Auskunftspflicht der Mutter

16. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Crossing1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftspflicht der Mutter

Ich zahle ab diesem Jahr weniger Unterhalt,da mein Sohn(nicht volljährig)im letzten Jahr eine Lehrstelle erhalten hat.Im August!!!Eine Nachzahlung der Vormundschaftskasse wurde abgelehnt!Ich hätte mich erkundigen müssen ob er eine Lehre begonnen hat.Ich habe aber seit mehreren Jahren keinerlei Kontakt ,weder zur Mutter noch zum Kind.
Ich bin der Meinung das die Mutter eine Auskunftspflicht zu erfüllen hat,wenigstens dem Jugendamt gegenüber.
Seh ich das richtig?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)

sie ist dir als zahler auch auskunftspflichtig - wenn du also mal die zahlung einstellst, wird sie vielleicht sich bei dir melden, so daß du sie auffordern kannst die situation offen zu legen. die mutter kann natürlich dann auch zum anwalt gegen, aber auch dann müßte sie die karten offen legen, da sie ja geld von dir will und du aber berechtigt bist, die summe der ausbildungsvergütung zu kennen.

mfg jazztanz

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