Aufstockungsunterhalt - Welches Einkommen wird für den Lebensstandard der Ehe herangezogen?

13. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
gabi1952
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufstockungsunterhalt - Welches Einkommen wird für den Lebensstandard der Ehe herangezogen?

Hi,
ich bin seit 25 Jahren verheiratet. Habe 7 Jahre wegen Kindererziehung gar nicht und später Jahre nur in Teilzeit gearbeitet. Während dieser Zeit hat mein Mann also mehr verdient. Vor 5 Jahren habe ich nach einer Fortbildung wieder voll angefangen zu arbeiten und verdiene nun ca. 600,00 Euro mehr als er. Er droht nun damit,lebenslang Aufstockungsunterhalt zu verlangen.
1. Wird nur das letzte Einkommen für den Lebensstandard einer Ehe gesehen, oder die gesamte Ehezeit?
2. Gibt es Fristen, bis wann nach der Scheidung er den Aufstockungsunterhalt verlangen muß?
3. Wer kann mir mit einschlägiger Literatur helfen?

Gruß Gabi

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
gabi1952
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Werden den Link mal ansehen. Ich bin noch nicht geschieden, habe aber gelesen, daß Aufstockungsunterhalt auch nach der Scheidung gefordert werden kann, damit auch der geringer verdienende seinen Lebensstandard wie während der Ehe weiter führen kann. Allerdings gibt es immer nur einschlägige Berichte über die umgekehrte Variante : Mann hat Karierre gemacht, verdient sehr viel und Frau hat immer nur einen Bruchteil verdient.
Wäre schön, wenn ich Berichte oder Urteile finde, die in etwa meiner Variante entsprechen.
Gruß Gabi

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