Aufkommen im Pflegefall

16. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
abc123!
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufkommen im Pflegefall

Hallo,
folgende Ausgangslage: Meine Großeltern sind recht alt und Opa ist bereits Pflegefall, wird aber noch von Oma versorgt. Sobald sie auch irgendwann nicht mehr so fit ist, werden sie wohl beide gepflegt werden müssen.

Ihre Tochter (meine Mutter) ist verstorben, ihr Sohn (mein Onkel) ist noch am Leben. Somit sind er und ich beide die Erben meiner Großeltern. Sie hatten zwei Häuser, das eine wurde schon vor einigen Jahren an meinen Onkel verschenkt. Das zweite werde ich vermutlich bald geschenkt bekommen.

Wenn die beiden nun zum Pflegefall werden, wird vermutlich Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen um die Kosten zu decken.
Wird dann als nächstes das Einkommen meines Onkels und von mir herangezogen oder wird zuerst das geschenkte Haus von mir zurückgefordert?
Ich habe gelesen dass die Einkommensgrenze bei 100.000€ liegt. Da liegt mein Onkel soweit ich weiß drüber, ich hingegen deutlich drunter. Muss er dann für die ganze Pflege aufkommen oder wie wird das aufgeteilt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es wird zuerst das geschenkte Haus zurückgefordert.

Eine Schenkung ist übrigens nur so lange möglich, wie beide Großeltern noch geschäftsfähig sind.

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