Auskunftspflicht - Sorgerecht - Schule

25. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)
Auskunftspflicht - Sorgerecht - Schule

hallöchen zusammen, ich hab mal eine frage.

kurze situation seit 2 jahren kein kontakt zur tochter briefe bleiben unbeantwortet,telefon keine chance und 600 km auf eine mglichkeit übersteigtfast das machbare. nur auf drängen meines anwalts eine kopie vom halbjahreszeugnis erhalten vor 1 jahr.

habe ich eine rechtliche grundlage möglichkeit und eine chance wenigstens den schulischen werdegang der tochter zu verfolgen?
oder sollte man sich nicht den ganzen stress der sich dadurch ergibt nicht aufbürden?

falls einer was fachliches weis würde ich mich freuen.

gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo, Henny,

mein LG hat grad das gleiche Problem: Exe hat zugesichert, ihm bei 'Rückgabe' des Kindes nach dem Urlaub eine Kopie des Zeugnisses auszuhändigen. Hat se natürlich nicht mit der Begründung, dass der Kopierer auf Arbeit kaputt sei ;) (2 Wochen lang, naja, wers glaubt). Sie hat aber dann gesagt, dass sie sich kümmern werde.

Das ist 2 Wochen her, das Zeugnis hat Papa bis heute nicht.

Er wird ihr jetzt einen Brief schreiben, mit Frist, bis wann sie ihm das Zeugnis zusenden soll. Hält sie die Frist nicht ein, wendet er sich direkt an die Schule, die sein Kind besucht. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht, da dürfte es kein Problem sein, eine entsprechende Kopie zu bekommen.

Mein Tipp für Dich, mach es auch so. Setz Ihr ne Frist und schreib dann an die Schule, mit der Bitte um eine Zeugniskopie.

Wenn Ihr allerdings das gemeinsame Sorgerecht nicht habt, weiß ich nicht genau, ob Du da Anspruch auf die Auskünfte hast, da wirst Du wohl auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen sein.

Viel Erfolg!



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"hjoedicke"

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#2
 Von 
Michaela Albrecht
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn Sie kein gemeinsames Sorgerecht haben, haben Sie tatsächlich keinen Anspruch auf Auskunft.
Dennoch können Sie es natürlich weiter versuchen - vielleicht höhlt steter Tropfen ja den Stein...

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""

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
leider weigern sich erfahrungsgemäß auch - trotz gemeinsamen Sorgerechts - viele Schulen, eine Auskunft zu erteilen, sofern die Mutter nicht zustimmt.
Natürlich könnte man gegen die Schule vorgehen aber.......

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Wenns die Schule nicht (freiwillig) hergibt und/oder Mama nicht zustimmt, würde ich halt den Anwalt bemühen, der dann den Anwalt der Gegenpartei bemühen muss, damit Madame in die Puschen kommt... Ich finde, Papa hat ein Recht drauf, zu wissen, was sein Nachwuchs so für Leistungen bringt oder nicht bringt.

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"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

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