Ausgleichszahlung / Zugewinnausgleich nach Auszug

25. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.10.2015 09:13:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausgleichszahlung / Zugewinnausgleich nach Auszug

Hallo,

kurze Schilderung des Sachverhalts:

Meine Mutter half mir finanziell bei mir meine Erstausbildung (sie behielt das Kindergeld & ich zahlte einen monatlichen zusätzlichen Abschlag, "Wohngeld" genannt) und sicherte mir zu, das anschließende, darauf aufbauende Studium ebenfalls, durch Mitwirkung beim BAfÖG, Kindergeld etc. zu finanzieren. Im Sommer, kurz vor Abschluss der Ausbildung "überlegte" sie es sich anders, forderte mich auf, besser gestern als heute das Haus zu verlassen und beauftragte einen Makler damit, das Haus zu verkaufen. Seitdem wohne ich in einer eigenen Wohnung am Studienort und habe von meiner Mutter, bis auf Drohungen per SMS & Briefe vom Anwalt nichts mehr gehört.

Meine Frage ist nun folgende: Ich habe vor zwei Jahren im Garten meiner Mutter einen Grill aus Ziegelsteinen gebaut, den Standort mit Freunden gepflastert und die Gartenlaube dazu hergerichtet. Finanziell beläuft sich dies auf etwa 500€ (Rechnungen vorhanden), die Arbeitszeit beträgt mit allen Helfern etwa 40 Stunden. Sie sicherte mir vorher zu, dass ich den Grill sowie die Gartenlaube immer nutzen kann und da "ich während des Studiums zu besuch komme können wir dann auch grillen". Nun besteht diese Möglichkeit für mich nicht mehr und sie ist dabei, dass Haus zu verkaufen (oder hat es bereits verkauft). Gibt es nun für mich die Möglichkeit, die entstandenen Kosten sowie die Arbeitsstunden für mich und meine Helfer geltend zu machen?

Viele Grüße

-- Editier von Taraxacum am 25.10.2015 08:56

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4 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Zugewinn ist ein Begriff aus dem Eherecht, vergiss ihn hier. Außerdem kann die Mutter bei BaföG nicht "mitwirken." Das sind öffentliche Mittel, die werden von der öffentlichen Hand finanziert. So, und jetzt kommen wir zur Familienhilfe, die üblich ist und nicht finanziert wird. Wenn die Mutter mit Deinen Kumpels keinen Vertrag abgeschlossen hat, dann sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12326.10.2015 09:13:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Mit Mitwirken meinte ich, sie erteilt dem Bafögamt die Auskunft etc. Mitwirken habe ich von folgender Seite übernommen.
[link=http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/36.php]

Zitat:
36.1.9 Im Anhörungsverfahren sind den Eltern
die Angaben der auszubildenden Person zum Vorausleistungsantrag zur Kenntnis zu geben,
die Folgen nach Tz 36.1.13 mitzuteilen,
die Rechtslage zu erläutern, insbesondere die Folgen des § 37,
im Fall mangelnder Mitwirkung gemäß § 47 die Konsequenzen aus § 58 zu verdeutlichen.
[/link]

Das heißt also, dadurch das sie mich vor die Tür gesetzt hat, ist mein komplettes Mobiliar und sonstige Sachen, wie etwa der erwähnte Grill für mich weg? Weil bis auf die Kleidung, die sie in blauen Säcken an die Straße gestellt hat, habe ich nichts mitnehmen können (getauschte Schlösser, schriftliches Hausverbot etc.)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2015 09:13:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Mit Mitwirken meinte ich, sie erteilt dem Bafögamt die Auskunft etc. Mitwirken habe ich von folgender Seite übernommen.
[link=http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/36.php]

Zitat:
36.1.9 Im Anhörungsverfahren sind den Eltern
die Angaben der auszubildenden Person zum Vorausleistungsantrag zur Kenntnis zu geben,
die Folgen nach Tz 36.1.13 mitzuteilen,
die Rechtslage zu erläutern, insbesondere die Folgen des § 37,
im Fall mangelnder Mitwirkung gemäß § 47 die Konsequenzen aus § 58 zu verdeutlichen.
[/link]

Das heißt also, dadurch das sie mich vor die Tür gesetzt hat, ist mein komplettes Mobiliar und sonstige Sachen, wie etwa der erwähnte Grill für mich weg? Weil bis auf die Kleidung, die sie in blauen Säcken an die Straße gestellt hat, habe ich nichts mitnehmen können (getauschte Schlösser, schriftliches Hausverbot etc.)

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Du hast nicht nach Mitwirkungsverpflichtungen bei BaföG gefragt, Du hast nicht nach Herausgabe von Möbeln gefragt, sondern schlicht und ergreifend danach, ob Dir Geld zusteht, weil Du eine Ausfahrt gepflasterst hast u.s.w. Darauf habe ich geantwortet.

wirdwerden

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