Ausgleichszahlung/Verzugszinsen

8. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Chaospur
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausgleichszahlung/Verzugszinsen

Wer kann mir die Rechtlage erklären.

A und B sind seit 13.1.11 geschieden, rechtskräftig seit 22.2.11.
Lt. Protokoll muß A an B eine Ausgleichszahlung zahlen. Die Ausgleichszahlung ist (lt. Richter) sofort nach der Rechtskraft der Scheidung fällig. A hat an B bis Dato keinen Cent gezahlt. B hat A eine Frist bis 09.03. gesetzt. Wann sind hier die Verzugszinsen fällig, wie hoch sind die Verzugszinsen.

Für hilfreiche Antworten vielen Dank




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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn in dem Vergleich/Urteil keine Verzugszinsen vereinbart wurde, fallen diese auch nicht an. Da ist wohl etwas vergessen worden.

LG nero

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

wir wissen ja nicht einmal, ob diese Zahlung austituliert ist. Dann können die Verzugszinsen m.E. erst mit dem 10. des Monats, also nach Fristablauf entstehen.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12309.03.2011 09:33:48
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Im Protokoll ist die Ausgleichszahlung aufgenommen, der Richter hat gesagt (ist es auch aufgeschrieben), wann der Betrag fällig wird. Mehr wissen wir nicht. Und dass jedes Sitzungsprotokoll automatisch ein Titel ist, das ist mir auch neu.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12309.03.2011 09:33:48
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Und dass jedes Sitzungsprotokoll automatisch ein Titel ist, das ist mir auch neu.


Ein Sitzungsprotokoll ist es kein Titel. Vermutlich wurde ein Vergleich geschlossen.

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-- Editiert am 09.03.2011 10:00

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hab ich auch schon dran gedacht. Das ist aber nicht geschrieben worden, und über die Fälligkeit soll der Richter nur was gesagt haben, also gar nicht aufgenommen, schriftlich?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.03.2011 14:27:44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wo steht, dass ein Vergleich geschlossen wurde?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.03.2011 14:27:44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Im Protokoll steht viel, nämlich alles, was der Richter diktiert. Trotzdem ist es kein Vergleich.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.03.2011 14:27:44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chaospur
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Es wurde ein Vergleich geschlossen. Da keine Fristsetzung vorhanden ist, ist nach der Rechtskraft der Scheidung die Ausgleichssumme sofort zu überweisen. Ich habe mich erkundigt, es können Verzugszinsen verlangt werden, da die Summe sofort zu zahlen ist. Der Zinssatz beträgt 5,12 % und die vollzugszinsen können auch vollstreckt werden.
Soviel zum Thema und auch für andere, die dieses Problem haben.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

na endlich die wichtigste Info. Den Vergleich kannst Du für für vollstreckbar erklären lassen, dann einen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilen, der rechnet dann die Zinsen genau auf den Tag aus.

wirdwerden

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#15
 Von 
guest-12310.03.2011 10:39:19
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Was heißt hier sogar?

Das Pikowitzchen hat es erst 2 Stunden nach meinem Beitrag geschnallt.

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#17
 Von 
Chaospur
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich finde es schade, das manche ziemlich spötisch schreiben. Denke, die hier Fragen stellen, wollen Hilfe haben möchten auch eine normal Antwort, mit der sie was anfangen können.Darum ist man ja in diesem Forum registriert.
Spötische Antworten gehören nicht in dieses Forum.

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#18
 Von 
guest-12310.03.2011 10:39:19
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

..und wenn das Pikowitzchen, welches sich zur Zeit bis zur nächsten Löschung durch den Admin. Ennoch nennt, an diese Forumsregeln halten würde, müsste er sich nicht fast stündlich einen neuen Nick aussuchen.

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#20
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

quote:
Behandelt andere Forumsmitglieder mit Respekt, Anstand und Höflichkeit.


Dieses hättest Du noch hervorheben sollen.

Einige User lassen diesen Passus der Forenregeln völlig außer acht.

LG nero

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#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Nicht zu vergessen dies:
Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen können Nutzer - auch ohne vorherige Abmahnung durch den Administrator - von der Benutzung des Forums ausgeschlossen und die IP-Adresse des Nutzers gespeichert und gesperrt werden.



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#22
 Von 
Chaospur
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Nero070, dies habe ich gemeint.

Antwort mit Anstand und Respekt. Private Zwistigkeiten gehören nicht in dieses Forum

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