Hallo,
ich habe ein kleines Problem und weiß leider nicht weiter.
Ich bin jetzt seit März wieder im Bezug von Harz4, und Ausbildungssuchend gemeldet. Mein Problem ist nun Folgendes: In den Leistungen, die ich vom Amt Beziehe sind 150 Euro Kindergeld mit eingerechnet. Ergo mir Fehlen jeder Monat 150 Euro, da ich für die Familienkasse vom Amt ein Schreiben brauche das ich bei ihnen Ausbildungssuchend gemeldet bin um Kindergeld beantragen zu können.
Und genau hier liegt der Hund begraben! Meine Fallmanagerin will mir dieses Schreiben nicht ausstellen auch nachdem ich ihren Forderungen nachgekommen bin. D.h. ich lasse ihr ende jeden Monats eine Auflistung zukommen, aus der Erkenntlich wird wo und wann ich mich Beworben habe. Weiterhin gehe ich auch in die Teilzeit Trainings Maßnahme zu der sie mich geschickt hat.
Meine Frage ist ob meine Fallmanagerin mir das ausstellen der Bescheinigung überhaupt verweigern darf. Den Status "Ausbildungssuchend" habe ich ja bekommen, da ich keine Abgeschlossene Berufsausbildung habe und Harz4 beziehe. Oder hab ich da einen Denkfehler?
mfg Ecky
Ausbildungssuchend
21. April 2008
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Frage vom 21. April 2008 | 11:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildungssuchend
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#1
Antwort vom 22. April 2008 | 13:52
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Aus meiner Erfahrung genügt der Kindergeldkasse eine Bestätigung der ArGe auf dem Kindergeldantrag. Da ist so sein Feld zum Ankreuzen, Ausbildungplatz- oder Arbeitssuchend gemeldet seit....
Nebenbei muß das Kindergeld sowieso um den Versicherungsfreibetrag von 30,-€ bereinigt werden. D.h. Ihnen werden so oder so 30€ zuviel angerechnet.
WEnn Sie dazu noch Fragen haben, dann wechseln Sie mal in das SOzialrecht-Forum.
#2
Antwort vom 22. April 2008 | 14:12
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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