Auskunftspflicht Unterhalt Student

30. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Moisty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftspflicht Unterhalt Student

Moin,

ich studiere im Master und bekomme neben Bafög auch ein wenig Unterhalt von meinen Eltern. Ich wurde nun vom Anwalt eines Elternteils dazu aufgefordert meiner Auskunftspflicht nachzukommen. Die Rede ist von einer Auskunft über den Bachelorabschluss und meiner Steuer-ID. Bin ich dazu verpflichtet oder reichen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und die Kontoauszüge zu meinem Einkommen (ca. 400€ im Monat)? Denn diese Daten gebe ich ja eh meinen Eltern weiter...

Ps.: Wieviel von meinen 400€ monatlichen Einnahmen können meine Eltern mir anrechnen? Ich habe etwas von ca. 1/3 gelesen?

Vielen Dank!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Moisty):
Die Rede ist von einer Auskunft über den Bachelorabschluss und meiner Steuer-ID.
Was spricht dagegen, die 2 Angaben zu machen?
Da du die anderen sowieso gibst, bräuchte man keinen Anwalt damit beauftragen.
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kindesunterhalt-grundsaetze-und-rechtsfragen/auskunftsansprueche-beim-kindesunterhalt_220_484374.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Wieviel von meinen 400€ monatlichen Einnahmen können meine Eltern mir anrechnen? Vom Bafög? Alles. Oder gibt es noch anderes Einkommen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Moisty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Moisty):
Die Rede ist von einer Auskunft über den Bachelorabschluss und meiner Steuer-ID.
Was spricht dagegen, die 2 Angaben zu machen?
Da du die anderen sowieso gibst, bräuchte man keinen Anwalt damit beauftragen.
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kindesunterhalt-grundsaetze-und-rechtsfragen/auskunftsansprueche-beim-kindesunterhalt_220_484374.html


Danke für den Link!
Naja, Ich will nur das nötigste senden, weil ich ebenfalls nur das nötigste bekomme? Es ist doch logisch, dass ich einen Bachelorabschlusss habe, wenn ich in einem Master eingeschrieben bin.

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#4
 Von 
Moisty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wieviel von meinen 400€ monatlichen Einnahmen können meine Eltern mir anrechnen? Vom Bafög? Alles. Oder gibt es noch anderes Einkommen?


Danke für die Antwort.
So wie ich es verstanden habe, darf ich beim Bafög 450€ dazuverdienen.
Zum Unterhalt steht hier ein Beispiel das jemand von 300€, 100€ anrechnen muss: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhalt-kuerzen-weil-der-sohn-neben-dem-studium-jobbt_220_163084.html

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

So wie ich es verstanden habe, darf ich beim Bafög 450€ dazuverdienen. Ja - Ihre Frage war aber, ob Bafög auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird. Und da ist die Antwort: Ja, das Bafög wird komplett angerechnet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Moisty):
Ich will nur das nötigste senden, weil ich ebenfalls nur das nötigste bekomme?
Das hat nichts miteinander zu tun.
Du meinst, der extra beauftragte Anwalt eines Elternteils fragt aus Spaß bei dir an?
Vermutlich möchte ein Elternteil wissen, ob überhaupt noch Unterhelt zu zahlen ist. Im Schreiben vom Anwalt steht wahrscheinlich sogar der §, wonach du zur Auskunft verpflichtet bist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Moisty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
So wie ich es verstanden habe, darf ich beim Bafög 450€ dazuverdienen. Ja - Ihre Frage war aber, ob Bafög auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird. Und da ist die Antwort: Ja, das Bafög wird komplett angerechnet.


Danke!
Und wie wird mein monatliches Einkommen von 400€ auf den Elternunterhalt angerechnet? In der einen Quelle war etwas von 1/3 die Rede. Stimmt das ungefähr? Weil wenn die eh alles anrechnen, muss ich ja nicht nebenbei jobben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Moisty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Moisty):
Ich will nur das nötigste senden, weil ich ebenfalls nur das nötigste bekomme?
Das hat nichts miteinander zu tun.
Du meinst, der extra beauftragte Anwalt eines Elternteils fragt aus Spaß bei dir an?
Vermutlich möchte ein Elternteil wissen, ob überhaupt noch Unterhelt zu zahlen ist. Im Schreiben vom Anwalt steht wahrscheinlich sogar der §, wonach du zur Auskunft verpflichtet bist.


Der Anwalt schreibt: "da Sie bereits vermutlich durch Ihren Bachelor-Abschluss bereits eine abgeschlossene Erstausbildung besitzen, ist die Unterhaltsberechtigung für ein weiterführendes Studium nicht zwangsläufig gegeben. Mein Mandant weißt jedoch darauf hin, dass er Sie gern weiter untersützt, solange ein Mindestmaß an Mitwirkung Ihrerseits erfolgt."
Das klingt für mich nicht direkt danach, als Stände der Unterhalt generell in Frage.

Richtig, Auskunftspflicht nach §1605 durch Übersendung von Belegen wird gefordert. Wenn ich den Absatz google, finde ich leider nichts, was das genau bedeutet. Es ist immer die Rede vom Einkommen + Steuerbescheid. Aber nie etwas von der Steuer-ID, bzw. der Auskunft über Zeugnisse. Was ist überhaupt genau gemeint mit: Auskunft über Bachelorabschluss. Wenn die das Zeugnis sehen wollen, dann sollen die doch nach dem Zeugnis fragen...

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#9
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Moisty):
Danke!
Und wie wird mein monatliches Einkommen von 400€ auf den Elternunterhalt angerechnet? In der einen Quelle war etwas von 1/3 die Rede. Stimmt das ungefähr? Weil wenn die eh alles anrechnen, muss ich ja nicht nebenbei jobben.


Ist abhängig der Regelungen Deines zuständigen OLG. Berufsbedingte Aufwendungen von bis zu 100,- € sind anrechnungsfrei.

Für eine genaue Berechnung müsste man wissen, was Du an BAföG bekommst.

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#10
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von Moisty):
Was ist überhaupt genau gemeint mit: Auskunft über Bachelorabschluss. Wenn die das Zeugnis sehen wollen, dann sollen die doch nach dem Zeugnis fragen...

Vielleicht ist das ja sowas wie Taktik?
Was hast du denn in Sachen Bachelor noch so anzubieten, außer dem Zeugnis?
Steht der Master eigentlich im Zusammenhang mit dem Bachelor?

Kontoauszüge von deinem Zusatzverdienst dürften auch nicht ausreichen. Gibts keine Verdienstbescheinigungen?

Hast du vielleicht auch schon einen Steuerbescheid?

Deine Steuer-ID wird benötigt, damit der Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden kann. Kommste schlecht drumherum. Ist doch richtig, dass es kein Kindergeld mehr gibt?

Du verlangst Unterhalt, zierst dich aber bei eigenen Auskünften. Wenn du auf Unterhalt verzichtest, musst du übrigens keinerlei Auskünfte erteilen. :augenroll:

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Moisty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Zitat (von Moisty):
Danke!
Und wie wird mein monatliches Einkommen von 400€ auf den Elternunterhalt angerechnet? In der einen Quelle war etwas von 1/3 die Rede. Stimmt das ungefähr? Weil wenn die eh alles anrechnen, muss ich ja nicht nebenbei jobben.


Ist abhängig der Regelungen Deines zuständigen OLG. Berufsbedingte Aufwendungen von bis zu 100,- € sind anrechnungsfrei.

Für eine genaue Berechnung müsste man wissen, was Du an BAföG bekommst.


Okay, danke. Ich bekomme kein Kindergeld mehr und habe einen eigenen Haushalt (Wg-Zimmer). Ich bekomme monatlich 150€ Bafög. Das wäre sehr nett, falls du es berechnen könntest.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Moisty
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Hunter123):
Zitat (von Moisty):
Was ist überhaupt genau gemeint mit: Auskunft über Bachelorabschluss. Wenn die das Zeugnis sehen wollen, dann sollen die doch nach dem Zeugnis fragen...

Vielleicht ist das ja sowas wie Taktik?
Was hast du denn in Sachen Bachelor noch so anzubieten, außer dem Zeugnis?
Steht der Master eigentlich im Zusammenhang mit dem Bachelor?

Kontoauszüge von deinem Zusatzverdienst dürften auch nicht ausreichen. Gibts keine Verdienstbescheinigungen?

Hast du vielleicht auch schon einen Steuerbescheid?

Deine Steuer-ID wird benötigt, damit der Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden kann. Kommste schlecht drumherum. Ist doch richtig, dass es kein Kindergeld mehr gibt?

Du verlangst Unterhalt, zierst dich aber bei eigenen Auskünften. Wenn du auf Unterhalt verzichtest, musst du übrigens keinerlei Auskünfte erteilen. :augenroll:


Danke. Wie meinst du das mit Taktik? Ich habe keine Pause zwischen Bachelor und Master gemacht und der Master baut auch auf den Bachelor auf...
Ja Verdientsbescheinigungen habe ich, aber keinen Steuerbescheid, da ich ja weniger als 450€ verdiene.
Aha, danke für die Erklärung mit der Steuer-ID. Ja, ich bekomme kein Kindergeld mehr.

Hahaha, ich überlege tatsächlich auf den Unterhalt zu verzichten. Es kommt halt darauf an, wieviel mir meine Eltern von meinen 450€ monatlichen Verdienst, vom Unterhalt abziehen können.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Moisty):
Okay, danke. Ich bekomme kein Kindergeld mehr und habe einen eigenen Haushalt (Wg-Zimmer). Ich bekomme monatlich 150€ Bafög. Das wäre sehr nett, falls du es berechnen könntest.


Aktuell liegt Dein Bedarf bei 860,- €, davon ziehst Du das BAföG von 150,- € ab und die berufsbedingte Pauschale von 100,- € (max.) = 610,- €.

Was die Anrechnung Deines Nebeneinkommens angeht, kann ich nicht beantworten. Das kann von Einzelfall zu Einzelfall unterschieden werden. Aber es ist wahrscheinlich, dass es gar nicht oder nur sehr geringfügig angerechnet wird. Was zahlen denn Deine Eltern?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Bitte nicht den kompletten vorigen Beitrag zitieren. Einfach ANTWORTEN genügt völlig. Danke.
--------------------------------------------
Eine Steuer-ID hat jeder. Das ist aber nicht die Steuernummer.
Falls du die ID wirklich nicht findest, kannst du dir deine *nachbestellen*. Beim Bundeszentralamt für Steuern. Geht online, kommt dann mit der Briefpost.
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html

Ein Zeugnis? Bekommt auch jeder Grundschüler. Evtl. sendest du dem Anwalt die Kopie deines B-Abschlusses?
Aus dem Anwaltschreiben liest sich heraus, dass ein Elternteil den RA beauftragt hat, weil es sich evtl. nicht mit dir streiten will, ob und bis wann und wieviel noch an Unterhalt zu zahlen sei.

Da nach der Erstausbildung/hier Bachelor grundsätzlich keine Pflicht mehr zu elterlichem Unterhalt besteht, haben deine Eltern seit Beginn des Masterstudiums aus good will noch weiter geleistet. Und nicht jeder Student schließt sein weiteres Studium direkt an. Viele machen (erst) was anderes.

Dein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist bis 450,- anrechnungsfrei.
https://www.unicum.de/de/studentenleben/geld-finanzen/bafoeg-freibetrag

Zitat (von Moisty):
Hahaha, ich überlege tatsächlich auf den Unterhalt zu verzichten.
Ja, lustig. Verzichte doch. Verkürzt diese Sache erheblich. Schreib das dem Anwalt. Dein Elternteil handelt unverzüglich. Ha ha ha. :)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Wenn dein Vater Unterhalt zahlt, darf er sogar leistungsnachweise fordern, um zu überprüfen, ob du deiner Pflicht nachkommt, die Ausbildung zügig abzuschließen.
Es gibt außerdem ein paar Möglichkeiten, immatrikuliert zu sein, aber nicht wirklich zu studieren

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