Hallo,
wie werden im Scheidungsfall die wirtschaftlichen Verhältnisse ermittelt?
Ist jeder Ehepartner gesetzlich verpflichtet ehrlich Auskunft zu geben und alles offenzulegen? Werden die Auskünfte kontrolliert (wenn ja, von wem?) und eventuelle Falschauskünfte geahndet?
Oder ist ratsam sich die Informationen in regelmäßigen Abständen prophylaktisch zu sichern? Obwohl auch da einiges unentdeckt bleiben könnte.
Meiermann2000
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Auskunftspflicht ?
27. Oktober 2009
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Frage vom 27. Oktober 2009 | 15:39
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftspflicht ?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2009 | 20:46
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo meiermann2000,
die Auskunftspflich erbibt sich aus dem § 1605 BGB
bzw. § 1580 BGB
Die Angaben müssen vollständig und richtig sein.
Dazu ein Auszug aus einem Urteil des OLG Brandenburg:
(Urteil vom 07.05.2009, 9 UF 85/08
)
quote:<hr size=1 noshade>Unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zum Einkommen verletzen die geschuldete nacheheliche Solidarität. Sie stellen eine Verletzung daraus resultierender Pflichten und einen (versuchten) Prozessbetrug dar, denn sie sind geeignet, überhöhte Unterhaltsansprüche zu erwirken. Erteilt der Anspruchsteller oder Unterhaltsberechtigte eine solche bewusst falsche Auskunft, ist es unzumutbar, das der Unterhaltsverpflichtete weiter Unterhalt zahlt. Also vollständige Kappung des Unterhalts! <hr size=1 noshade>
Da sollte man ich genau übergelgen ob man etwas verschweigt.
quote:<hr size=1 noshade>Oder ist ratsam sich die Informationen in regelmäßigen Abständen prophylaktisch zu sichern? <hr size=1 noshade>
Das hört sich nach einer harmonischen, vertrauensvollen Beziehung an.
LG Nero
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#2
Antwort vom 27. Oktober 2009 | 21:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120147 Beiträge, 39837x hilfreich)
quote:
Obwohl auch da einiges unentdeckt bleiben könnte.
Das wird auch die gesetzliche Verpflichtung ehrlich Auskunft zu geben und alles offenzulegen nicht vollständig verhindern können.
Da gibts nur eines, Augen und Ohren offenhalten ...
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