Ausgezogen - Wie viel Unterhalt steht mir zu?

26. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Deltaone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Ausgezogen - Wie viel Unterhalt steht mir zu?

Hallo,
ich bin vor einiger Zeit von zuhause ausgezogen ( Eltern leben geschieden/getrennt ).
Ich fragte bei meinem Vater nach was er für mich bisher immer an meine Mutter zahlte, und ob er mir dieses überweisen könne.
Er zahlt nun 270€ Monatlich, jedoch erzählt mir jeder das es zuwenig sei und Geld verschenken will ich ja nicht unbedingt :)
( und glauben auch nicht gleich jedem ;)

Darum wollte ich wissen wie genau ich berechnen kann was mir zusteht den aus der Düsseldorfer Tabelle werde ich nicht ganz Schlau.

So weit ich weiss verdient mein Vater ca. 2100 Brutto
Ist neu verheiratet ( Frau geht auch arbeiten )
so wie lebt ein Kind der Frau in seinem ( /ihrem ) Haushalt mit.

Meine Mutter ist zur Zeit arbeitslos udn muss deshalb ja eh nicht für mich aufkommen.

Ich bin zur Zeit noch Schüler und 20.

Würde mich über eine Antwort freuen.
Schon mal vielen dank im vorraus.

MfG

Steffen

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hi steffen,
deine eltern sind zu gleichen teilen unterhaltspflichtig für dich.
Gesamt müsste dir etwa 600 € zustehen.
Also ist dein vater nicht mehr ganz weit weg von seiner "zahlgrenze".
Den rest müsstest du dir bei deiner mutter"holen".
Gruss.
rogitec

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
Deltaone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja aber sie kann ja nichts zahlen da sie ja am existenz Minimum Lebt.
Oder wie funktioniert das ?

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Schüler ist er und 20 Jahre alt.
Steht in seiner Anfrage.

Gruß,
nachgefragt

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#7
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Mit 20 bist Du bereits seit 2 Jahren volljährig. Du solltest mal langsam schauen selbst für Dein Leben finanziell aufzukommen, das geht auch nebenbei zur Schule. Such Dir Arbeit und arbeite. Deiner Mutter wirst Du wohl in ihrer Situation nicht auch noch einen Titel aufbrummen, ich denke Deine Mutter hat sich die ganze Zeit um Dich gekümmert, für sowas gibt es in Deinem arbeitsfähigen Alter keinerlei moralische Rechtfertigung mehr !! Wenn Du ein Mann bist kann ich Dir nur eines raten "Setze blos keine Kinder in Deutschland in die Welt !!"

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
also.... deine Mutter ist NICHT gesteigert erwerbspflichtig, da du nicht mehr privilegiert bist. Dir stehen zwar 600 EU zu, allerdings nur, wenn die Eltern leistungsfähig sind.
@rogitech,
was du schreibst, ist nicht richtig. Die Eltern sind keineswegs zu gleichen Teilen barunterhaltspflichtig, sondern einkommensabhängig. Wenn die Mutter nicht zahlen kann, muss der Vater bei entsprechender Leistungsfähigkeit mehr zahlen. Allerdings hat dein Vater einen Selbstbehalt dir gegenüber von 1000 EU. Bei 2100 brutto bleiben ihm wohl in StKl. 3 ca. 1500 - 1600 EU Netto, denke ich mal. Oder?
Ohne das genaue Einkommen deines Vaters und seiner Frau zu wissen und deinen Wohnort ( zuständiges OLG ) kann dir hier wohl niemand genauere Angaben machen. Ausserdem wissen wir nicht, ob dein Vater evtl. noch anrechenbare Abzüge geltend machen kann.
Ansonsten schließe ich mich leinad an. Hier zu empfehlen, er solle sich einen Titel gegen seine Mutter besorgen, finde ich unmöglich !
Mit 20 Jahren kannst du ohne weiteres arbeiten gehen. Das tun 1000e andere auch. Selbst neben einem Medizinstudium noch! Also, wenn du meinst, deine Eltern verklagen zu müssen: Bitte! Aber ich würde mich morgens nicht mehr im Spiegel anschauen können!!
Anna

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#9
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ich bin auch mit 18 von zuhause ausgezogen und mit meiner damaligen Freundin in eine gemeinsame Wohnung zusammengezogen.
Wir beide waren noch in Ausbildung, Schule meine Freundin erhielt damals eine kleine Weisenrente von 250 DM und für den Rest den wir brauchten haben wir nebenher gejobbt. Uns wäre es niemals im Traum eingefallen unsere Eltern auf Unterhalt zu verklagen, die hatten damals mit dem Umstand das wir ausgezogen sind genug zu kämpfen. In welcher Welt leben wir eigentlich heute ? Jeder gegen jeden und am besten auf die Kosten eines anderen ? Du bist jung und hoffentlich gesund also arbeite!!!!!

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#10
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Sorry, es war eine Halbweisenrente !

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#11
 Von 
Deltaone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Also ich weiss echt nicht was sich hier nun so einige aufführen, ich wollte eigentlich nur wissen ob die 270€ die mein Vater zahlt genug oder zuwenig sind.
Das nun hier halbkluge daher kommen von Titeln gegen meine Eltern reden oder sagen ich solle selbst Geld verdienen verstehe ich nicht ... hab ich irgend wo gesagt das ich zuwenig Geld habe oder nicht arbeiten gehe ?

Es ging sich hier nur darum ob die 270€ ok sind weil ich andauernd höre es sei zuwenig ( diese Leute aber meist keine grosse Ahnung haben ) und ich aus der Düsseldorfer Tabelle nicht ganz schlau geworden bin da laut der er ne ganze menge mehr zahlen müsste ( was aber eindeutig zu viel ist )...

Also ich wiederhole mich noch mal für die etwas begriffstuzigeren unter euch :
Ich wollte nur eine Information, ob es genug ist oder nicht.

Den wenn es sich herausstellen würde das er z.B. 100€ im Monat zuwenig zahlt, dann hätte ich meinen Vater unter umständen einmal gefragt ... weil wer verschenkt schon gerne Geld wofür er auf der anderen Seite ne ganze zeit Arbeiten müsste ;)
Wenn es jedoch nur etwas zuwenig ist was er zahlt dann soll mir die ganze Sache egal sein.

Darum würde ich freuen wenn mir jemand sagt wie genau ich es berechnen könnte was mir zusteht oder einfach eine wage Schätzung ob 270€ in Ordnung sind oder nicht.

MfG

Steffen

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#12
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo steffen,

klar-da hast nur gefragt. die anderen haben nur geantwortet.
und wenn es nur n klein wenig zuwenig ist, was dein vater zahlt dann willst du es auf sich beruhen lassen. ok lass es so wie es ist. meiner meinung nach zahlt er zuviel w e i l auch die mama zahlen müsste und weil das kindergeld auch noch anrechnung findet.

volljährigenunterhalt ist nicht einfach nach ner tabelle zu berechnen.....

datoli

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#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

aber doch ist Kindesunterhalt nach einer Tabelle zu berechnen.
Wie das geht, habe ich dir -denke ich - auch geschrieben!? Oder bist du etwa genauso begriffstutzig, wie wir???
So, wie du dich hier benimmst, musst du dich nicht wundern, entsprechende Antworten zu bekommen.
Wenn du doch arbeiten gehst und genügend Geld hast, verstehe ich deine Frage nicht.

Ansonsten schließe ich mich datoli an.

Viele Grüße von der Teufelin, die trotz aller Begriffstutzigkeit im Gegensatz zu anderen Schlauen weiß, wie man den Unterhalt berechnet.

-- Editiert von teufelin am 28.05.2004 22:51:19

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#14
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

aber wie immer, die alles entscheidenten worte:

wenn ----- dannn


wenn mama mehr als 1000 € arbeitslosengeld bekommt dann ist sie auch leistungsfähig.

wenn du arbeitest dann wirds voll mit angerechnet.

wenn papa hohe aufwendungen hat, dann zahlt er viel weniger

wenn alle info s da wären
könnte man nach ner tabelle ausrechnen.

aber nur wenn...

datoli

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

genau so isses, !!

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#16
 Von 
Deltaone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Und welche sind das die ich alle benötige um es zuberechnen ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

...schau mal in den spiegel,
dann weisst du, wer ausser uns noch begriffstutzig ist.
rogitec

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Deltaone
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Bisher wurden genant :
einkommen Vater, Ausgaben, Schulden
Meine Einnahnen

Sowie das gleiche von meiner Mutter.

Wenn das alles ist ...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

papa s netto fehlt
seine berücksichtungsfähigen schulden
seine berufsbedigten aufwendungen
seine evtl. unterhaltspflicht für seine jetzige ehefrau

mama s einkommen fehlt
ihre berücksichtigungsfähigen schulden
ihre finanziellen vorteile, weil sie nicht arbeitet, evlt. wohnvorteil
ihre evtl. unterhaltspflichten weiterer angehöriger

dein einkommen fehlt
welche miete du hast
welches bundesland
schulische aufwendungen


die liste könnte noch einige seiten weitergehen, frag nen anwalt.

und auch er wird dir solchen fragen stellen, verschweigst du angaben, die zum eigenen vorteil sind, kannst du deinen unterhalt verspielt haben....

das war alles,

datoli

-- Editiert von datoli am 31.05.2004 20:39:21

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