Wer kann mir die Rechtlage erklären.
A und B sind seit 13.1.11 geschieden, rechtskräftig seit 22.2.11.
Lt. Protokoll muß A an B eine Ausgleichszahlung zahlen. Die Ausgleichszahlung ist (lt. Richter) sofort nach der Rechtskraft der Scheidung fällig. A hat an B bis Dato keinen Cent gezahlt. B hat A eine Frist bis 09.03. gesetzt. Wann sind hier die Verzugszinsen fällig, wie hoch sind die Verzugszinsen.
Für hilfreiche Antworten vielen Dank
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Ausgleichszahlung/Verzugszinsen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
wenn in dem Vergleich/Urteil keine Verzugszinsen vereinbart wurde, fallen diese auch nicht an. Da ist wohl etwas vergessen worden.
LG nero
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wir wissen ja nicht einmal, ob diese Zahlung austituliert ist. Dann können die Verzugszinsen m.E. erst mit dem 10. des Monats, also nach Fristablauf entstehen.
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Im Protokoll ist die Ausgleichszahlung aufgenommen, der Richter hat gesagt (ist es auch aufgeschrieben), wann der Betrag fällig wird. Mehr wissen wir nicht. Und dass jedes Sitzungsprotokoll automatisch ein Titel ist, das ist mir auch neu.
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
quote:
Und dass jedes Sitzungsprotokoll automatisch ein Titel ist, das ist mir auch neu.
Ein Sitzungsprotokoll ist es kein Titel. Vermutlich wurde ein Vergleich geschlossen.
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-- Editiert am 09.03.2011 10:00
Hab ich auch schon dran gedacht. Das ist aber nicht geschrieben worden, und über die Fälligkeit soll der Richter nur was gesagt haben, also gar nicht aufgenommen, schriftlich?
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Wo steht, dass ein Vergleich geschlossen wurde?
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Im Protokoll steht viel, nämlich alles, was der Richter diktiert. Trotzdem ist es kein Vergleich.
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Es wurde ein Vergleich geschlossen. Da keine Fristsetzung vorhanden ist, ist nach der Rechtskraft der Scheidung die Ausgleichssumme sofort zu überweisen. Ich habe mich erkundigt, es können Verzugszinsen verlangt werden, da die Summe sofort zu zahlen ist. Der Zinssatz beträgt 5,12 % und die vollzugszinsen können auch vollstreckt werden.
Soviel zum Thema und auch für andere, die dieses Problem haben.
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na endlich die wichtigste Info. Den Vergleich kannst Du für für vollstreckbar erklären lassen, dann einen Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilen, der rechnet dann die Zinsen genau auf den Tag aus.
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Was heißt hier sogar?
Das Pikowitzchen hat es erst 2 Stunden nach meinem Beitrag geschnallt.
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Ich finde es schade, das manche ziemlich spötisch schreiben. Denke, die hier Fragen stellen, wollen Hilfe haben möchten auch eine normal Antwort, mit der sie was anfangen können.Darum ist man ja in diesem Forum registriert.
Spötische Antworten gehören nicht in dieses Forum.
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--- editiert vom Admin
..und wenn das Pikowitzchen, welches sich zur Zeit bis zur nächsten Löschung durch den Admin. Ennoch nennt, an diese Forumsregeln halten würde, müsste er sich nicht fast stündlich einen neuen Nick aussuchen.
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Guten Morgen,
quote:
Behandelt andere Forumsmitglieder mit Respekt, Anstand und Höflichkeit.
Dieses hättest Du noch hervorheben sollen.
Einige User lassen diesen Passus der Forenregeln völlig außer acht.
LG nero
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Nicht zu vergessen dies:
Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen können Nutzer - auch ohne vorherige Abmahnung durch den Administrator - von der Benutzung des Forums ausgeschlossen und die IP-Adresse des Nutzers gespeichert und gesperrt werden.
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Nero070, dies habe ich gemeint.
Antwort mit Anstand und Respekt. Private Zwistigkeiten gehören nicht in dieses Forum
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