Hallo...Habe gelesen, dass der Unterhalstberechtigte alle zwei Jahre eine Auskunft über das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten einfordern kann. Ist dieses auch für die Gegenseite möglich, wenn Die Ex z.B. wieder arbeitet???
Und wie wird das Einkommen der Unterhaltsberechtigten mit berücksichtigt, gibt es da einen Faktor ö.ä.?
Danke und Gruß...Lex
Auskunft über Einkommen?
30. April 2003
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Frage vom 30. April 2003 | 08:49
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft über Einkommen?
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#1
Antwort vom 30. April 2003 | 10:26
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Guten Morgen,
Auskunftspflicht
Geschiedene Ehegatten (Unterhaltspflicht bei geschiedenen Ehegatten), als auch Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über Ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen.
Es ist also auch für die Gegenseite möglich.
Für das Einbeziehen des Einkommens des Unterhaltsberechtigten zur Berechnung des Unterhaltes, gibt es Tabellen und bestimmte Beträge.
Mit freundlichen Grüßen,
#2
Antwort vom 30. April 2003 | 12:14
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke...Wo finde ich solche Tabellen?
Kann ich die Auskunft selber anfordern oder muß das über einen Anwalt laufen?
Gruß Marc
Und jetzt?
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