Aufstockungsunterhalt - Lohnt es sich, jetzt schon auf Abänderung zu klagen?

29. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
schlumpel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufstockungsunterhalt - Lohnt es sich, jetzt schon auf Abänderung zu klagen?

Hallo,
wir sind total verunsichert nach den neuen Gesetzen und den Urteilen die lt. Zeitungsberichten gefällt werden.
Lohnt es sich denn, jetzt schon auf Abänderung zu klagen oder sollte man noch warten, bis das neue Gesetz wirklich angewandt wird ?
Fakt ist: Mein mein ist seit 20 Jahren geschieden, die Kinder sind 23 und 19 Jahre alt, der Älteste ist bereits in eigener Wohnung mit eigenem Verdienst, der 19jährige in Ausbildung (bekommt noch 100,- € freiwilllig überwiesen, Geld steckt sie aber ein), lebt bei der Mutter. Diese bezieht immernoch 250 € Aufstockungsunterhalt, arbeitete bei Unterhaltsneuberechnung 2006 nur halbe Tage mit Netto-Verdienst von 800,- €. Der Richter veranschlagte 400,- fiktives zusätzliches Einkommen, das sie verdienen könnte durch einen Nebenjob (den sie niemals hatte), also 1200,- €. Trotzdem muß mein Mann noch 250,- zahlen.
Inzwischen arbeitet sie einige Stunden mehr( wissen wir von den Kindern), allerdings noch nicht Vollzeit. Ihren neuen Verdienst hat sie niemandem mitgeteilt. Eigentlich müßte sie dadurch doch den Anspruch auf Unterhalt verwirkt haben, oder zählen da die 400,- Euro die schon im Urteil fiktiv angenommen wurden und vielleicht nicht überschritten werden ?
Auch ist sie nicht bereit ihre sichere Teilzeitstelle im öffentlichen Dienst aufzugeben ( wann sie diese Anstellung angenommen hat, ist uns nicht bekannt, könnte aber schon länger als 10 Jahre sein), eine Vollzeitstelle bei diesem amt soll nicht verfügbar sein. Dies wurde damals vom Richter akzeptiert. Angeblich habe sie mit 50 Jahren keine Chance mehr in der freien Wirtschaft. Bis zur Rente hätte sie aber noch mindestens 13 Jahre zu arbeiten..da ist doch hoffentlich wegen Alters noch kein Anspruch auf lebenslangen Unterhalt ?
Auch mein Mann verdient inzwischen mehr als bei dem Urteil 2006,(von 2300,-- auf 2700,--netto) ..allerdings z.Z. Kurzarbeit, aber nur geringe Einbußen( ca. 150,-).
Unsere Angst ist, im Endeffekt noch mehr Unterhalt an Sie zahlen zu müssen und zudem noch Anwalts-und Gerichtskosten zu tragen.
Wir haben von Urteilen zugunsten der Zahlenden gehört, die in nächster Instanz dann wieder umgekehrt wurden (Focus) und einfach Angst, noch mehr zahlen zu müssen wie vorher. Wie weit und durch wie viele Instanzen kann man gehen ? Wo gibt es einen Anwalt, der sich wirklich dafür einsetzt, dass endlich mal Schluß mit der Unterhaltszahlung ist..und dass mein Mann nicht von seiner Rente Unterhalt an seine EX zahlen muß ? Wie weit muß man gehen um endlich Anwendung des neuen Gesetzes der Eigenverantwortung zu bekommen ? Oder welche Möglichkeiten hat eine seit 20 Jahren geschiedene Frau, die 2 Kinder erzogen hat, die inzwischen volljährig sind, Gesetzeslücken zu finden, dass die Eigenverantwortlichkeit nicht angewandt wird (Gesund ist sie, aber wir trauen ihr zu, ein Attest zu bekommen, indem sie eine Krankheit vortäuscht) ? Wir haben einfach nur Angst vor Mehrkosten durch höheren Unterhalt und Gerichts- und Anwaltskosten--und sie lacht sich ins Fäustchen.
Gibt es jetzt endlich mal Gerechtigkeit in Deutschland oder sollen wir einfach noch warten ? Stimmt es, dass eher der Ex zahlen muß, bevor der Staat Leistungen (Wohngeld usw. wenn es nicht reicht) übernimmt ?
ich weiß, viele Fragen, aber wir möchten wirklich ziemlich sicher auf Erfolg sein, bevor wir noch höhere Belastungen haben wir vorher. Auch wir wollen irgendwann das was wir erarbeiten für uns behalten !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo!

Leider habe ich nicht viel Zeit, möchte euch aber helfen hier eine angemessene Diskussion anzuregen.

Grundsätzlich gilt, nach §1569 BGB , dass jeder nach einer Scheidung wieder für sich selber sorgen sollte.

AU, nach §1573 BGB kann, nach §1578b BGB zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden.
Danach würde ich streben und umgehend einen Fachanwalt aufsuchen.
Eheliche und nacheheliche Verhältnisse sind mittlerweile soweit auseinander gegangen, dass diese meiner Meinung nach kaum noch in die heutige Zeit passen.

Richtig ist, dass auf Ex-Partner in Zeiten der Not gerne zurückgegriffen wird, bevor die Staatin in die Tasche greift.
Da wird gerne argumentiert, dass die Ehe schließlich für ein Leben geschlossen wurde.
Was ich wohl darüber denke und wie hiermit missbräuchlich argumentiert wird, werden euch vielleicht andere UserInnen noch zukommen lassen.

Ich wünsche euch eine angeregte und fruchtbare Diskussion und dass die Exe langsam erwachsen wird, um auf eigenen Beinen zu stehen.
Wird langsam Zeit dafür!!! :grins:

Liebe Grüße


-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 30.03.2009 09:34

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schlumpel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort..
und die will nicht erwachsen werden und schon garnicht auf Unterhalt verzichten,
sie will meinen Mann dafür bestrafen, dass er sie verlassen hat. Deshalb arbeitet sie nur soviel, dass es gerade so reicht mit dem Unterhalt den er an sie zahlt.
Schreibt uns auch ständig emails, wie arm sie doch sei nur weil er sie vor 20 Jahren verlassen hat.
Auch ist sie auf alles neidisch was wir uns erarbeiten und jammert uns dann die Ohren voll, sie könne sich sowas (z.B. Urlaub, Möbel) nicht leisten. Bei ihr müssen wir mit allem rechnen, sogar dass sie irgendwann garnicht mehr arbeitet und krank feiert.
Auch hat mein Mann den Sohn,für den er mehr Unterhalt zahlt als er müßte (19 Jahre und in Ausbildung) noch nicht mal auf der Steuerkarte..
Sie behauptet, dann würde ihr Steuerklasse II nicht mehr zustehen.
Dürfte sie doch sowieso nicht mehr haben, der Junge ist volljährig, oder gibt es da Ausnahmen ?
Auch würde mich interessieren, wie es mit der Verwirkung aussieht, da sie ihr Gehalt nicht unaufgefordert angegeben hat, nachdem sie einige Stunden mehr arbeitet. Das tut sie bestimmt nicht umsonst. Wir hatten sie einmal schriftlich aufgefordert, das neue Einkommen zu benennen, darauf kam nichts !
Sollten wir jetzt neu klagen, wer trägt dann die Anwalts- und Gerichtskosten ?
LG
Schlumpel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Schlumpel,

wenn ihr oder dein Mann noch freiwillig für den 19jährigen zahlt, dann tut es, aber jammert nicht und behauptet, Exe würde davon profitieren. Wenn dem so ist und euch das stört, dann stellt die Zahlung ein (wenn ein Titel existiert, dann um Herausgabe bitten oder auf Abänderung klagen, sonst kann aus dem Titel vollstreckt werden...). Sorry, aber etwas tun und darüber jammern, das kann ich echt nicht nachvollziehen. Außerdem hat der Ku nichts mit dem nachehelichen Aufstockungsunterhalt zu tun.

Der richtet sich m. W. nach den ehelichen Verhältnissen. D. h. von späteren Gehaltserhöhungen, die nicht in der Ehezeit begründet liegen, darf die Ex nicht profitieren.

Gemäß § 1605 BGB § hat dein Mann einen Aspruch auf Auskunft gegenüber der Ex:
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Wenn sie nicht freiwillig mit ihren Einkünften rausrückt, bleibt nur der Weg über den Anwalt. Aber manchmal hilft ja schon ein freundliches Schreiben mit den rechtlichen Hinweisen, um den anderen in Bewegung zu bringen.

Ich würde versuchen, mit dem Hinweis auf die nacheheliche Eigenverantwortung, den Unterhalt "auslaufen" zu lassen. Diesen Vorschlag kann man ja auch erst einmal ohne Anwalt machen...

Wer einen Anwalt beauftragt, wird ihn erst mal auch zahlen müssen. Gleiches gilt für die Gerichtskosten. Ich könnte mir vorstellen, dass es letztlich auf einen Vergleich hinauslaufen würde. Dann trägt in der Regel jeder die eigenen Kosten. Auch etwas, worauf man die Ex mal hinweisen könnte.

Wie es letztlich ausgehen wird, wird hier niemand vorher sagen können.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2192
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schlumpel
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ich glaube da ist etwas falsch rübergekommen, wir jammern nicht wegen dem KU, den zahlen wir gerne !!
und wir hatten sie ja schon angeschrieben, aber es kommt keine Reaktion,
also müßten wir doch wieder einen Anwalt beauftragen und auch wieder zahlen.
Auch wurde bei meinem Mann beim letzten Urteil sein jetziges Gehalt gerechnet und nicht, was er damals bei Scheidung hatte, obwohl sein Karrieresprung erst viel später war.
Könnte allerdings auch sein, dass unser damaliger Anwalt (den wir nicht mehr beauftragen werden) darauf nicht reagiert hat.
Werden es mal mit nem 2ten Schreiben (Einschreiben) versuchen...vielleicht kommt dann ja eine Reaktion.
LG

0x Hilfreiche Antwort

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