Hallo zusammen!
Jetzt hab ich mal eine Frage: ich lebe in Scheidung, diese dauerte ein paar Stunden weniger als 3 Wochen (von erstem Anwaltsbesuch bis zur Verhandlung in 9 Tagen).
Es ist eigentlich alles per notariellen Ehevertrag incl. Scheidungsvereinbarungen geregelt.
Hiernach bin ich zur Auszahlung von € 10.000,- und zur Erstattung des Wertes eines Grundstückes (ca. 6.000,-) verpflichtet. Alles andere ist ausgeschlossen.
Ca. ein halbes Jahr vor Einreichen der Scheidung hat meine Frau die Wohnung verlassen. Sie hätte gem. not. Vereinbarung das Recht gehabt, die Sachen aus ihrem persönlichen Zimmer mitzunehmen. Sie hat jedoch auf die Möbel verzichtet, dafür hat sie (in gegenseitigem Einverständnis) andere Sachen (u. a. unseren teuren LCD-Fernseher! heul ) mitgenommen, also effektiv wurde die Vereinbarung dem aktuellen Stand angepaßt. Hierüber ist eine Trennungsvereinbarung incl. Auflistung aufgestellt worden (auch, weil einige Sachen erst später abgeholt werden sollten).
Im Nachsatz wurde dann vereinbart, dass keine weiteren Forderungen mehr gestellt werden. Dieses ist ohne Notar erfolgt, aus der Situation der Trennungsaufteilung.
Nun meine Frage: Ist dieser Verzicht auch gültig in Hinblick auf die auszuzahlenden Summen gem. Notarvertrag, der schon einige Jahre vorher geschlossen wurde?
Es sind keine Kinder vorhanden, Scheidung einvernehmlich ohne Streit sonst.
Danke schon mal.
Peter
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Ausgleichszahlung: Verzicht?
17. März 2010
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Frage vom 17. März 2010 | 10:34
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausgleichszahlung: Verzicht?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 17. März 2010 | 11:08
Von
Status: Schüler (329 Beiträge, 81x hilfreich)
quote:
Ist dieser Verzicht auch gültig in Hinblick auf die auszuzahlenden Summen gem. Notarvertrag, der schon einige Jahre vorher geschlossen wurde?
Wohl eher nein. Ich denke, mit diesem Verzicht ist lediglich die Hausratteilung beendet, nicht jedoch der Zugewinn, der zudem notariell beurkundet wurde.
Die Zahlungen wirst du wohl leisten müssen. Ich gehe davon aus, dass die Urkunde für vollstreckbar erklärt wurde?
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
#2
Antwort vom 17. März 2010 | 11:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wurde sie. Aber wir verhandeln halt noch.
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#3
Antwort vom 17. März 2010 | 12:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wurde sie. Aber wir verhandeln halt noch.
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