Ausbildung/Unterhalt

15. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gruenspan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung/Unterhalt

Moin! Meine frage wäre meine 14J alte tochter beginnt am 1/08/09 ihre ausbildung,ändert sich da was am Untehalt????Und muss ich den Uneu beim jugendamt berechnen lassen???



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Gruenspan,

die Tochter fängt mit 14 schon einen Ausbildung an? Da war sie aber zügig durch mit der Schule.

Bei minderjährigen Kindern in Ausbildung wird die hälftige Ausbildungsvergütung abzüglich 90€ auf den Unterhalt angerechnet.

LG Nero

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Nicht ganz: die Ausbildungsvergütung wird um 90 € gekürzt und die Hälfte vom Restbetrag mindert den Unterhalt. ;)

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

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