Moin! Meine frage wäre meine 14J alte tochter beginnt am 1/08/09 ihre ausbildung,ändert sich da was am Untehalt????Und muss ich den Uneu beim jugendamt berechnen lassen???
Ausbildung/Unterhalt
15. Juni 2009
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Frage vom 15. Juni 2009 | 20:42
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung/Unterhalt
#1
Antwort vom 15. Juni 2009 | 20:52
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1267x hilfreich)
Hallo Gruenspan,
die Tochter fängt mit 14 schon einen Ausbildung an? Da war sie aber zügig durch mit der Schule.
Bei minderjährigen Kindern in Ausbildung wird die hälftige Ausbildungsvergütung abzüglich 90€ auf den Unterhalt angerechnet.
LG Nero
#2
Antwort vom 15. Juni 2009 | 22:11
Von
Status: Student (2162 Beiträge, 281x hilfreich)
Nicht ganz: die Ausbildungsvergütung wird um 90 € gekürzt und die Hälfte vom Restbetrag mindert den Unterhalt.
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
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