Aufstockungsunterhalt an nicht kindererziehenden Partner trotz "normalem" Einkommen

14. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
kristina1980
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Aufstockungsunterhalt an nicht kindererziehenden Partner trotz "normalem" Einkommen

Hallo!
Ich steuere auf die Scheidung zu nach 11 Jahren Ehe und nun möchte mein Mann aus Rache vorrangig Aufstockungsunterhalt für die Dauer von 3-4 Jahren nach Scheidung einfordern.

Situation:
Ich (Frau) arbeite seit ca. 9 Jahren, erst 50% nun 75%
Mein Mann arbeitet durchgängig 100%

Er verdient ca. 1900€, ich ca. 50% mehr
Aus der Ehe gehen zwei Kinder hervor welche bei mir leben.
Laut seinem Anwalt muss ich nach Abzug des Kindesunterhalts, Geld an ihn zahlen, da die Differenz den Kindesunterhalt übersteigt.
Seit 2 Jahren finanziere ich unsere Leben alleine, habe nie etwas von ihm gefordert und habe auch kein Problem damit!

Ich empfinde es jedoch als große Ungerechtigkeit ihm Geld zahlen zu müssen um sein Einkommen zu erhöhen, gleichzeitig alleine für Kinder etc. verantwortlich zu sein und diese mit dem dann noch zur Verfügung stehenden Rest alleine zu unterhalten.

Ich habe doch auch ehebedingte Nachteile! Ich habe nie Vollzeit gearbeitet, stehe heute entsprechend schlechter als ich es würde, wenn ich zu 100% einer Tätigkeit nachgekommen wäre, habe weniger Rentenansprüche dadurch erworben etc.

Gibt es ähnliche Fälle bei welchen der nicht kindererziehende Teil Aufstockungsunterhalt zugesprochen bekommen hat? Obwohl er ein normales Einkommen zur Verfügung hat?!
Er hat dann letztlich anschließend alleine fast soviel Geld zur Verfügung wie ich für uns drei!?

Ich würde mich sehr über Ratschläge und Beispiele freuen

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo kristina,

Zitat:
Er hat dann letztlich anschließend alleine fast soviel Geld zur Verfügung wie ich für uns drei!?


kannst du das mal erklären?

wenn du doch 50% höheres Einkommen als er hast ?

was ist außerdem mit dem Kindesunterhalt den du bekommst? und dem Kindergeld?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kristina1980
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe keinen Unterhalt bisher von ihm für die Kinder gefordert.

Natürlich ist das etwas überspitzt formuliert dass er dann genauso viel Geld zur Verfügung hat wie wir drei...

Letztendlich wäre es wohl ungefähr so dass er 500€ Kinderunterhalt zahlen müsste.

Wenn aber jetzt bspw. meine Differenz die ich ihm zahlen müsste 800€ betragen würde (berechnet nach dem ihm zahlreiche Sachen abgezogen wurden wie Versicherungen etc. die ich alle nicht habe und ich ein Haus als Vorteil angerechnet bekommen habe, ich jedoch eine riesen Kreditrate jeden Monat zu zahlen habe...) und man davon 500€ Kindesunterhalt abzieht, dann zahle ich ihm noch 300€ jeden Monat

Das heisst er steht finanziell besser als jetzt, auf Grund meines höheren Einkommens, während wir wohl dann das Haus in dem wir leben nicht mehr abtragen können.
Für die Kinder ein Drama!

Was habe ich davon die letzten 10 Jahre beruflich zurückgesteckt zu haben? Von der Doppelbelastung Mutter und arbeitende Frau?
Ich will ihm nichts wegnehmen, aber ich möchte natürlich auch nicht dass er für sein fehlendes familiäres Engagement noch von mir "bezahlt" wird.
Werden meine ehebedingten Nachteile dann nirgendwo berücksichtigt??



-- Editiert von kristina1980 am 14.02.2016 13:35

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo kristina,

du schreibst er kann sein Einkommen bereinigen. Das kannst du auch!!

Einem Wohnvorteil kannst du die Kreditzinsen ( und in der Trennungszeit die Tilgung zum Teil) gegenrechnen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von kristina1980):
Wenn aber jetzt bspw. meine Differenz die ich ihm zahlen müsste 800€ betragen würde

Wenn Du das müsstest... musst Du aber mit Sicherheit nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kristina1980
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja...aber letztlich bleibt es dabei dass er ein Recht auf Aufstockung hat oder?
Egal ob ich 10 Jahre lang zurückgesteckt habe, heute deutlich mehr verdienen könnte, mehr Rentenanspruch haben könnte...
Das interessiert wohl nicht!? Sondern ausschließlich dass ich aktuell mehr habe als er! Nicht was mir verloren gegangen ist über ein Jahrzehnt und auch weiterhin fehlt da ich auf Grund der Kinder nicht mehr arbeiten kann

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Hallo,

wieso regen Sie sich den so auf? Wenn der Mann 50 % mehr verdienen würde etc. ist es offensichtlich gerechtfertig, wenn der Mann dann den Unterhalt zahlt.

Bei Ihnen ist es nunmal umgekehrt. Das hat nichts mit Unerechtigkeit zu tun, sondern mit dem Gesetz. Dass es Sie als Frau trifft, sollte Sie doch aufgrund der Gleichberechtigung doch freuen... :devil:

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von kristina1980):
Ja...aber letztlich bleibt es dabei dass er ein Recht auf Aufstockung hat oder?
Egal ob ich 10 Jahre lang zurückgesteckt habe, heute deutlich mehr verdienen könnte, mehr Rentenanspruch haben könnte...
Das interessiert wohl nicht!? Sondern ausschließlich dass ich aktuell mehr habe als er! Nicht was mir verloren gegangen ist über ein Jahrzehnt und auch weiterhin fehlt da ich auf Grund der Kinder nicht mehr arbeiten kann


Es war wohl eine gemeinsame Entscheidung, dass Sie sich mehr um die Kinder kümmern. Sie hätten sich auch anders einigen können. Insofern sollten Sie mal auf den Spiegel schauen, statt den Partner die ganze Schuld zuzuschieben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Kommen wir doch mal auf den Boden zurück. Es lohnt sich nicht, sich aufzuregen. Erst einmal sollte sauber gerechnet werden. Es geht zunächst nur um das Trennungsjahr, und nur darum eventuell noch bis zur Scheidung, aber um mehr geht es im Augenblick nicht. Für die Zeit nach der Ehe ist dann neu zu rechnen, wobei ich eher skeptisch bin, dass er da überhaupt noch was bekommt.
Also, beide Einkommen bereinigen. Bei ihm das addieren, was ihm zusteht. Dann den Kindesunterhalt von ihm fordern. Der ist jetzt natürlich höher als er nach Auslaufen des Aufstockungsunterhaltes ist.

Ob das Haus gehalten werden kann, das ist eine ganz andere Frage. Nur, wegen 300 € im Monat, da scheitert eine Finanzierung nicht, zumal die 300 € mehr für einige Monate ja nicht ein ganzes Konzept zum Einstürzen bringen. Diese Einbuße gibt es auch bei Krankengeld oder ähnlichen nicht geplanten Belastungen.

Also, nicht aufregen, ist die Sache nicht wert. Sauber rechnen, mit anwaltlicher Hilfe. Und Du wirst sehen, dass Du gar nicht so schlecht dastehst. Und nach der Scheidung werden die Karten nochmals neu gemischt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Haben Sie sich die ganze Sache mal von einem eigenen Anwalt durchrechnen lassen? Oder haben sie das alles selbst berechnet oder gar vom gegnerischen Anwalt vorrechnet bekommen?

Hier würde ich tatsächlich das Geld für die Berechnung seitens eines Anwaltes investieren .

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Die Dame wird wahrscheinlich lediglich 100-300 zahlen müssen. Das Dilemma ist nur, dass es ihr ums Prinzip geht. Ist ja nicht mehr mein Partner und tschüss.

Dass Beide aber auch an Steuern gespart haben, und das wohl auch nicht zu wenig, sieht die Dame nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Ist ja nicht mehr mein Partner und tschüss.
Das ist nach der letzten Familienrechtsreform ja auch die offizielle Sichtweise.
Wärend der Trennungszeit steht dem Ehemann eventuell Unterhalt zu, da die Ehr noch besteht.
Nach der Scheidung aber bekommt er nur Unterhalt, wenn ER ehebedingte Nachteile nachwrisen kann und auch dann nur bis zu der Einkommenshöhe, die er ohne Ehe erreicht hätte. Bisher hat die TE noch nichts genannt, was ihm da als ehebedingter Nachteil angerechnet werden könnte.

@TE: wenn du keinen eigenen Anwalt hast, ist jetzt allmähluch wirklich einer anzuraten. Det Snwalt deines Ehemannes vertritt NUR ihn und dürfte nicht mal zu deinem Vorteil arbeiten, wenn er es gerne tun würde. Das, was dein Anwalt dich extra kosten würde, hast du bei der derzeitigen Forderung nach wenigrn Wochrn schon ohne Notwendigkeit an Unterhalt gezahlt.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kristina1980
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Mich verwundert doch sehr, dass hier teilweise sehr radikale, wenig sachliche Ansichten vertreten werden.
Mir geht es lediglich darum zu wissen, ob mein Mann ohne ehebedingte Nachteile zu haben (diese liegen ganz klar auf meiner Seite) eine gute Chance hat Aufstockungsunterhalt zu bekommen.

Schade,dass behauptet wird mir ginge es ums Prinzip und ich wolle 100-300€ sparen...

Ich hätte kein Problem damit ihm diese Summe über 2-3 Jahre zu zahlen, letztendlich verrent sich mein Noch-Mann jedoch gerade in die Idee, Unsummen an Aufstockungsunterhalt fordern zu können.
Und dies blockiert meinen Vorschlag ihm eine große Summe für Haus, Aufstockungsunterhalt, Zugewinn, Rentenausgleich, etc...zu zahlen.

Nochmal kurz zur Erläuterung:
Ich hatte ihm vorgeschlagen mir seine Haushälfte zu verkaufen! Wir würden dann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten, dass mit dieser Summe x alles ausgeglichen sei. Ich bin hier durchaus bereit bis an meine finaziellen Grenzen zu gehen um den Kindern ein weiterleben im Haus zu ermöglichen.
Nun war mein Mann jedoch nach langem Warten meinerseits auf seinen Anwaltstermin (18 Monate genau genommen), endlich zum Beratungsgespräch und sein Anwalt hat ihm den Floh ins Ohr gesetzt, er könne noch Aufstockungsunterhalt fordern (ohne mein genaues Einkommen oder sonstiges zu kennen).
Letztendlich erhofft er sich nun langfristige Zahlungen meinerseits, würde das Haus gerne anderweitig verkaufen (was wiederrum ein minus von 15.000€ an Vorfälligkeitsentschädigung mit sich bringen würde für noch laufende Hauskredite), da diese Kombination ihm rentabler erscheint als eine grössere von mir gezahlte Summe inkl. Haus, Zugewinn, etc.

Wäre mir noch weitestgehend egal, ich würde es drauf ankommen lassen was dabei rauskommt, ich könnte auch problemlos in einem anderen Ort leben, wenn nicht zwei Kinder schrecklich leiden würden unter der Aussicht ihr Zuhause zu verlieren und das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen.

Soviel zum Hintergrund der Geschichte!

Er behauptet ihm übrigen auch, dass sein Anwalt ihm erklärt habe, dass sich Zugewinn aus einem verkauften Haus bei Scheidung so verteilt:
Mann bringt Haus mit in die Ehe (Kaufvertrag kurz vor Eheschließung über 65.000)
Das Haus wird während der Ehe renoviert, saniert und für 145.000 € verkauft.
Zugewinn wären also 80.000, davon entfallen laut seinem Anwalt "angeblich 60.000€ auf ihn und nur 20.000€ an mich
Meine 50% Anteil würde nochmal geteilt werden, da es sich um sein vorgezogenes Erbe handeln würde (das Haus würde ihm überschrieben und er hat seine Geschwister kurz vor Eheschliessung ausgezahlt)

Klingt für mich höchst abenteuerlich!

Laut meinem Mann hat der Anwalt ihm jedoch nichts schriftlich mitgegeben auf dessen Basis ich weiteragieren könnte!? "Das geben die ja nicht raus"

Herzlich danke ich jedoch denen, die sachlich auf mein Anliegen eingegangen sind und mir raten zum Anwalt zu gehen!

Ich hatte lediglich gehofft wir würden tatsächlich vieles unter uns geregelt bekommen...

-- Editiert von kristina1980 am 16.02.2016 09:17

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo kristina,

Der Trennungsunterhalt funktioniert wie hier schon beschrieben ( so lange ihr noch verheiratet seid).

Nachehelicher Unterhalt wird nur noch in ganz wenigen Fällen gezahlt ( aufgestockt eigentlich nur, wenn sonst

ALGII-Gefahr besteht).Oder ehebedingter Nachteile (hat er ja nicht).

Zugewinn wird für jeden Partner extra ausgerechnet.

Jeder muss seinen Zugewinn mit dem anderen zur Hälfte teilen.

Gehört das Haus dem Mann dann geht die Rechnung:

145 000€ Endvermögen minus Anfangsvermögen (indexiert) = Zugewinn.

Du solltest 200€ für eine Beratung beim Fachanwalt investieren ( nur Beratung, kein Mandat).



lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Eine etwas abenteuerliche Berechnung, aber seis drum. Fakt ist, dass er das Haus in die Ehe gebracht hat, also in sein Anfangsvermögen eingeht. Und Fakt ist, dass im Streifall ihm das Haus zur alleinigen Nutzung zugeschrieben würde. Das musst Du wissen. Und, nimm das mit dem Wechsel für die Kinder nicht so ernst. Kinder sind erstaunlich robust. Es ist durchaus üblich, dass Eltern berufsbedingt mal umziehen, oder auch innerhalb eines Wohnortes ein Wohnungswechsel stattfinden muss. Mach Dich da durch Deine unbegründeten Ängste nicht erpressbar.

Du machst den Fehler, Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, miteinander zu verknüpfen. Und Du reagierst, Du agierst nicht. Das ist nicht gut. Wie kann man nur in so einer Situation 18 Monate verstreichen lassen? Und zuwarten? Wie Du siehst, bringt das gar nichts.

Nochmals, nach der Einschätzung einiger erfahrener User und auch meiner Wenigkeit geht es bei dem Aufstockungsunterhalt nur maximal um den Zeitraum bis zur Scheidung. Maximal. Und da muss man mal rechnen, was bei rum kommt. Eben, weil der Kindesunterhalt zahlen muss, dürfte der Betrag nicht so sexy sein. Und für kurze Zeit zu leisten. Da soll der gegnerische Anwalt mal seine Forderung schriftlich aufmachen, und dann sieht man weiter.

Das bekommst Du nicht alleine gebacken. Geh sofort zum Anwalt. Lass Dich umfassend beraten. Ziel sollte eine saubere Berechnung der Unterhaltsansprüche des Ehemannes und der Kinder sein. Schauen, dass man die Hausfrage regelt (das kann aber auch nach der Scheidung passieren), Hausratsaufteilung. Versorgungsausgleich, da kannst Du Dich nicht, wie Du Dir vorstellst, freikaufen. Und Ziel sollte nach so langer Zeit der Trennung eine schnelle Scheidung sein. Oder aber man wartet bis zur Trennung von drei Jahren (ist ja auch nicht so lange hin), dann kann auch streitig geschieden werden, nicht nur bei Einvernehmen. Das klärt dann Dein Anwalt.

Dein Mann hat offensichtlich eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch genommen. Mehr nicht. Was soll da verschriftlicht zu Dir rüberkommen? Funktioniert doch nicht.

Also, ergreife Initiative, und dann sieht man weiter. Aber bitte, nicht nur mit einer Erstberatung. Dir ist schon klar, dass Dein Mann monatlich an Deiner Renteneinzahlung teilnimmt?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kristina1980
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke!
Ich werde das Alles in jedem Fall einem Anwalt übergeben! Dass er mit jedem Monat an mir verdient, weiß ich... Leider
Mein Optimismus Sachen vernünftig geregelt zu bekommen ohne Anwalt im Sinne der Kinder (er soll mir absolut nichts schenken) stand mir da wohl bisher im Weg

Im Bekanntenkreis habe ich jedoch aktuell den Fall dass die Gattin Aufstockungsunterhalt für 1/3 der Ehezeit zugesprochen bekommen soll!
Nur auf Basis von unterschiedlich hohem Einkommen.
Es gibt keine Kinder, sie hat es trotzdem vorgezogen ohne Grund nie mehr als 50-70% zu arbeiten...

Also letztendlich geht es um den befristeten Erhält des Lebensstandards und dies möchte wohl auch mein Mann erreichen

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Du, es ist nix so kreativ wie die Gerüchteküche. Lass Dich nicht von irgendwelchen Bekannten irre machen. Was da gelaufen ist, das weisst Du nicht. Was sie zugesprochen bekommt, das weisst Du auch nicht. Und "soll", na ja. Natürlich ist der Anwalt Interessenvertreter. Und natürlich wird er mehr fordern, als er bekommen wird, wenn er einigermaßen geschickt ist. Denn nichts ist doch schlimmer, als wenn der Anwalt dann nach Abschluss des Verfahrens am Stammtisch vom Richter erfährt: " Okay, Du hast für 1 Jahr Unterhalt eingefordert, den hab ich Deinem Mandanten gerne zugesprochen, ich hätte sogar für 2 Jahre zugesprochen."

Also, ab zum Anwalt, gelassen in die Zukunft sehen, und dann auch bitte nicht mehr privat mauscheln. Das soll der Anwalt alles regeln, und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Als Kind von Eltern, die sehr oft berufsbedingt umgezogen sind, natürlich gemeinsam mit mir, kann ich mit Fug und Recht behaupten , dass die Kinder einen eventuellen Umzug mit Sicherheit bestens verkraften werden.

Ich glaube Sie projezieren Ihre Wünsche oder Ängste auf ihre Kinder. Sie wollen das Haus, Ihren Kindern dürfte es schlicht egal sein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Da stimme ich Dich völlig zu. Außerdem, hier geht es ja nicht um einen Umzug in eine fremde Stadt. Kein Mensch kommt auf die Idee, dass ein Umzug von Wohnung A in Wohnung B (größer, schöner) den Kindern schaden könnte. Natürlich tut man das. Erst bei einer Scheidung kommen diese Einwände immer. Zuhause ist da, wo die Bezugspersonen leben. Wo Beständigkeit und Sicherheit vermittelt werden. Und wo die Bezugspersonen locker und entspannt sind und nicht vor lauter Angst (wie hier) so verkrampft, dass schon eine lächerliche Summe, die mit Sicherheit nur zeitlich befristet zu zahlen ist, so fertig macht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zitat (von asd1971): Ist ja nicht mehr mein Partner und tschüss.Das ist nach der letzten Familienrechtsreform ja auch die offizielle Sichtweise.
Wärend der Trennungszeit steht dem Ehemann eventuell Unterhalt zu, da die Ehr noch besteht.
Nach der Scheidung aber bekommt er nur Unterhalt, wenn ER ehebedingte Nachteile nachwrisen kann und auch dann nur bis zu der Einkommenshöhe, die er ohne Ehe erreicht hätte. Bisher hat die TE noch nichts genannt, was ihm da als ehebedingter Nachteil angerechnet werden könnte.
@TE: wenn du keinen eigenen Anwalt hast, ist jetzt allmähluch wirklich einer anzuraten. Det Snwalt deines Ehemannes vertritt NUR ihn und dürfte nicht mal zu deinem Vorteil arbeiten, wenn er es gerne tun würde. Das, was dein Anwalt dich extra kosten würde, hast du bei der derzeitigen Forderung nach wenigrn Wochrn schon ohne Notwendigkeit an Unterhalt gezahlt.


Ist ja auch so ok. Aber Trennungsunterhalt bleibt.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nunja, hier spielt sich gerade ein normales Trennunsszenario ab. Meist beschweren sich die Männer, dass sie an deren Ex bezahlen müssen. Hier ist es jetzt halt mal umgekehrt. Alles völlig normal im Rahmen unserer Sozialgesetzgebung. Kristina, wenn dein Mann Geld verdienen würde als du, dann hättest du sicher auch kein Problem damit von ihm zu fordern Geld an dich zu zahlen. Hier ist halt mal, zur Abwechselung, der Mann in der Lage Geld zu fordern.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Nunja, hier spielt sich gerade ein normales Trennunsszenario ab. Meist beschweren sich die Männer, dass sie an deren Ex bezahlen müssen. Hier ist es jetzt halt mal umgekehrt. Alles völlig normal im Rahmen unserer Sozialgesetzgebung. Kristina, wenn dein Mann Geld verdienen würde als du, dann hättest du sicher auch kein Problem damit von ihm zu fordern Geld an dich zu zahlen. Hier ist halt mal, zur Abwechselung, der Mann in der Lage Geld zu fordern.


Naja, es ist insofern unnormal, dass die Person, die sich vorher wie nachher um die Kinder kümmert, zahlen muss. Das ist zwar rechtlich ggf. einwandfrei, die Rechtfertigung dafür fällt mir aber sehr schwer einzusehen.
Aber das geht mir bei so manchem Punkt der Institution Ehe so. Ich sehe auch nicht ein, warum ich einem kinderlosen Mann über die Steuerklasse seine Haushälterin querfinanzieren soll, die dann auch noch der Volkswirtschaft entzogen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Methadir):
Ich sehe auch nicht ein, warum ich einem kinderlosen Mann über die Steuerklasse seine Haushälterin querfinanzieren soll, die dann auch noch der Volkswirtschaft entzogen ist.
Wieso entzogen? Sie wirtschaftet doch gerade durch ihre Tätigkeit fleißig mit! Oder habe ich das mit der Volkswirtschaft jetzt ganz falsch verstanden?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Vielleicht noch eine Betrachtung von anderer Seite.

TU/EU kann gewährt werden, wenn der Partner ehebedingte Nachteile beweisen kann.

Hier hat der Ehemann rein Gehaltsmäßig auch zu Ehezeiten 100 % gearbeitet. Das er dabei wengier verdient ist ja nicht der Ehe, sondern seiner Ausbildung/Arbeitsstelle zuzurechnen. Hätte er nun für/wegen die Ehe einen geringer bezahlten Job angenommen als vor der Ehe, dann könnte er ehebedingte nachteile geltend machen.

Auf der anderen Seite kann aber auch die Ehefrau argumentieren, dass sie sehr wohl ehebedingte Nachteile hat. Vor Ehe und Kinder hatte sie eine 100 % Stelle, die sie aufgrund von den Kindern verringert hat. Dadurch hat sie Einbußen, die man ja auch mal mit ins Feld schmeissen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Mensch, wir reden insgesamt über ein paar Hundert Euronen, nicht über mehr. Ob ist zur Scheidung insgesamt ein Tausender zustande kommt, das wissen wir nicht. Was soll das bitte also alles?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.497 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen