Auskunftspflicht - Muss ich ihr meine neue Adresse mitteilen?

18. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
GFC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)
Auskunftspflicht - Muss ich ihr meine neue Adresse mitteilen?

Hallo an alle,
ich bin neu hier und habe den ganzen Stress mit Trennung und Scheidung noch vor mir.

Um es gleich vorweg zu sagen, ich möchte mich NICHT um Unterhaltszahlungen drücken. Ich bekomme z.Z. ALG I und weiß, dass ich für meinen Sohn (9 Jahre) Unterhalt zahlen muss. Für mich steht das auch nicht zur diskusion. Ich möchte nur nicht, dass mir meine (Noch)Frau die Bude einrennt, wenn ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin. (z.Z. leben wir getrennt in einer Wohnung)

Mir geht es um folgendes:
Ich möchte nicht, dass meine (Noch)Frau meine neue Adresse bekommt.
Dazu die Frage(n):
Muss ich ihr meine neue Adresse mitteilen ?
Kann ich den Behörden (Jugendamt, Einwohneramt...) die Weitergabe meiner Anschrift untersagen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo GFC,

um die Angabe Deiner Adresse wirst Du nicht drumrum kommen. Du möchtest bestimmt mit Deinem Sohn Umgang haben und die Mutter sollte dann wissen wo er ist. Auch eine Telefonnummer sollte angegeben werden, damit Du erreichbar bist fals etwas mit eurem Kind ist Veranstaltung, Krankheit usw.
Oder falls Dein Sohn ganz eifach mal anrufen möchte.

Gruß,
Jumpel

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

...und auch für den Fall (den wir nicht wünschen), dass dem Kind was passiert. Also, Adresse mitteilen, ganz klar Grenzen setzen, wann sie Dich wie kontaktieren darf.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GFC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke für die Antworten. Die Sache mit meinem Sohn ist richtig. Über das Sorgerecht sind wir (meine Noch-Frau und ich) uns einig. Ich werde meinen Sohn sooft es geht besuchen.
Da meine Noch-Frau keinen Führerschein hat, werde ich zu ihm fahren. Das ist für mich auch kein Problem.


-----------------
"GFC"

-- Editiert am 19.01.2011 14:17

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen