Ich, männlich, bin rechtskräftig seit 1 Jahr von meiner Exfrau geschieden.
Der Vermögensausgleich ist auch beendet.
Sie verdient netto bei einer dreiviertelstelle, 1070 Euro netto monatlich.
Ich verdiene netto 2700 Euro.
Muß ich damit rechnen, dass ich Ausgleichsunterhalt zahlen muss?
Der Sohn ist im Beruf und der Tochter habe ich die Ausbildung finanziert und sie ist auch fertig geworden, nur hat sie noch keine Stelle gefunden.
Grüße auch an die, die dafür gesorgt haben, dass nun auch dieses auf mich zukommt.
Sorry, aber ich denke die, die es betrifft, lesen hier auch mit.
Nicht wahr Karin?
Ausgleichsunterhalt
Hallo,
dass nun auch dieses auf mich zukommt
Was soll auf dich zukommen? Eingangs klang es doch so, als wenn alles bei der Scheidung geklärt wäre?
Oder fordert deine Ex-Frau jetzt Unterhalt für sich?
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
Ja, es wurde alles geklärt.
Nun kommt sie mit dieser Forderung.
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Kam die Forderung per Anwalt oder von ihr persönlich?
--- editiert vom Admin
Es wurde kein Unterhalt festgelegt, weil es niemand gefordert hat.
Auch von ihrer Anwältin nicht.
Sie hat ja gearbeitet und tut es noch.
Nur, wie oben schon erwähnt, es ist eine dreiviertelstelle.
Was um alles in der Welt sagen diese Paragraphen §§ 1570
bis 1576 BGB
aus? :-(
Sie meint, sie hätte weniger als ein Hartz 4 empfänger. Deshalb will sie dies von mir.
Sie hat bei der Scheidung ca. 15000 Euro bekommen.
Die Hälfte, die vom Haus übrig blieb, als ich es verkaufen musste.
Ich hielt es noch 2 Jahre allein bis ich nen Käufer fand, somit habe ich ihr und mir das Versteigern erspsrt und somit ne Menge Schulden.
--- editiert vom Admin
Hallo Legende,
erst einmal danke schön für den Link.
Ich schaue ihn mir gleich an.
Warum sie nicht ganztags arbeiten geht kann ich nur vermuten.
Ich denke, dass ihr das Leben so gefällt.
Nun bekam ich ja heute die Post, an einem Freitag......wie immer, wenn Anwälte schreiben. :-(
Nun prügele ich mich das ganze WE mit diesem Kram rum, na klasse. ;-)
--- editiert vom Admin
Na danke...............
da hätte ich auch allein drauf kommen können, lach. :-)
Aber mal Spaß beiseite, ich habe mir das eben mal durchgelesen.
Bin ich blöd oder muss ich nun wirklich zahlen?
Irgendwie ist das wieder dieses Gerichtsdeutsch. :-(
Es kann doch nicht sein, dass mir die Frau wegläuft, diese arbeiten könnte und weil sie nur ne dreiviertelstelle hat, ich dann zahlen muß.
Ich habe mir gerade ne Eigentumswohnung gekauft und was mache ich nun?
Na toll. :-(
--- editiert vom Admin
Du machst mir Mut, danke.
Ich werde ihn (den Anwalt) am Montag kontaktieren.
Mal schauien, ob meine Familienrechtsschutz das übernimmt.
--- editiert vom Admin
..und bitte deinen Anwalt, das Schreiben an Madame an einem Donnerstag abzuschicken...
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"gruß azrael"
Hallo qwertz 16,
bloss nicht aufregen, fordern kann die soviel sie will.
Lass Dir einen Termin bei einem Anwalt geben, am besten bei einem der auf Familienrecht spezialisiert ist.
Ich wünsche Dir viel Glück, geb mal laut von Dir wie es gelaufen ist.
Grüße D.
Und jetzt?
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