Ausbildung - Kündigung - Kindesunterhalt

19. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Plami
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Ausbildung - Kündigung - Kindesunterhalt

Hallo,
der Sohn(16 1/2 Jahre) meines Partners (lebt bei der Mutter) hat mal wieder Probleme auf seinem Ausbildungsplatz.Wie wir jetzt erfahren haben, hat er in der Berufsschule und am Arbeitsplatz wohl leider Abmahnungen erhalten.Bei der nächsten ist er "fällig".Leider gab es schon immer Probleme mit seinem Verhalten.Diese Ausbildung hat er am 1.Aug.08 angefangen.Davor hat er die Chance über das Arbeitsamt vertan, mit einem sogenannten Quas Programm.Auch dort flog er wegen Fehlverhalten raus.Mich würde mal allgemein die Frage interessieren... wenn jemand durch Fehlverhalten rausfliegt wie das dann mit dem Kindesunterhalt aussieht.Einen weiteren Ausbildungsplatz wird er so wohl kaum bekommen.Was könnte evtl. jetzt auf uns zukommen?Weiter zur Schule gehen machte damals schon lt. der Lehrer keinen Sinn mehr, da er auch dort auffällig war und es leider nur für die Hauptschule reichte.Mein Partner hat zwar Kontakt zu seinem Sohn, aber durch die schwierige Kindsmutter keinen Einfluss auf das Kind. Jemand eine Idee wie das mit den Unterhaltsleistungen aussehen könnte?Mein Partner hat übrigens immer Unterhalt gezahlt.Zur Zeit ist es natürlich etwas weniger, weil der Sohn ja verdient.
Danke für einen Tip
Gruß
Plami

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Plami,

der Junior hat Anspruch auf Unterhalt bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung und nur solange er sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Die Ausbildung muss zielstrebig erfolgen. Und hier scheiden sich die Geister... Was noch oder eben nicht mehr zielstrebig ist, entscheiden im Zweifel die Gerichte.

Der Junior ist noch nicht mal 17. Da ist es sicher hinzunehmen, dass er viele Dinge - noch - nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit betreibt und ein bis zwei Umorientierungen sind erlaubt.

Vielleicht sollte Papa mal in Ruhe mit dem Junior reden. Es wird ja Gründe geben, warum er sich daneben benimmt. Papa sollte ihm mal ein bisschen was über Familienrecht erzählen. Z. B. dass ab seinem 18. Geburtstag beide Eltern Barunterhalt leisten müssen... aber eben nur, solange er eine Ausbildung macht. Ansonsten ist er ab 18 für sich und seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Weder Mama noch Papa müssen für ihn aufkommen. Das Ganze würde ich mit ein paar einschlägigen Urteilen garnieren. Auch hier findest du unter Frag-einen-Anwalt ausführliche Antworten zu dieser Problematik.

Oft machen sich die lieben Kleinen nämlich gar keine Gedanken über die Zukunft und es ist heilsam, ihnen behutsam einen Einblick in die harte Welt des Erwachsenseins zu geben....

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Plami
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Mikkian,
danke an Dich für eine erste Meinung dazu.Wir haben schon viele Jahre Streß mit der Kindsmutter.Es ging immer um Erziehungsfragen.Leider ist die Mutter überfordert.Mein Partner hatte sie schon beim Jungendamt vorladen lassen,mit Ärzten über seine Auffälligkeiten gesprochen (er bekommt Ritalin) leider werden sämtliche angefangenen Therapien,also Ergo,Gesprächtherapien usw. nach kurzer Zeit einfach abgebrochen, weil es angeblich nichts bringt.Sogar einen Anwalt hatten wir schon eingeschaltet.Es läuft schon über viele Jahre so.Trotz des hälftigen Sorgerechts hat mein Partner leider nicht viel Einfluss auf das Wohlergehen des Kindes gehabt.Wie nervig für alle das ist kannst Du Dir sicher vorstellen.Das Kind hat ja nun leider am meisten darunter zu leiden.Nun hat er mit ach und krach die Schule geschafft und es geht weiter mit den Problemen.Es gab haufenweise Gespräche mit dem Sohn.Nichts davon bleibt hängen,leider.Es ist natürlich sehr traurig, dass jetzt scheinbar wieder alles gegen die Wand fährt.Also, wenn er 18 Jahre alt ist und nicht in der Ausbildung ist, sowie zur Schule geht muss gar kein Unterhalt mehr gezahlt werden?

Gruß
Plami

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

schau mal hier:

http://www.ferner-alsdorf.de/2008/11/kindesunterhalt-erwerbsobliegenheit-minderjahriger-kinder/

Existiert ein Titel?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hi Plami
Bei uns war mit der Unterhaltszahlung am 18. Geburtstag schluß.
Mein Sohn befindet sich auch noch in der Ausbildung und ist 19.

Wurde mit Titel so festgehalten nur bis zum 18. Lebensjahr.

Lg Schnuffi

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Plami,

genau: Volljährig, keine berufliche oder schulische Ausbildung = kein Unterhalt. Sollte allerdings ein unbefristeter Unterhaltstitel (also anders, als bei Schnuffi) bestehen, muss dieser zurückgegeben oder abgeändert werden. Sonst kann Junior bei Nichtzahlung daraus pfänden!!

Dass das gemeinsame Sorgerecht nur funktioniert, wenn Mutter und Vater bereit sind, es zu leben, ist mir nur zu gut bekannt....

@ Loddar: Interessanter Link. Bei Minderjährigen war ich mir nicht mehr so ganz sicher. Hier würde ich allerdings vorsichtshalber auch nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass ein anderes Gericht genauso entscheidet...

Grüße

-- Editiert von mikkian am 19.01.2009 11:06

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Mikkian,

mit Titel würde ich es fast als aussichtslos ansehen.
Ohne... könnten die Chancen durchaus steigen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Plami
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
so, wir haben mal alle Unterlagen durchgeschaut.Wir haben das Gerichtsurteil über die Scheidung und dahinter hängt ein Ehescheidungsfolgenvergleich.Dort ist geregelt wer die Wohnung behält,Hausrat, wo das Kind bleibt usw.Dann kommt der Teil mit dem Unterhalt......"Der Ehemann verpflichtet sich,an die Ehefrau für den Sohn XXX bis einschl. 30.6.99 einen monatlichen Kindesunterhalt von...... zu zahlen. Kindergeldregelung usw..... Der Ehemann verpflichtet sich weiterhin am 1.7.99 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 128,0% des jeweiligen Regelbeitrages zu zahlen,.....Kindergeld usw., Bemessungsgrundlage ist ein monatliches Nettoeinkommen von.......

Ist das evtl. ein vollstreckbarer Unterhaltstitel ? Beide haben ihn unterschrieben.
Ich habe für meine Tochter einen Titel, dieser sieht völlig anders aus und weißt auch darauf hin, dass er sofort vollstreckbar ist .
Können Titel so unterschiedlich aussehen?

Liebe Grüße und DANKE
Plami

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Jo, sie können. Und der ist vollstreckbar und vor allem für euch relevant - nicht befristet...

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Plami
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
na klasse...... dann sollte man also rechtzeitig daran denken, bevor er 18 Jahre alt wird den abändern zulassen, oder? Hat man denn da überhaupt die Möglichkeit, angenommen er nimmt keine Arbeit auf, wäre er ja dumm den Titel "herzugeben" oder muss er den ändern lassen?

Gruß
Plami

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ja, genau, Plami. Und die Betonung liegt auf rechtzeitig, denn wenn mit Junior keine Einigung erzielt wird, müsst ihr das gerichtlich klären lassen. Und das kann ja etwas dauern....

Er hätte in der Tat keinen Grund, den Titel freiwillig herauszugeben und er wird auch keinen Grund zur Änderung haben. Er fährt mit dem Titel ja besser, als bei einer Neuberechnung.

Wie schon gesagt, unabhängig von der Eigenverantwortung des Juniors sind mit dem 18 Lj. Mama und Papa barunterhaltspflichtig. I. d. R. sinkt dadurch der Zahlbetrag des bisherigen Umgangselternteils.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Plami,

vielleicht solltet ihr doch einen Rechtsanwalt um Rat fragen.
Eineinhalb Jahre zahlen für gammeln, das kanns doch auch nicht sein...:(

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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