Ausbildung verhindert

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2014 21:31:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung verhindert

Hallo Forum,

ich hoffe, das ich mit meiner doch eher komplizierten, ungewöhnlichen Frage hier vielleicht etwas Interesse bei den Fachleuten hervorrufen kann.

Das Internet durchsuche ich jetzt schon seit mehreren Wochen erfolglos. Mittlerweile bin ich 26 Jahre alt und habe einsehen müssen, das meine Eltern fast keiner Ihrer Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen sind seit ich 16 war. Das konnte ich jedoch leider mangels Info nicht früher einsehen. Denn mittlerweile weiss ich, das die Beiden mich

1. während der Ausbildungszeit hätten unterstützen müssen und

2. sogar bis zu einem Alter von 25 Jahren!

Die Geschichte beginnt als ich 17 war. Ich ging auf eine Fachoberschule um mein Fachabitur IT zu machen. In dieser Zeit entschieden sich meine Eltern ohne mein Wissen wohl dazu sich auch offiziell scheiden zu lassen. Der Zustand mit getrennten Schlafzimmern etc. war ja seit je her Standard aber da habe ich mich immer rausgehalten.

Mir wurde dann nur eines Abends mitgeteilt, das man sich scheiden lässt. Wie ich das mittlerweile sehe muss es (auch hinter meinem Rücken) Gespräche gegeben haben wer ab der Scheidung für meinen 11 Jahre jüngeren Bruder und dann auch für mich sorgt. Der gemeinsame Haushalt wurde dann über den Zeitraum von 1-1,5 Jahren aufgelöst.

Das Einzige was ich von deren Unterhaltsverhandlungen schlussendlich mitbekam war, das mir dann von meinem Vater mitgeteilt wurde, das ich für mich selbst sorgen muss sobald ich 18 werde. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich wegen Firmenschließung mein Praktikum verloren, das als Vorraussetzung zum Besuch der FOS benötigt wird.

Da ich dazu keinerlei Hilfestellung bekam und auf Grund dessen was ich von meinem Erzeuger erzählt bekam, war ich der Meinung ich sollte jetzt schleunigst zusehen, das ich Geld verdiene um nicht zu "verhungern". So hat man es mir seitens meiner beiden Eltern dargestellt.

Im blinden Vertrauen habe ich mir dann natürlich einen Job besorgt und angefangen mich um eine Wohnung zu kümmmern, Alles noch vor meinem 18ten Lebensjahr. Dabei habe ich dann als erstes gelernt, das man unausgebildeten Arbeitern (der ich ja zu diesem Zeitpunkt war) wohl den Lohn zahlen kann wie man lustig ist. Zu wehren wusste ich mich nicht, da mir daheim gesagt wurde "Anwälte kosten tausende von Euro und bringen nie etwas" - auch das habe ich natürlich mangels anderer Quellen und aus einem Urvertrauen meinen Eltern gegenüber, einfach hingenommen. Ich habe halt immer versucht zur Seite zu legen was geht auch wenn es nie viel war.

Natürlich bin ich auch mit dem Problem der Zahlungsmoral meines Arbeitgebers auf meine Eltern zugekommen, mit dem Ergebnis, das mein Vater mich davon überzeugt hat, das das halt so ist wenn man keine Ausbildung hat. Dann hat man nichts anderes Verdient. Die Brutalität dieser Art von Aussage ist mir natürlich leider Gottes auch erst jetzt klar.

Das sollte Euch die Umstände einigermaßen klar machen unter denen ich damals existiert habe.

Das Ganze habe ich dann jahrelang weiter betrieben bis ich 2011 endlich einen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe. Diese Ausbildung endete nach ca. einem Lehrjahr ohne unterschriebenes Berichtsheft, ohne Irgendetwas von Wert, damit, dass die Firma pleite ging. Mangels anderer Betriebe in Reichweite konnte ich diese Ausbildung auch nicht in einem zweiten Betrieb fortführen.

Im Anschluss an die gescheiterte Ausbildung wurde ich dann körperlich schwer krank, was mir so dumm es klingt, mehr Zeit verschaffte mich mal um die Rechtsgrundlage des Ganzen zu kümmern, wenn auch hauptsächlich nur per Gugel...

Da war ich dann "endlich" finanziell und gesundheitlich so weit gesunken, das ich erst mal zum Jobcenter musste, das ich dann nach ca. einer Stunde mit der Kinnlade auf dem Boden wieder verließ.
Dort klärte man mich nämlich erstmal auch darüber auf, das meine Eltern bis ich 25 bin Unterstützungspflichtig sind, wenn ich ausgebildet werde. Da es ja leider meine erste Ausbildung war erst Recht.

Nach Allem was ich mittlerweile in Erfahrung bringen konnte haben meine Eltern wohl beide durch bewusste Falschaussagen mir gegenüber dafür gesorgt, das Sie sich Ihrer Verantwortung entziehen können ohne, das ich einen Grund sehe mich zu "wehren".

Sie haben mir aber somit m.E.n. auch die Möglichkeit auf eine Ausbildung verwährt.

WO? könnte man da jetzt noch rechtlich ansetzen - oder verjährt so etwas einfach? Mittlerweile habe ich es zumindest geschafft einzusehen, das meine Eltern mich einfach (aus welchem Grund auch immer) eiskalt veräppelt haben. Das hat mich schon Überwindung gekostet, glaubt mir.

Man sollte vielleicht noch dazusagen, das dies Alles garantiert NICHT an mangelnden, finanziellen Möglichkeiten lag - mein Erzeuger verdient aktuell noch immer über 4000€ netto/Monat, soweit ich das noch über meinen kleinen Bruder in Erfahrung bringen kann.
Zu der Zeit dürfte es sogar noch mehr gewesen sein. Ich habe genug Eltern kennen gelernt, die sich finanziell Überverausgaben um ihrem Kind die Möglichkeiten zur Ausbildung bieten zu können, die meine sich locker aus dem Ärmel hätten schütteln können.

Ich fände es einfach unfassbar wenn jemand mit so etwas durchkommt. Man hat schlussendlich mein Urvertrauen missbraucht um mich möglichst komplikationslos abzustoßen - so muss ich es mittlerweile zusammenfassen. Nach Allem was ich weiss kann man dafür alleine aber niemanden belangen.

Vielleicht hat sich auch einfach kein Gesetzgeber ein solches, wie ich jetzt finde, perverses, Verhalten von Eltern vorstellen können.
Oder fiele da jemandem vielleicht doch noch ein Ansatzpunkt ein?

Vielen Dank im Vorraus, falls sich jemand die Mühe macht!

viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

1. Deine Eltern müssen Dich nicht um Erlaubnis bitten, wenn sie sich scheiden lassen. Das ist allein ihre Angelegenheit.

2. Die Auskunft des Job-Centers, dass die Eltern Dir bis 25 unterhaltspflichtig sind, ist familienrechtlich schlicht und ergreifend falsch. Sie müssen eine Ausbildung finanzieren, die sich zügig an den Schulabschluss anschließen muss. Wie ein Volljähriger zu seinem Ausbildungsplatz kommt, das ist seine Angelegenheit.


wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bemmsn,

Und du hattest bis jetzt keine Gelegenheit mal mit

jemanden über deine Situation zu sprechen?


quote:
1. während der Ausbildungszeit hätten unterstützen müssen und


Was war mit dem AZUBI-Lohn? Kindergeld?

Wann beginnt deine neue Ausbildung?

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Edy: Kindergeld nach Volljährigkeit gab es doch nur maximal ein Jahr - 2011 für ein Jahr. Da er da schon volljährig war, hätte er diesen Antrag mit unterschreiben müssen. Ansonsten war er doch in keiner Ausbildung und offensichtlich auch nicht ausbildungssuchend. Er hat gearbeitet!

wirdwerden

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Bemmsn,

quote:<hr size=1 noshade>WO? könnte man da jetzt noch rechtlich ansetzen <hr size=1 noshade>


Nirgens! Unterhalt nachträglich gibt es nicht. § 1613 BGB

Unterhalt gibt es nur dann wenn sich ein Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.

Unterhalt gibt es nur dann, wenn er gefordert wird. Niemand muss Unterhalt freiwillig ohne Aufforderung zahlen.

Unterhalt gibt es auch nicht automatisch bis zum 25. Lebensjahr. Das JC kann bis zu dem Alter aber die vollen Bezüge verweigern, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern lebt.

Warum hast Du Dich nicht mal an das Jugendamt gewendet? Bis zu Deinem 21. Lebensjahr wäre man dort unterstützend tätig geworden.

Wie alt bist´n Du jetzt?

Edit: sehe gerade, Du bist jetzt 26. jetzt dann aber mal "in die Puschen kommen", so ausbildungstechnisch.

LG nero

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-- Editiert nero070 am 10.01.2014 10:21

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Bemmsn hat 8 (!) Jahre rumgeeiert. Das ist schon bemerkenswert. Und auch jetzt nicht mal der Ansatz einer selbstkritischen Betrachtung. Das ist schon bemerkenswert.

@ nero: kleine Korrektur. Er ist offensichtlich zu Hause ausgezogen, als er sich selbst finanzieren konnte. Er befand sich also über Jahre nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft, als er das Job-Center aufsuchte. Damit ist er ein ALG-II Fall, wenn er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Der Genehmigung bedarf es, wenn er durch den Auszug zum ALG-II Fall wird.

Abgesehen davon, es gibt nicht nur das Jugendamt. Sowohl die Kammern als auch die AfA beraten, die Job-Center und die AfA haben Programme für Abbrecher und junge Menschen ohne Abschluss. Dazu kommen dann noch die anderen Programme für ältere Menschen (über 25). All das scheint ja nicht in Anspruch genommen worden zu sein.

Auch zur Zeit sind noch viele Ausbildungsstellen frei. Es erschließt sich mir einfach nicht, dass ein junger Mensch mit mittlerer Reife (da er einen FOS-Abschluss anstrebte, scheint er diesen Abschluss ja zu haben) es in 8 Jahren nicht schaffte, sich einen Ausbildungsplatz zu organisieren. Wirklich nicht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Abgesehen von der Tatsache, dass rückwirkender Unterhalt ohnehin nicht gefordert werden kann, dürften auch alle sonstigen finanziellen Ansprüche (z.B. Schadensersatz) verjährt sein.
Und wenn man denken würde, dass die Eltern das Kind betrogen haben: Auch Betrug wäre verjährt.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.01.2014 21:31:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten,

ich bin es gewohnt, das man mir vorwirft ich hätte rumgeeiert. Ich bin aber nun mal leider Arbeitnehmer und kein Arbeitgeber und bestimme auch nicht den Markt. Ich habe mich nicht nur als Mechatroniker beworben und bin somit selbst schuld. Meine Ausbildung 2011 war als Berufskraftfahrer, ich habe also erwiesenermaßen alles genommen was ich kriegen konnte. Nicht nur was mir gefällt.

Da habe ich mich scheinbar unklar ausgedrückt oder jemand hat etwas nicht richtig gelesen - ich wurde m.E.n. genötigt von der Schule zu gehen, denn selbst wenn ich schnell genug ein neues Praktikum für den Besuch der FOS gefunden hätte, hätte ich mich ja selbst finanzieren sollen.

Dann frage ich mich, wer von Euch mit 18 Jahren Abitur gemacht hat + gleichzeitig vollzeit arbeiten war. Ich unterstelle mal niemand.

Beim Jugendamt waren wir sehr wohl auch auf MEIN Drängen, 2 Mal alle zusammmen, auch einmal zu dieser Zeit. Dort hat man aber mehr oder weniger nur den Kontostand meiner Eltern überprüft - Umstände zu Hause nicht.

Ohne heulen zu wollen - ich hatte beim zweiten Termin auf dem JA aufgeplatzte Lippen von der Faust meines Vaters, da ich mich sehr wohl verbal dagegen gewehrt habe mit der Schule aufhören zu müssen! Koscher kam mir das schon damals nicht vor, bloss kam ich ja nicht gegen diese dreisten Lügen an.

Das mit der Lippe könnte ich aber lt. Jugendamt sowieso nicht beweisen , außerdem hat meine Mutter Ihn halt wie immer gedeckt ;) Ganz raffiniert, aber eig. nur dreist und ein Klassiker. Worauf hättet Ihr euch dann verlassen außer selbst zu arbeiten?

Oder soll ich etwa einsehen, das man doch nur am lautesten schreien und am festesten draufschlagen muss um im Recht zu sein. Finde ich halt unzivilisiert, aber genau DAS ist doch dort eig. passiert.

Edit: Das ist für mich persönlich nämlich die grundlegende Frage hier.

-- Editiert Bemmsn am 10.01.2014 14:09

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#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Dass Deine Eltern Dich nicht unterstützt haben ist eine Sache. Dass Sie Deine Ausbildung VERHINDERT haben kann ich aus Deiner Geschichte aber nicht herauslesen.

Das Leben ist kein Ponyhof.

Du musst Dich selbstverständlich nicht von Deinen Eltern schlagen lassen, aber wenn mein Sohn mich als "Erzeuger" bezeichnen würde, würde ich die Unterstützung auch eher locker sehen... ;-)

Aber ich versteh schon - Du bist arm und geschunden, Deine Eltern und die Gesellschaft sind gegen Dich und das Forum und ich eh.

Wenn ich jetzt noch erzählen würde, dass ich schon vor meinem 18. Lebensjahr freiwillig gearbeitet habe und während des Studiums auch, um selbiges zu bezahlen, obwohl meine Eltern mich unterstützt hätten, zieh ich vermutlich das ganze Feindbild auf mich. Okay, kann ich mich mit leben.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bemmsn ,

Schelte hast du nun genug bekommen.

Gehe zum Jobcenter, und melde dich Ausbildungsplatz suchend.

Das JC wird prüfen ob dir noch Unterhalt von deinen

Eltern zusteht.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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