Auskunftspflicht der KM gegenüber KV

10. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
asavoi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Auskunftspflicht der KM gegenüber KV

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Auskunftspflicht.

Kurzer Sachverhalt:

Der KV hat ein Kind (10J.) aus einer früheren Beziehung zu dem seit fast 5 Jahren kein Kontakt mehr besteht. Die KM verweigert jeden Kontaktversuch, der bisher gemacht wurde und gibt keinerlei Infos raus. Der Vater möchte nun mal so langsam aber gerne wissen, wie es dem Kind geht, wie die Schule läuft, was es so für Hobbies hat, wie es inzwischen aussieht usw.

Dafür gibt es ja rein theoretisch die Auskunftspflicht, bei der dann die KM alle 3-6 Monate den KV schriftlich informiert und aktuelle Fotos des Kindes beilegt.

Wie kann man diese Pflicht aber geltend machen? Braucht man dafür zwingend einen Anwalt oder kann man das alleine formulieren. Und muss man das über das Jugendamt machen oder direkt an die KM?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß, Vanessa

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14 Antworten
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#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Dafür gibt es ja rein theoretisch die Auskunftspflicht, bei der dann die KM alle 3-6 Monate den KV schriftlich informiert und aktuelle Fotos des Kindes beilegt.
Gibt es nicht.

Zitat:
Und muss man das über das Jugendamt machen oder direkt an die KM?
Das Jugendamt hat keine Fotos von dem Kind.

Zitat:
Braucht man dafür zwingend einen Anwalt oder kann man das alleine formulieren.
Man kann der Mutter einen Brief schreiben. Vermutlich wird die Mutter den ignorieren.

Für jedes wietere Vorhaben muss man dann vor das Familiengericht ziehen. Der Ausgang ist ungewiss. Sicher sind nur die Kosten. Eigentlich kann (und sollte?) man es daher direkt sein lassen, wenn zu dem Kind sowieso kein Kontakt besteht und es dementsprechend auch vollkommen egal ist, wie es dem Kind gerade in der Schule geht.

-- Editiert von Rechtschreibung am 10.04.2016 01:32

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es gibt durchaus Entscheidungen, die dem Vater dieses Recht zusprechen. In "meinem" Gerichtssprengel wird normalerweise wie folgt ausgeurteilt: kurze schriftl. Info., Zeugnis. Also, die Mutter muss keinen Roman schreiben. Auch könnte man an einen Aufbau eines regelmäßigen Kontaktes denken. Allerdings muss sich der Vater fragen lassen, warum er den doch auch für das Kind so wichtigen Kontakt 5 Jahre hat schluren lassen. Nimm zunächst einmal Kontakt zum Jugendamt auf, die können versuchen, zu vermitteln. Das wäre der 1. Schritt.

wirdwerden

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von asavoi):
Die KM verweigert jeden Kontaktversuch, der bisher gemacht wurde und gibt keinerlei Infos raus.


So ist das mit manchen Frauen ... die nehmen ihr RECHT auf Barunterhalt sehr gern in Anspruch ... aber wenn es umgekehrt darum geht, das RECHT des Kindesvaters (und des Kindes) auf Umgang zu respektieren, dann sind sie auf diesem Ohr "taub". Und sie haben nicht das geringste Unrechtsbewusstsein dabei. Die Umgangsverweigerin ist nämlich der festen Überzeugung, dass IHR das Kind allein gehört.

Und das ist grundfalsch. Das Kind gehört nämlich niemandem. Nur sich selbst.

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt durchaus Entscheidungen, die dem Vater dieses Recht zusprechen.


Das kann ich nur bestätigen. Warum sollte der Kindesvater denn auch zum "Zahlvater" degradiert werden. So wie er finanziell für das Kind geradestehen muss, so hat er auch Anrecht auf Auskunft über das Wohlergehen des Kindes. Man muss das halt einfordern, notfalls per Gerichtsbeschluss.

Zitat (von wirdwerden):
Allerdings muss sich der Vater fragen lassen, warum er den doch auch für das Kind so wichtigen Kontakt 5 Jahre hat schluren lassen.


Diese Frage wird von "wirdwerden" vollkommen zu Recht gestellt. Denn Kind und KIndesvater haben nämlich, wie oben schon erwähnt, ein Anrecht auf angemessenen Umgang miteinander. Der Kindesvater ist sogar VERPFLICHTET dazu, den Umgang wahrzunehmen. Und wenn die Kindesmutter den Umgang vereitelt, dann muss der Kindesvater das eben vor Gericht geltend machen. Bei einem 10 Jahre alten Kind wären etwa jedes zweite Wochenende, sowie die Hälfte der Schulferien und die Hälfte der hohen Feiertage (Weihnachten und Ostern) angemessen.

Wenn der Kindesvater den Umgang wieder aufnehmen möchte, dann könnte er sich erst mal an das Jugendamt wenden, mit der Bitte um Vermittlung. In vielen Fällen kommt da aber nichts bei herum. Weil Jugendämter oft sehr "mütterlastig" orientiert sind und Zahlväter eher als Störfaktor wahrgenommen werden. In diesem Fall führt an einer Klage auf Umgang kein Weg vorbei.

Wichtig ist es, bei Gericht gleich eine angemessene Strafbewehrung mit zu beantragen. Denn sonst ist der schönste Beschluss hinterher nichts wert, weil die Kindesmutter nach Lust und Laune ungestraft dagegen verstoßen kann.

Zitat (von asavoi):
Braucht man dafür zwingend einen Anwalt oder kann man das alleine formulieren.


Es gibt für solche Verfahren keinen Anwaltszwang. Man kann also durchaus selbst eine Klageschrift verfassen und das alleine durchziehen. Aber ... ich würde eher dazu raten, einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. Denn erstens muss man sich die notwendigen Fachkenntnisse erst aneignen und zweitens ist der klagende Kindesvater meist emotional sehr betroffen ... und das ist ein großer Nachteil, weil vor Gericht halt ein kühler Kopf benötigt wird.


-- Editiert von Marcus2009 am 10.04.2016 10:14

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Also, statistische Erkenntnisse (Jugendämter sind zu mütterfreundlich) helfen im Einzelfall weiss Gott und Mensch nicht weiter. Zumal auch genauso viele Mütter meinen, Jugendämter seien zu väterfreundlich. Es kommt doch bei der Einschätzung der Lage schlicht und ergreifend darauf an, ob man ein Verfahren gewinnt oder vierliert. Und wenn man sich dann als Michael Kohlhaas fühlt, dann sind immer die anderen dafür verantwortlich. Das Jugendamt, der Richter, der Sachverständige, die Familie des/der Ex u.s.w.

Nach so vielen Jahren des Nichtkontakts ist so ein Verfahren sauber aufzubauen (schon wegen der Kostenentscheidung bei Gericht). Also erst externe Hilfe, Jugendamt holen. Wenn das nicht klappt, Anwalt einschalten, der entscheidet dann, wann man mit welchen Anträgen zu Gericht geht. Dann ist man so einigermaßen auf der sicheren Seite.

Aber eines ganz klar machen. Ein "Hallihallo, hier bin ich nach 5 Jahren, und ich will dieses und jenes.." das wird es mit Sicherheit nicht. Das machen Kinder nicht mit. Müssen sie auch nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
asavoi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Zum Beitrag von "Rechtschreibung":
Meines Wissens nach gibt es gem. §1686 BGB einen Anspruch auf Auskunft über das Kind.
Dass es in einem Turnus von 3-6 Monaten geschieht oder was genau drin steht, kann man natürlich nur an anderen Fällen festmachen.
Dass das Jugendamt keine Fotos des Kindes hat ist mir wohl klar. Das war auch nicht damit gemeint.... Nur ob man die Anfrage der Auskunft über das Jugendamt stellen sollte.

"Wirdwerden":

Der KV hat den Kontakt nicht "schluren lassen". Durch das Gezerre der Mutter, die Intrigen und das Aufhetzen, hat das Kind damals extreme Ängste entwickelt, hat wieder eingenässt. Es gab etliche Verhandlungen über Sorgerecht und andere Dinge, was damit endete, dass der KV pleite war, sich keinen Anwalt leisten konnte, das Sorgerecht verlor, mit der fadenscheinigen Begründung, die KM möchte bei wichtigen Entscheidungen nicht noch seine Zustimmung einholen. Das Jugendamt, das Gericht und die Familienhilfe standen auf ihrer Seite und unterstützten jeden ihrer Einfälle.
Und nachdem das Kind so perfekt instrumentalisiert wurde, dass es den Vater nicht mehr sehen wollte, war alles nur noch die reinste Schikane. Diese Farce wurde dann beendet, indem der KV zum psychischen Wohle des Kindes den Kontakt eingestellt hat.
Bevor gefragt wird, Unterhalt wurde und wird in voller Höhe geleistet

Es geht derzeit nicht darum den Kontakt zum Kind wieder herzustellen. Das wäre auch nicht zum Wohl des Kindes. Das Kind hat im Stiefvater seinen neuen "Papa" gefunden, wie die KM nicht müde wurde mitzuteilen. Außerdem ist es mit Sicherheit belastend nach so langer Zeit wieder auf den leiblichen Vater zu treffen. Auch für den KV wäre es sehr belastend wieder durch eine Odyssee von teuren und nutzlosen Verhandlungen zu gehen.
Daher auch meine Frage, ob man auch ohne Anwalt bzw Gericht an Auskunft kommt.

Die KM wird bei persönlicher Bitte definitiv keine Auskunft erteilen, das wissen wir auch.

Aber zusammenfassend habt ihr alle irgendwo Recht, man hat eigentlich keine Chance.

Danke trotzdem.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von asavoi):
Durch das Gezerre der Mutter, die Intrigen und das Aufhetzen, hat das Kind damals extreme Ängste entwickelt, hat wieder eingenässt.


Jau, so machen das Umgangsverweigerinnen. Das Kind hat eingenässt (im Zweifel prüft das keiner nach) ... und natürlich ist allein der Kindesvater daran schuld. Einnässen ... das ist ein "Totschlägerargument" ... dem kann man nichts entgegensetzen, davon wissen viele ausgegrenzte Kindesväter ein Lied zu singen.

Zitat (von asavoi):
Und nachdem das Kind so perfekt instrumentalisiert wurde, dass es den Vater nicht mehr sehen wollte, war alles nur noch die reinste Schikane. Diese Farce wurde dann beendet, indem der KV zum psychischen Wohle des Kindes den Kontakt eingestellt hat.


Perfekt instrumentalisiert ... da sitzt die Kindesmutter eben regelmäßig am längeren Hebel. Wenn man es mit einer hartleibigen Umgangsverweigerin zu tun, dann bleibt dem Kindesvater letzten Endes nur die Resignation.

Zitat (von asavoi):
Das Kind hat im Stiefvater seinen neuen "Papa" gefunden, wie die KM nicht müde wurde mitzuteilen.


Na, klar ... der leiblich Vater ist ein wüster Unhold ... da wird dann ganz schnell ein Ersatzpapi installiert. Wollen wir mal hoffen, dass wenigstens das so bleibt! Denn auch der Ersatzpapi kann sehr schnell in Ungnade fallen und urplötzlich zu einem Wüstling mutieren. Aber dann kommt eben Ersatzpapi numero zwei ...

Zitat (von asavoi):
Daher auch meine Frage, ob man auch ohne Anwalt bzw Gericht an Auskunft kommt.


Ohne Gerichtsbeschluss sehe ich hier keine Chancen, die Kindesmutter zum Einlenken zu bewegen. Das Jugendamt scheint ja - wie so oft - einseitig die Partei der Kindesmutter ergriffen zu haben. Das halte ich also für aussichtslos.

Wenn es nur um das Recht auf Auskunft zum Kindeswohl geht, könnte man vielleicht schon daran denken, das kostengünstig ohne Anwalt zu regeln. Man muss eben beim zuständigen Familiengericht die regelmäßige Auskunft der Kindesmutter (insbesondere Kopien der Zeugnisse) geltend machen und weiterhin beantragen, dass bei einem Verstoß gegen die Regelung ein Zwangsgeld in angemessener Höhe festzusetzen ist.

Da der Kindesvater wohl nur geringes Einkommen hat, sei an die Möglichkeit erinnert, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen (das kostet nur ein paar Euronen) und mit diesem Schein kann man dann eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt seiner Wahl in Anspruch nehmen. Wenn das Ganze Aussicht auf Erfolg hat, wird der Anwalt dann Prozesskostenhilfe beantragen. Damit ist die Kostenfrage weitgehend erledigt.



-- Editiert von Marcus2009 am 10.04.2016 11:41

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das Jugendamt kann in so Fällen gar nichts richten. Wo kommt nur dieser Irrglaube her? Wenn die Mutter nicht will, dann ist das Gericht gefragt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asavoi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Jugendamt kann unterstützend und beratend zur Seite stehen. Wenn man Glück hat. Nicht jeder möchte sofort übers Gericht gehen.

Wobei ich da in unserem Fall wohl auch keine andere Möglichkeit sehe.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ja eben, beraten. Mehr aber nicht. Es kann nichts anordnen. Niemanden zwingen. Und wenn Frau/Herr Jugendamt sieht, dass es nicht helfen kann, dann ist es nur richtig, sich zurückzuziehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat (von asavoi):

Der KV hat den Kontakt nicht "schluren lassen". Durch das Gezerre der Mutter, die Intrigen und das Aufhetzen, hat das Kind damals extreme Ängste entwickelt, hat wieder eingenässt. Es gab etliche Verhandlungen über Sorgerecht und andere Dinge, was damit endete, dass der KV pleite war, sich keinen Anwalt leisten konnte, das Sorgerecht verlor, mit der fadenscheinigen Begründung, die KM möchte bei wichtigen Entscheidungen nicht noch seine Zustimmung einholen.

Niemand bekommt das gemeinsame Sorgerecht genommen, ohne dass da ganz massive Fehler gegenüber dem Kind passiert sind.
Wenn er sich keinen Anwalt leisten kann, dann bekommt er Prozesskostenhilfe.
Zitat:

Diese Farce wurde dann beendet, indem der KV zum psychischen Wohle des Kindes den Kontakt eingestellt hat.


Ja, aber sicher stellt man den Umgang zum Wohle des Kindes dann ein.

Zitat:

Daher auch meine Frage, ob man auch ohne Anwalt bzw Gericht an Auskunft kommt.
Die KM wird bei persönlicher Bitte definitiv keine Auskunft erteilen, das wissen wir auch.
Aber zusammenfassend habt ihr alle irgendwo Recht, man hat eigentlich keine Chance.
Danke trotzdem.


Nun, ohne Gericht wird es nicht gehen, wenn die Mutter nicht will.

Wieso will er denn nach 5 Jahren plötzlich eine Auskunft?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Niemand bekommt das gemeinsame Sorgerecht genommen, ohne dass da ganz massive Fehler gegenüber dem Kind passiert sind.


Doch! Das kommt nur darauf an, wie geschickt es die Kindesmutter anstellt!

Zitat (von Besserweiß):
Ja, aber sicher stellt man den Umgang zum Wohle des Kindes dann ein.


Genau so ist das! Offensichtlich hast du keine Ahnung von solchen Fällen, wo dem Kindesvater nur die Resignation bleibt!

Zitat (von Besserweiß):
Wieso will er denn nach 5 Jahren plötzlich eine Auskunft?


Vielleicht weil es sich um SEIN Kind handelt?

-- Editiert von Marcus2009 am 12.04.2016 18:31

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
So ist das mit manchen Frauen ... die nehmen ihr RECHT auf Barunterhalt sehr gern in Anspruch ... aber wenn es umgekehrt darum geht, das RECHT des Kindesvaters (und des Kindes) auf Umgang zu respektieren, dann sind sie auf diesem Ohr "taub".
Viel bemerkenswerter finde ich, dass Umgang und Unterhalt so oft in einen Topf geworfen werden.

Zitat:
Warum sollte der Kindesvater denn auch zum "Zahlvater" degradiert werden. So wie er finanziell für das Kind geradestehen muss, so hat er auch Anrecht auf Auskunft über das Wohlergehen des Kindes.
So funktioniert das nicht.

Zitat:
Jau, so machen das Umgangsverweigerinnen.
Hier geht es nicht um Umgansverweigerung. Hier interpretiert nur jemand begierig sein ganz persönliches Feindbild in einen Fall hinein, der ihm in den entscheidenden Details überhaupt nicht bekannt ist.

Zitat:
Na, klar ... der leiblich Vater ist ein wüster Unhold ... da wird dann ganz schnell ein Ersatzpapi installiert. Wollen wir mal hoffen, dass wenigstens das so bleibt! Denn auch der Ersatzpapi kann sehr schnell in Ungnade fallen und urplötzlich zu einem Wüstling mutieren. Aber dann kommt eben Ersatzpapi numero zwei ...
Langsam nimmt es wahnhafte Züge an.

Zitat:
Niemand bekommt das gemeinsame Sorgerecht genommen, ohne dass da ganz massive Fehler gegenüber dem Kind passiert sind. Wenn er sich keinen Anwalt leisten kann, dann bekommt er Prozesskostenhilfe.
So ist es. Zu diesem Fall gibt es eine schöne Vorgeschichte, die garantiert etwas mehrseitiger ist, als es hier angedeutet wird.

Zitat:
Wieso will er denn nach 5 Jahren plötzlich eine Auskunft?
Berechtigte Frage.

Zitat:
Meines Wissens nach gibt es gem. § 1686 BGB einen Anspruch auf Auskunft über das Kind.
Und § 1686 kennt mindestens zwei Voraussetzungen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asavoi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke Marcus2009 für die Unterstützung bei dieser Diskussion! Es ist nicht immer einfach bei diesem Thema, da es, wie man ja sieht, immer Menschen gibt, die einen direkt angehen und jedes Wort im Mund umdrehen.

Was genau oder was genau nicht im Vorhinein geschehen ist, spielt doch bei meiner schlichten Frage zur Auskunftspflicht keine Rolle.

Mit Sicherheit machen oft beide Elternteile Fehler, das ist nichts Außergewöhnliches. Jedoch kann ich als relativ neutrale Person (da ich kein Elternteil des Kindes bin) nur sagen, dass die KM alles dafür getan hat, damit es so kommt wie es heute ist. Und nicht jeder Mann muss diesen sinnlosen Kampf gegen KM, parteiischem Jugendamt, Gericht und Familienhilfe bis zum bitteren Ende kämpfen. Jeder Mann hat das Recht auf ein eigenes, ruhiges Leben, ohne Drohungen, Beschimpfungen, Kindesentzug und psychisch kaputtem Kind (ja, all das hat die KM getan!).
Und dem Kind geht es um ein Vielfaches besser, seitdem es nicht mehr zwischen Mama und Papa wählen muss, hin und her gezerrt wird und nicht weiß wo sein Zuhause und sein stabiles Umfeld ist. Das ist ja das Traurige an solchen Fällen: der KV wird bis aufs Blut zerstört, das Kind VERstört, bis der KV nur noch einen Weg sieht, den Rückzug.

Und zur Rechtsbeihilfe kann ich nur sagen: es soll tatsächlich Menschen geben, denen diese aufgrund angeblich zu hohen Einkommens verwehrt wird... Zu hoch ist natürlich Auslegungssache.

Zu §1686... Ich kann lesen, stellt euch mal vor. Und verstehen kann ich den Paragraphen auch.

Warum der KV Informationen über sein Kind haben möchte? Was für eine Frage...
Ob man es glaubt oder nicht: wenn man aus Rücksicht auf das Wohl seines Kindes aus dem Leben seines Kindes verschwindet, dann bedeutet das wohl, dass einem etwas an dem Kind liegt. Und dass man gerne wüsste was es macht, wie es in der Schule läuft usw. Zahlen ist für niemanden ein Problem, das nehmen die Menschen gerne an. Aber sobald der KV mal etwas mehr Interesse am Kind zeigt, ist es gleich ein Staatsverbrechen. Unglaublich.

Und warum das ganze 5 Jahre gedauert hat, dass er Informationen haben möchte? Wer jemals in so einer Situation war, die ich bereits mehrfach geschildert habe, der wüsste, dass man sich so gut wie es geht versucht aufzurappeln, selbst darüber hinweg zu kommen und auch Angst vor erneuter Abweisung hat. Ist euch das etwa zu menschlich?

-- Editiert von asavoi am 13.04.2016 00:28

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#14
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Was genau oder was genau nicht im Vorhinein geschehen ist, spielt doch bei meiner schlichten Frage zur Auskunftspflicht keine Rolle.
Doch. Auch wenn Sie (oder andere User hier) das aus juristischem Unverstand heraus nicht einsehen.

Zitat:
Und zur Rechtsbeihilfe kann ich nur sagen: es soll tatsächlich Menschen geben, denen diese aufgrund angeblich zu hohen Einkommens verwehrt wird... Zu hoch ist natürlich Auslegungssache.
Die Einzelheiten bei der Bestimmung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenhilfe sind den (meisten) Usern hier bekannt. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern eine Abwägungsfrage. Der Vater musste hier zwischen Geld und Sorgerecht abwägen, hat sich offenbar für erstes entschieden.

Zitat:
Warum der KV Informationen über sein Kind haben möchte? Was für eine Frage...
Eine Frage, mit der sich in der Vergangenheit bereits Gerichte beschäftigt haben. Bestimmt nicht zum Spaß.

Zitat:
Zahlen ist für niemanden ein Problem, das nehmen die Menschen gerne an.
Das eine hat mit dem anderen noch immer nichts zu tun. Wer diese beiden Apsekte gerne im gleichen Satz aufwirft, der setzt sich einem unschönen Verdacht aus.

Zitat:
Aber sobald der KV mal etwas mehr Interesse am Kind zeigt, ist es gleich ein Staatsverbrechen.
Es geht nicht darum, was Sie für ein Staatsverbrechen oder was für menschlich halten. Es geht um die Frage, was noch von den "persönlichen Verhältnissen" umfasst ist, ob an denen im vollen Umfang ein "berechtigtes Interesse" besteht und dem nicht "das Wohl des Kindes" gegenüberstehen könnte. Auch Mutter und Kind haben ihre (legitimen!) Interessen.

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