Ausbau, Geld zurück?

1. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2010 09:31:12
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausbau, Geld zurück?

Hallo,
ich bin Eigentümer einer DACH-Geschoss-Wohnung seit 2005-2006, meine damalige Freundin (jetzt Frau) zog danach bei mir ein. Dann hatte Sie die Idee einen Dachausbau zu vollziehen auf Ihre Kosten (sie sagt ca. 15000 Euro). Nun aber zieht Sie mit den Kindern in eine eigene gemietete Wohnung und verlangt das ich Ihr diese Geld jetzt zurück bezahle (welches ich nicht habe). Möchte meine Wohnung deswegen aber nicht verkaufen, hat Sie ein Recht darauf dieses Geld jetzt zu fordern?

Mfg

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"L"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.12.2010 09:31:12
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, hat denn niemand für mich eine Antwort parat?

Wäre euch sehr dankbar.

MfG

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"L"

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wann genau hat sie ausgebaut: VOR oder NACH der Eheschließung?
Habt ihr vor, euch scheiden zu lassen?
Welchen Güterstand hat die Ehe?
Habt ihr einen - eventuell mündlichen - Untermietvertrag abgeschlossen, als sie einzog? Hat sie zumindest regelmäßig etwas auf ein Konto einbezahlt, was man als Mietzahlung auslegen könnte?

Zugegeben, das sind auch keine Antworten, aber bei der derzeit ungenauen Schilderung ist fast alles möglich.

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Georg,

ihr habt die Wohnung mit ihren Mitteln aufgepeppt, sie geht, du bleibst, ist es da nicht legitim, dass sie ihren "Einsatz" wieder haben möchte??? Wieso willst du ihr das verweigern??

Unabhängig davon sehe ich die gleichen Fragen wie Quiddje. Ohne weitere Details ist kein sinnvoller Hinweis möglich. Anspruch hat sie m.E. auf jeden Fall auf die Wertsteigerung der Immobilie während der Ehe im Rahmen des Zugewinnausgleichs.

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"Viele Grüße mikkian"

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#4
 Von 
guest-12327.12.2010 09:31:12
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke, für diese Antworten, möchte denoch eure Fragen beantworten. Ausgebaut wurde nach der Eheschließung, aber bis jetzt wollen wir nur (ohne Anwalt) getrennt leben oder wohnen, wie mal will. Wir haben Zugewinn aber keine Unterverträge. Leider kann ich mir dieses nicht leisten, muß ich dann verkaufen?

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"L"

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Es geht weniger um die Kosten, sondern um die Wertsteigerung. Die ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu regulieren, hälftig. Neben allem anderen, was gemeinsam erwirtschaftet worden ist.

wirdwerden

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""

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#6
 Von 
guest-12327.12.2010 09:31:12
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, und was ist wenn es keine Wertsteigerung gibt? Außerdem kann man doch nicht 15000 Euro im Jahre 2006 investieren und im Jahre 2010 15000Euro wieder heraus bekommen.


-----------------
"L"

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Georg,

quote:
und was ist wenn es keine Wertsteigerung gibt?


Dann gibts auch nix.
Ist die Wohnung noch belastet? War sie es zum Zeitpunkt der Eheschließung? Habt ihr anderes Vermögen erwirtschaftet?

quote:
Außerdem kann man doch nicht 15000 Euro im Jahre 2006 investieren und im Jahre 2010 15000Euro wieder heraus bekommen.


Warum nicht?
Dachtest du, deine Frau schenkt dir das? Ohne Gegenleistung?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
guest-12327.12.2010 09:31:12
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
Wohnung ist noch nicht fertig finanziert, anderes Vermögen wurde nicht erwirtschftet.
Dass Sie mir das Geld nicht schenkt war mir schon klar, aber Sie hat ja auch darin gewohnt und hat es benutzt.

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"L"

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#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

quote:
Dass Sie mir das Geld nicht schenkt war mir schon klar, aber Sie hat ja auch darin gewohnt und hat es benutzt


Und was stellst du dir vor?? Du hast ja auch darin gewohnt und "es" benutzt... Wer hat denn die laufenden Unkosten für das Wohnen getragen? Du allein??

Dachausbau mit einem Volumen von 15.000 € und dann ist die Wohnung trotzdem nicht mehr wert, als vor dem Ausbau? Sind die Immo-Preise in deiner Region gesunken??

Manchmal ist es auch hilfreich, sich in die Situation des anderen hineinzuversetzen.

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"Viele Grüße mikkian"

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wohnung ist noch nicht fertig finanziert,


D.h. die Darlehenshöhe wurde in Ehezeiten vermindert. Demzufolge bedeutet das für dich Zugewinn und gehört geteilt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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