verhalte ich mich

Bitte brauch Rat


-- Editiert von karim77 am 05.08.2018 21:35

-- Editiert von karim77 am 05.08.2018 21:56

-- Editiert von karim77 am 05.08.2018 22:11

-- Editiert von karim77 am 05.08.2018 22:43

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Mussi,

ich denke einige deiner Abkürzungn solltest du erklären.

An sonsten mache einem Termin mit dem Jugendamt aus. Mach' dort die Kindesmutter nicht schlecht.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38424 Beiträge, 13999x hilfreich)

Das Jugendamt entscheidet gar nichts. Wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, die Mutter einverstanden ist, dann nimmst Du das Kind/die Kinder zu Dir, und das wars. Wenn Ihr kein gemeinsames Sorgerecht habt, dann wäre es sinnvoll, beim Amtsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, um die Kinder vor Willkürakten der Mutter zu schützen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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