Ausgleich der gesetzlichen Rentenansprüche

12. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleich der gesetzlichen Rentenansprüche

Ausgleich der gesetzlichen Rentenansprüche

Es wird überprüft, wie viele Rentenansprüche jeder Ehegatte aus der gesetzlichen Rentenversicherung währen der Ehe erworben hat.

Mein Ex hat während der Ehe 3 Rentenpunkte erworben und ich 7 Rentenpunkte (Entgeltpunkte) erworben.
(Mein Noch-Ehemann hat sich währen der Ehe selbstständig gemacht und nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt)

Was heißt das für mich?
Muß ich meinem Ex 2 Rentenpunkte schenken?
(also auf mein Rentenkonto werden 2 Punkte abgezogen und auf dem Rentenkonto meines Ex-Mannes 2 Rentenpunkte dazugerechnet?)
Oder muß ich mein Ex auszahlen?







-- Editiert von 123nicole am 12.10.2019 13:31

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Muß ich meinem Ex 2 Rentenpunkte schenken? So könnte man das nennen.
Oder muß ich mein Ex auszahlen? Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

@ muemmel


Also das heißt meine Rentenpunkte werden um 2 Punkte gekürzt, dann habe ich weniger Rentenanspruch.
Das wären für mich 50-60€ weniger Rente im Monat.

Mein momentaner Rentenanspruch liegt bei unter 600€ und ich habe nur noch gut 10 Jahre noch zu arbeiten bis zum regulären Renteneintritt.

Mein Ex hat einen Rürop Vertrag abgeschlossen, als er sich selbstständig gemacht hat.
Und das behält er für sich?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von 123nicole):
Das wären für mich 50-60€ weniger Rente im Monat.
Das ist aus heutiger Sicht.
Du hast noch 10 Jahre, hast jetzt einen sv-pflichtigen (?) Job? Jetzt wird wieder in die RV eingezahlt.
In 10 Jahren hast du vergessen, dass es dich geschmerzt hat.
Evtl. kannst du die Summe in einer anderen Gegenrechnung unterbringen.
Evtl. mit dem Schaden in deiner Wohnung?

Zitat (von 123nicole):
Und das behält er für sich?
Das ist beim Versorgungsausgleich schon berücksichtigt worden. Es wird zwischen beiden für die Ehezeit ---ausgeglichen--.

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#4
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Amani

Das ist ein guter Gedanke, daß ich meine Rentenpunkte, die ich durch meinem EX verliere, in einer anderen Gegenrechnung unterbringen kann.
(evtl. beim Preis vom Hof)

Gibt es eine Formel, Faustregel oder dgl., wie man 1 Rentenpunkt hochrechnet.

Hier sind sicherlich auch andere, die sowas vorab wissen wollen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Ich kenne keine Formel.
Niemand kennt die Entwicklung deiner eigenen Beitragszahlungen.
Niemand kann von gleichmäßiger langsamer Steigerung des (statistisch) Einkommens aller Beitragszahler ausgehen. Aber schön wärs.
Man kann nur Annahmen treffen--- nichts anderes macht die RV.

Du erhältst von der DRV jährlich eine *Renteninformation*--- und ab 55 dann alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Über die voraussichtlich zu erwartende Rente--- wenn alles so weitergeht wie bisher.
DAS ist zumindest bei dir nicht der Fall.
Du hast aber schon Ansprüche erworben. Entspr. Entgeltpunkte. Es werden sich also die Entgeltpunkte vermehren und die entpr. Rentenwerte pro Punkt werden sich auch erhöhen.

Wenn aktuell dieser Versorgungsausgleich 2 Punkte und ca 50-60,- ausmacht--- dann KÖNNTEN es evtl. vllt. in 10 Jahren 70-90,- sein. Man weiß es nicht.

-ICH- würde mir jetzt wegen solcher *Rache-Peanuts der Zukunft* keine große Gedanken machen. Sondern großzügig rechnen. Und einfach ca 10.000,- in die Trennungsauseinandersetzungs-Rechnung *einflechten*. zB. in den Wert des Hofes. Da verschwinden diese Peanuts fast. Und ob der Hof halbiert wird, weiß jetzt auch niemand.
Niemand weiß, wie der Preis ist--- denn Schätzung deines Anwaltes oder Wertgutachten eines SV--- ist kein Preis. Das sind nur Annahmen.
Und es sind ja auch noch ganz andere Summen in deine Rechnung einzuarbeiten.

-ICH- würde meine eigene Wohnung möglichst bald vermietbar machen, wenn es auch wirklich und auf dem Papier MEINE Wohnung wäre. Wenn kein Geld zum Renovieren da ist, kann man auch unrenoviert vermieten. Oder anfänglich Miete für x Monate erlassen. Dürfte mehr abwerfen als sie leer und beschädigt stehen zu lassen. Sie kostet ja auch leer trotzdem etwas...
-ICH- würde die Tiere möglichst bald verteilen. Später ergibt sich etwas anderes oder Neues. Jetzt dürfte es nur zusätzliche Belastung und Verantwortung sein.

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#6
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi @123nicole,
ebenfalls wie im anderen Forum die Bitte, beide Themen in einen Thread zu packen. Ansonsten kann ich zu deinem Beitrag sagen, dass in aller Regel die Rentenansprüche bei einer Scheidung halbiert werden. Im Grunde bedeutet das dann, dass ebenso seine Rentenpunkte wie auch deine Rentenpunkte halbiert werden. (hatte glaube ich @muemmel auch so gesagt) LG Robin

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von DetersRobin):
dass in aller Regel die Rentenansprüche bei einer Scheidung halbiert werden.
Nein. Das ist nicht der Fall. Das wäre schrecklich.
Zitat (von DetersRobin):
Im Grunde bedeutet das dann, dass ebenso seine Rentenpunkte wie auch deine Rentenpunkte halbiert werden
Auch das ist nicht so.
Zitat (von DetersRobin):
(hatte glaube ich @muemmel auch so gesagt)
Nein. Hatte @muemmel nicht so gesagt.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ein Rentenpunkt (West) hat aktuell einen Wert von 33,05€ und ein Rentenpunkt (Ost) hat aktuell einen Wert von 31,89€.

Zitat:
Muß ich meinem Ex 2 Rentenpunkte schenken?


Ja

Zitat:
Mein Ex hat einen Rürop Vertrag abgeschlossen, als er sich selbstständig gemacht hat.
Und das behält er für sich?


Nein, die Rentenansprüche, die er darin während der Ehe gesammelt hat, muss er natürlich auch mit Dir teilen.

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#9
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

@Anami:
Warum?
Das ist doch genau das, was oben gesagt wird:
Mann gibt 1,5 Punkte an Frau.
Frau gibt 3,5 Punkte an Mann.
Zusammengefasst sind das also 2 Punkte von Frau an Mann.

-- Editiert von lyra82 am 14.10.2019 16:03

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Zusammengefasst sind das also 2 Punkte von Frau an Mann.
Ja. Und?

Oben wurde gesagt:
Zitat (von DetersRobin):
dass in aller Regel die Rentenansprüche bei einer Scheidung halbiert werden.
Und das ist ja zum Glück nicht so.

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#11
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi zusammen,
ich schließe mich im Zweifel durch mein nicht vorhandenes Wissen den hier rechtlich kompetenten Aussagen an, möchte auch keine rechtlich falschen Aussagen mitgeben, hatte das nur so verstanden und war damit scheinbar nicht ganz allein. Danke für die Aufklärung @Anami. Vielleicht hilft ja auch dieser Beitrag: https://www.testament-erben.de/kann-eine-rente-vererbt-werden.html LG Robin

-- Editiert von DetersRobin am 15.10.2019 12:46

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Der Beitrag zum Vererben einer Rente passt hier wirklich nicht. :crazy:
...einfach mal den ersten Beitrag lesen.

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#13
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen in die Runde,
vielen Dank für die Rückmeldung und ja, der Link passt inhaltlich nicht zur oben aufgeführten Situation. (Sorry) Der Thread hat mich gestern nur was das Thema Rente an sich angeht sehr angeregt und ich hoffe, ich habe jetzt nicht für allzu viel Verwirrung gestiftet. LG Robin

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#14
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)


@ Amani

Ich werde einen Betrag X, z.B. 10.000€ ,- in die Trennungsauseinandersetzungs-Rechnung *einflechten*. zB. in den Wert des Hofes.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)


@ hh

diese Rentenansprüche aus dem Rürop-Vertrag könnte ich ebenfalls Trennungsauseinandersetzungs-Rechnung *einflechten*. zB. in den Wert des Hofes.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12327.10.2019 19:24:14
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)


@ lyra82


Genauso war meine Rechnung auch, daß ich meinem Mann 2 Rentenpunkte schenken muß

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#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von 123nicole):
Genauso war meine Rechnung auch, daß ich meinem Mann 2 Rentenpunkte schenken muß


Jetzt will ich mal diesen Blödsinn mit dem "Schenken" von Rentenpunkten beenden !

Eure Ehe unterliegt höchstwahrscheinlich der Zugewinngemeinschaft. Da werden die während der Ehezeit erworbenen Unterhaltsansprüche AUSGEGLICHEN ! So habt ihr das zum Zeitpunkt der Eheschließung vereinbart. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass Bagatellbeträge davon ausgenommen sind.

So wie mir das hier aussieht, geht es um Peanuts ! Das kann man vorher ausrechnen ... wer das tun will, der soll das tun ... aber ansonsten wird das Gericht in dieser Angelegenheit im Rahmen der Scheidung in jedem Fall tätig und wird die Ansprüche Centgenau ausgleichen. Ob dir das passt oder nicht.

Viel Wirbel um nix ! Wenn Wut und Zorn das Denken von den Gehirnwindungen in andere Windungen verlagert, dann kommen eben solche nutzlosen Diskussionen heraus.

Es ist schon mehrfach angemahnt worden, dass du dich besser auf die PRIORIÄTEN deines Falls konzentrieren solltest, statt dich mit solchem nutzlosen Firlefanz zu befassen. Das sind der Zugewinnausgleich und die Verwertung deiner Immobilie und des Hofes. Wenn du deinem Ex eins auswischen willst, koste es was es wolle, dann ist mir das natürlich auch recht. Es ist ja nicht mein Geld. Aber das ist dann DEIN Spiel ! Nur zu ...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
So wie mir das hier aussieht, geht es um Peanuts
Das sehe ich auch so. Wahrscheinlich hat ein Anwalt diese 2 Punkte schon genannt. Das Geschenk /Versorgungsausgleich ist ja kaum der Rede wert.
Auf dem Scherbenhaufen liegen noch mehr Peanuts--- Fliesen, Hühner, Pferde, Renovierung, Faulheit des Mannes, mitarbeitende Ehefrau...uswusf.

Deshalb genügt es mE, die *Gesamt-Rache* in Jahren und € zusammenzufegen/hochzurechnen und in andere aussichtsreichere Trennungsauseinandersetzungen einzuflechten. Das zumindest hat die TE schon verstanden. Das sollte auch möglichst wenig Kosten verursachen.
Verursacher solcher Kosten fallen mir auch ein: Anwälte und Gutachter.

Ob da letztlich was in € raus fliesst, und vor allem für wen---weiß man heute nicht.

Oft genug aber gibt es kostenträchtige Streitverfahren--- um Peanuts---. Übrig bleiben Kosten. In Coconut-Größe.

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