Auskunft an unhaltzahlenden Vater?

18. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
JuleB
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Auskunft an unhaltzahlenden Vater?

Seit etwa 2 jahren studiere ich an einer Universitaet. Mein Vater leistet mir Unterhalt in der exakten Hoehe, zu der hier in Deutschland auch verpflichtet worden waere.
er ist angestellter im oeffentlichen Dienst und bekommt von seinem Arbeitgeber etwas, das er "ortszuschlag" nennt, monatlich ausgezahlt. Daher bin ich beim Unterhaltsprozess auch verpflichtet worden, ihm jedes Semester eine Schulbescheinigung zukommen zulassen. Soweit, sogut.
Vor ein paar tagen hat mich mein Vater nun gebeten, ihm formlos (also einfach auf einem Blatt Papier geschrieben) die Hoehe meines Einkommens mitzuteilen als auch das beabsichtigte Ende meines Studiums.
Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass mir aus allen zusaetlichen Informationen, die ihm irgendwann mal habe zukommen lassen, ein Strick gedreht wurde.
Es wundert mich sehr, warum sein Arbeitgeber an diesen Informationen interressiert waere und wozu diese Informationen benoetigt werden.
Daher meine Frage, ob mir hier jemand erklaeren koennte, weshalb ein Arbeitgeber so etwas wissen muss und was damit geschieht?

Vielen Dank im Vorraus,

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Busel
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@palma

Dass Studenten einen Nachweis führen ist logisch, aber wie verhält es sich mit volljährigen Auszubildenden?

Kann ich bei nicht erteilter Auskunft Unterhalt zurückbehalten? oder wie muss ich mich verhalten?

Danke schon mal für Eure Mühe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Busel
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Loddar´s Schwester

Danke Dir :wipp:

Keine Titulierung, jedoch festgelegt (errechnet und aktzeptiert) per Anwalt.

Hier fehlt mir jedoch immer noch der BAB-Nachweis und die eigentlichen Lohnnachweise.
(nur Lehrvertrag hat damals vorgelegen)

....nun immer noch Zurückbehaltung moglich?

Danke
Grüßle Busel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schlumpf222
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Gerade in der Ausbildung ist es am einfachsten mit dem KU. Zum Arbeitsamt gehen, einen Antrag auf BAB stellen (Vater als unbekannt angeben) und schon, werden auch mal die lieben Väter geschont!!

Gruß Schlumpf222

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Das wäre Unterstützungsbetrug auf Kosten der Allgemeinheit und das sollte man sich sehr gut überlegen!
Grüße
Mikkian

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuleB
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Huch,
was ist den hier los?


Es geht um Folgendes:
Ich lasse meinem Vater jedes Semester puenktlich meine Studienbescheinigung, eine Uebersicht ueber die saemtliche Kurse zukommen sowohl als auch Leistungsbescheinigungen am Ende des Semesters (die im Uebrigen ausgezeichnet sind).
Der Unterhalt ist per Gerichtsbeschluss festgelegt worden (leider).
Dass ich ihm die oben erwaehnten Unterlagen halbjaehrlich zukommen lassen muss, ist mir klar, ich wuerde bloss gerne wissen, inwiefern die anderen Auskuenfte -mein Einkommen (welches ich im Uebrigen nicht habe) und das Ende meines Studiums- wichtig fuer den Arbeitgeber meines Vaters sind.
Ich habe leider die Erfahrung machen muessen, dass es besser ist, misstrauisch zu sein. Ich wundere mich auch, weshalb mein Vater nur moechte, dass ich dies so formlos einfach niederschreibe und nicht z.B. auf einem Formular ausfuelle.

MfG


-- Editiert von JuleB am 20.02.2007 15:41:19

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

die Frage kann durchaus berechtigt sein.

Für die Kindsbezogenen Leistungen reicht die halbfährliche Studienbescheinigung durchaus aus.

Auch die Info, wann das Studium beendet ist, ist für die Kindsbezogenen Leistungen kaum intzeressant.

Wenn Du selber eigenes Einkommen hast, dann kann das aber deinen Unterhaltsanspruch drücken. Wenn Du also eigenes Einkommen hast, dann kann Dir dein vater den KU kürzen.
Allerdings bist Du ohnehin verpflichtet, unterhaltsrelevantes Einkommen anzugeben.

Auch mit Beendigung des Studiums entfällt der Anspruch auf Unterhalt und möglicherweise will sich der vater rechtzeitig drum kümmern.


Gruß Justice



-- Editiert von justice005 am 20.02.2007 15:36:12

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Warum wird eigentlich gerne die Hand aufgehalten,aber sobald es um irgendwelche Nachweise geht, wird rumgezickt???

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuleB
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

@azarel
Warum dieser bissige Kommentar?
Ich "halte die Hand auf", weil sich mein Vater nun mal bei meiner Geburt dazu verpflichtet hat, fuer meine Ausbildung aufzukommen. Was ist daran so verkehrt?

Wie schon angefuehrt, lasse ich meinem Vater ungefragt und puenktlich alle erforderlichen (und vom Gericht angeordneten) Nachweise zukommen.
Das hatte ich jetzt auch schon 2mal geschrieben.

Und ja, Misstrauen ist auf meiner Seite vorhanden. Und das ist (leider) nicht von ungefaehr. Ich habe aber jetzt eigentlich nicht das Verlangen, meine ganze Lebensgeschichte auszubreiten.

Es ging mit lediglich darum, zu erfahren inwiefern die erwuenschten Aukuenfte relevant fuer den Arbeitgeber meines Vaters sein koennten.
Die Informationen habe ich meinem Vater schon einmal privat vor einiger Zeit (wenn auch "nur" muendlich) zukommen lassen. Es besteht also nicht wirklich ein Grund, warum er diese Informationen benoetigt.

Es waere nett, wenn Du dazu eine Antwort haettest, da ich nach den vorhergegangen Antorten (die sich z.T. nicht auf meine Frage bezogen) immer noch nicht so richtig weiss, wie die Sachlage ist.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuleB
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

@Grollheimer

Hm, also irgendwie drehen wir uns hier im Kreis. Mir wurde jetzt schon x-mal gesagt, warum mein Vater doch das gute Recht hat, diverse Informationen zu erhalten, usw.

Nochmal:
1. Habe ich meinem Vater vor einiger Zeit das vorraussichtliche Ende meines Studiums zukommen lassen.
2. Genau das Gleiche gilt fuer mein Einkommen.

Meine Frage war (und ist):

Warum ist das fuer den Arbeitgeber relevant[b/]?

Wenn es das naemlich nicht ist, warum werde ich dann auf ein solch seltsame Art darum gebeten, und DAS macht mich misstrauisch.

Gruss

-- Editiert von JuleB am 21.02.2007 12:46:57


-- Editiert von JuleB am 21.02.2007 12:47:44

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Aber Jule, darauf hat dir doch Palma schon vor drei Tagen geantwortet.
Grüße
Mikkian

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JuleB
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

@Saraa10
Danke fuer die Ausfuehrung, BLOSS steht kann ich weder Deinem Post noch dem Link entnehmen, weshalb die von meinem Vater gewuenschten Informationen relevant sind.

Und ja, Misstrauen hin oder her. Das spielt hier tatsaechlich keine Rolle, denn danach habe ich nicht gefragt.
Ich versteh also nicht, warum sich so viele mit dem Thema befassen ;-).

In den vielen Antworten, die es bisher hier gab, hat mir niemand erklaeren, koennen, weshalb diese Informatioen (Einkommen, Ende des Studium) von Relevanz fuer den Arbeitgeber sind.

Es waere nett, wenn jemand antworten koennte, der darueber Bescheid weiss, anstatt eine moralische Diskussion zu beginnen.

Danke :-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
In den vielen Antworten, die es bisher hier gab, hat mir niemand erklaeren, koennen, weshalb diese Informatioen (Einkommen, Ende des Studium) von Relevanz fuer den Arbeitgeber sind.



Warum fragst du deinen Vater nicht einfach???

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen