Aufteilung nachehelicher Steuererstattungen

27. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
Aufteilung nachehelicher Steuererstattungen

Im Forum wurde kürzlich die Frage gestellt, wie eine Steuererstattung aus der Ehezeit nach der Scheidung aufzuteilen ist, wenn diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen wurde und die ehemaligen Ehepartner sich nicht einigen können.

Dazu möchte ich gern einige Anmerkungen machen:

Am einfachsten wird die Erstattung hälftig aufgeteilt. Dies erfolgt auf Basis des §426 BGB .

Ein anderer Ansatz ist die Aufteilung der Erstattung gemäß der Rechnungsstellung, wenn die Erstattung eindeutig einem Ehepartner zugeordnet werden kann. Dies erfolgt auf Basis des § 37 AO . Dazu wird i.a. ein steuerliches Gutachten erstellt werden müssen, vor allem dann, wenn die Erstattung für einen Zeitraum erfolgt, der schon lange zurückliegt und der andere Ehepartner sich massiv zur Wehr setzt.

Man kann die Erstattung auch nach dem Verhältnis des Bruttoeinkommens vornehmen. Wenn das jedoch sehr unterschiedlich ist, dann wird sich der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen vermutlich noch viel mehr quer stellen.

Und schließlich kann man eine fiktive getrennte Veranlagung vornehmen. Der Vorteil der Splittingtabelle bleibt dabei erhalten, weil die Berechnung nur modellhaft vorgenommen wird. Dies erfolgt auf Basis des §270 AO . Dies ist die komplizierteste Lösung. Und natürlich braucht es dazu die Dienste eines qualifizierten Steuerberaters.

Fazit: vor allem wenn es sich um eine relativ geringe Erstattung handelt, die einen Zeitraum betrifft, der schon lange zurückliegt, wird man i.a. gut beraten sein, den Betrag hälftig aufzuteilen. Und gut isses !

Wenn die ehemaligen Ehepartner dazu aber keine Lust haben, dann können sie die Sache natürlich nach Herzenslust problematisieren. Am Ende werden dann hinterher vermutlich BEIDE weniger in der Geldbörse haben.

Soviel zu den möglichen Spielvarianten dieses heiteren Gesellschaftsspiels. :)


-- Editiert von Marcus2009 am 27.09.2018 20:24

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