Aufstockungsunterhalt

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
frau1956
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufstockungsunterhalt

Hallo,
es geht um Aufstockungsunterhalt.
Sep. 2003 wurde ich nach fast 28Jahr geschieden.
Kinder zu dem Zeitpunkt 21+18Jahre.
In der Ehe habe ich nicht versicherungspflichtig gearbeitet.
Werde 01.06.2008 nach sechs Jahre arbeitslos.
Kann es sein, das mir kein Aufstockungsunterhalt, nach dem neuen Unterhaltsrecht,
zu steht?
Wenn mir jemand helfen könnte?

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4 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
frau1956
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Loddar,
lebte ca. ein Jahr ohne Unterhaltsgeld, habe mich mit Sport geben und mon. Geldhilfe vom Bruder über Wasser gehalten.
Dann versicherungspflichtige Arbeit bekommen,26 Std. + 276,00€ Honorar. Es wurde ein fiktives Einkommen ermittelt und mir 195,00€ Aufstockungsunterhalt zugesprochen,dies hat mir dann 60Monate 95Euro Gerichtskosten eingebracht.:-(
mfg
frau1956

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
frau1956
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar,

da hast du wohl Recht, das ich nicht gut vertreten war :-(
2/3 der Unterhalts -Nachzahlung für ein Jahr, bekammen dann die Anwälte :-)
ach so, die Leistungsfähigkeit von mein Ex?
er könnte schon, wenn er wollte, hat sich auch gut wieder verheiratet.

Ich danke für die Antwort :-)

Dann warte ich mal ab, was das Gericht entscheitet,
und versuche diesmal einen Anwalt zufinden, der sich besser auskennt????
MfG
frau1956

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