Auskunft und Nachweise Zugewinnausgleich

4. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
shonsk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Auskunft und Nachweise Zugewinnausgleich

Bei Geltendmachung eines Zugewinnausgleichs muss ja Aukunft über das Vermögen am Stichtag gegeben werden, und das auch nachgewiesen werden. Bei Sparkonten etc. ist der Nachweis ja klar, aber wie sieht das bei Immobilien aus, insbesondere wenn die Immobilie an sich nicht im Zugewinn ist (Erbschaft), sondern nur Wertsteigerung durch Anbau während der Ehe?

Und wie formuliert man das Auskunftsbegehren richtig? Verlangt man sinnvoller Weise gleich Auskunft über Anfangs- und Endvermögen? Oder setzt man das null, wenn die Gegenseite nicht dran denkt? Verlangt man konkrete Nachweise, ode rnur allgemein "geeignete" Nachweise?

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)

Bei mir hat der Anwalt den gegnersichen Anwalt angeschrieben und um Auskunft verlangt.
Ich meinerseits habe sofort mein Anfangs- und Endvermögen angegeben, allerdiings ohne konkrete Belege beizufügen.
Falls sich die Gegenseite weigert Auskunft zu erteilen, kann man es gerichtlich einklagen.

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