Auskunftspflicht der Schule bei gemeinsamem Sorgerecht

11. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Auskunftspflicht der Schule bei gemeinsamem Sorgerecht

Hallo, folgendes Problem:
Meine Frau und ihr Ex-Mann haben einen gemeinsamen Sohn (14 Jahre alt), der mittlerweile bei dem Vater wohnt. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Bisher wurde meine Frau über die schulischen Angelegenheiten durch die Klassenlehrerin informiert - was auch notwendig ist, da der Kindesvater den Kontakt vollkommen eingestellt hat (inklusive. Blockierung bei Whatsapp etc.). Die Lehrerin weiß auch, dass der Kontakt sehr schwierig ist.

Nun kam plötzlich eine Mail der Lehrerin, dass die "Kommunikation zwischen Schule und Erziehungsberechtigten" nur noch über den Kindesvater laufen werde, da das Kind beim ihm lebe. Sie könne z.B. den aktuellen Notenstand vom Vater erfahren.

Kann die Lehrerin das so machen oder muss sie auf Verlangen die Mutter über wichtige Dinge wie den Notenstand, Versetzungsgefährdung etc. informieren?

Im übrigen war zum Halbjahr die Versetzung des Kindes gefährdet was sich vermutlich nicht gebessert hat. Der Kindesvater möchte nicht, dass die Mutter über die schlechten Leistungen Bescheid weiß, da er vom Gericht auch verschiedene Auflagen bezüglich der Schule erhalten hat. Wenn die Lehrerin nun nicht mehr informiert, kann die Einhaltung der Auflagen auch nicht mehr kontrolliert werden.

Vielen Dank für eure Ratschläge.

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24 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ist immer dolle, wenn Externe in familienrechtliche Kindereien einbezogen werden.

Meine Empfehlung: regelmäßig die Elternsprechtage wahrnehmen, da erfährt man alles. Zeugnisse von der Schule anfordern (schriftlich) oder aber das Kind bitten, eine Ablichtung vom Halbjahreszeugnis mitzubringen, beim Umgang. Mit einem so großen Kind sollte das doch möglich sein.

wirdwerden

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#2
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist immer dolle, wenn Externe in familienrechtliche Kindereien einbezogen werden.

Meine Empfehlung: regelmäßig die Elternsprechtage wahrnehmen, da erfährt man alles. Zeugnisse von der Schule anfordern (schriftlich) oder aber das Kind bitten, eine Ablichtung vom Halbjahreszeugnis mitzubringen, beim Umgang. Mit einem so großen Kind sollte das doch möglich sein.

wirdwerden


Vielen Dank für die Antwort. Dass das Kind die Zeugnisse selbst ablichtet, ist sehr unwahrscheinlich. Seinen Vater jucken die schlechten Noten nicht oder dass er vermutlich das dritte mal sitzen bleibt. Entsprechend wird man weder vom Kind noch vom Vater irgendetwas über schulische Dinge erfahren.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, dafür gibt es ja die Elternsprechtage, und man kann die Schule schriftlich bitten, einem die Zeugnisse in Ablichtung zukommen zu lassen. Alles andere geht die Schule nichts an. Ist doch nachvollziehbar, dass sich die Lehrerin nicht in Euren Privatkrieg einbeziehen lässt.

Und wenn der Vater seinen familienrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann ist das eine Angelegenheit zwischen den Elternteilen, nicht Angelegenheit der Schule.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 12.06.2018 07:52

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#4
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, dafür gibt es ja die Elternsprechtage, und man kann die Schule schriftlich bitten, einem die Zeugnisse in Ablichtung zukommen zu lassen. Alles andere geht die Schule nichts an. Ist doch nachvollziehbar, dass sich die Lehrerin nicht in Euren Privatkrieg einbeziehen lässt.

Und wenn der Vater seinen familienrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann ist das eine Angelegenheit zwischen den Elternteilen, nicht Angelegenheit der Schule.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 12.06.2018 07:52


Genau darum geht es ja. Die Lehrerin sagt, dass sie ja die Noten von ihrem Ex-Mann erfahren kann, obwohl sie genau weiß, dass sie von ihm nie etwas erfahren wird. Offensichtlich sieht sich die Lehrerin nicht in der Pflicht meine Frau über die Noten ihres Sohnes auf Nachfrage aufzuklären und da frage ich mich ernsthaft, ob das rechtens ist.

Privatkriege haben natürlich bei der Schule nichts zu suchen. Das ist aber auch nicht das Thema. Der Ex-Mann hat einfach monatelang Druck bei der Schule gemacht, weil er nicht will, dass meine Frau erfährt wie schlecht es läuft.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank. Das ist definitiv hilfreich. Die Frage ist natürlich, ob die Schule grundsätzlich verpflichtet ist meiner Frau auf Anfrage Auskunft zu erteilen oder ob sie das nach eigenem Ermessen tun kann.

Wir schalten auf jeden Fall das Jugendamt zusätzlich ein, da meine Frau durch diese Entscheidung der Schule nie wieder wichtige schulische Informationen über ihren Sohn erhalten wird.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

doch, am Elternsprechtag bekommt sie wichtige schulische Infos.

wirdwerden

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#8
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
doch, am Elternsprechtag bekommt sie wichtige schulische Infos.

wirdwerden


Sorry, aber wirklich wichtige Informationen können nicht immer bis zu einem Elternsprechtag warten und unstrittig ist wohl auch, dass sie einen Auskunftsanspruch hat.
Die Frage ist doch ganz klar, ob die Schule verpflichtet ist ihr auf Anfrage wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Was sinbd denn wirklich wichtige Infos? Erschliesst sich mir als erfahrene Mutter nicht.

Wenn hier der Vater die Infos (wichtige?) nicht gibt, obwohl er kraft Gerichtsurteil dazu verpflichtet ist, dann muss man sich an den Vater wenden. Es ist nicht die Aufgabe der Schule, hier familienrechtliche Probs zu lösen, Gerichtsentscheidungen auszulegen und zu reagieren.

wirdwerden

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#10
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Das habe ich doch bereits beschrieben. Infos über aktuellen Notenstand (weil vermutlich wieder versetzungsgefährdet), allgemeines Verhalten in der Schule etc.. Und wenn das Kind gerade erst von der Realschule nach zweimaligem Sitzenbleiben auf die Hauptschule runter musste und im ersten Jahr vermutlich gleich wieder sitzen bleibt, halte ich das sehr wohl für eine wichtige Information.

Ich weiß, dass das immer gut gemeinte Ratschläge sind. Natürlich müsste der Vater hier Auskunft geben. Nach 7 Jahren Theater kann ich dir aber mit absoluter Sicherheit sagen, dass er das nicht tun wird (und damit auch immer wieder durch kommt und ihre Rechte mit Füßen tritt). Und es kann ja auch nicht sein, dass eine erziehungsberechtigte Person jedes mal vor Gericht ziehen muss (was einen Haufen Geld kostet), damit sie das Zeugnis ihres Sohnes sehen darf.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nicht jedesmal. Einmal mit Zwangsgeldandrohung und gut ist. Außerdem sagte ich ja schon, die Zeugnisse gibt es auf Anfrage von der Schule übersandt. Das ist doch kein Problem. Und, was will die Mutter machen, wenn sie eine Info aus der Schule über einen Nicht-Verwaltungsakt bekäme? Dann hinge man doch auch wieder vor Gericht, oder wie?

wirdwerden

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#12
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nicht jedesmal. Einmal mit Zwangsgeldandrohung und gut ist.


Gibt es das und ist die Schule dazu verpflichtet?

Zitat (von wirdwerden):

Außerdem sagte ich ja schon, die Zeugnisse gibt es auf Anfrage von der Schule übersandt. Das ist doch kein Problem. Und, was will die Mutter machen, wenn sie eine Info aus der Schule über einen Nicht-Verwaltungsakt bekäme? Dann hinge man doch auch wieder vor Gericht, oder wie?
wirdwerden


Dieser Mann hat schon unzählige Zwangsgelder zahlen müssen - in der Sache hat es aber noch nie weiter gebracht.

Würdest du als Mutter es denn nicht wichtig finden informiert zu werden? Zum Beispiel auch bei häufigem unentschuldigtem Fehlen (letztes Jahr waren es um die 30 mal im Jahr), Prügeleien etc.?
Was man daraus macht steht doch auf einem anderen Blatt Papier. Es geht hier schließlich um den Auskunftsanspruch.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ja, und der Anspruch besteht gegenüber dem Vater, das ist ein familienrechtliches Problem.

wirdwerden

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

...und noch etwas: die Schule ist auch nicht verpflichtet, über alles den Vater zu informieren. Da die Schule einen eigenen Erziehungsauftrag hat, steht es ihr letztlich frei, wie sie handelt.

wirdwerden

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#15
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
...und noch etwas: die Schule ist auch nicht verpflichtet, über alles den Vater zu informieren. Da die Schule einen eigenen Erziehungsauftrag hat, steht es ihr letztlich frei, wie sie handelt.

wirdwerden


Ich glaube, jetzt vermischst du aber verschiedene Dinge. Natürlich muss die Schule nicht aktiv jede Kleinigkeit berichten.
Aber hier geht es darum, dass die Mutter in speziellen Dingen eine Auskunft erbittet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schule hier die Auskunft verweigern darf

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und genau dafür sind die Sprechstunden da. Wobei eben die Schule den Eltern nicht alles erzählen muss, tut sie ja aus pädagogischen Gründen häufig nicht.

Ihr habt ein Elternproblem.

wirdwerden

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#17
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und genau dafür sind die Sprechstunden da.

Genau dem will sich die Schule ja verweigern. Sie will mündlich nur noch mit dem Vater kommunizieren. Und das soll rechtens und richtig sein?

Zitat (von wirdwerden):
Ihr habt ein Elternproblem.


Na sowas!

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

An Elternsprechtagen muss kommuniziert werden, soweit es mit dem Erziehungsauftrag vereinbar ist. Und ein Anspruch auf die Übersendung der Zeugnisse gibt es auch. Das wars dann aber. Sag mal, hast Du eine Ahnung, wie das heute an Hauptschulen zugeht? Da sind die Lehrer häufig froh über jeden, der nicht kommt. Und, da sagen die Lehrer auch ganz offen, dass sie gegen Schuleschwänzer schon deshalb nichts tun, um zu verhindern, dass die Schüler ganz abtauchen. In wirklich kritischen Fällen wird zumindest in unserem Land das Jugendamt eingeschaltet. Ansonsten kann man angesichts des Alters des Kindes wahrscheinlich wenig tun, leider.

Ich find sowas nicht dolle, nur was soll der Vater tun? Einen 14-jährigen über die Schwelle in die Schule tragen, oder wie? Ganz schwierige Kiste. Nur, die Schule ist da der falsche Ansprechpartner.

wirdwerden

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#19
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Aus welchem Grund ist denn der Junge zum Vater gewechselt?

Wenn das Gericht das so entschieden hat gab es ja eine Verhandlung und wenn da schon abzusehen war, dass das Kind "abstürzt" leif ja was schief, wenn das Urteil so ausfiel

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 69x hilfreich)

Die Schule muss keine Auskunft erteilen (M 3 K 09.4361).

Zitat (von mk86):
Der Kindesvater möchte nicht, dass die Mutter über die schlechten Leistungen Bescheid weiß, da er vom Gericht auch verschiedene Auflagen bezüglich der Schule erhalten hat.


Wie lauten diese verschiedenen Auflagen?

Welche Sanktionen wurden gerichtlich angedroht?

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Hunter: über diese Dinge schweigt sich der Fragesteller ja leider aus.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Hunter: über diese Dinge schweigt sich der Fragesteller ja leider aus.


Ich bin ja nicht 24 Stunden im Forum unterwegs. Hat nichts mit ausschweigen zu tun.


Zitat (von Hunter123):
Die Schule muss keine Auskunft erteilen (M 3 K 09.4361).


Mir erschließt sich nicht ganz wie du dieses Urteil intepretierst. 1. ist dort der Hauptgrund, dass das Kind schon volljährig war - in unserem Fall nicht.
2. steht in dem Urteil sehr klar, dass die Schule mündlich Auskunft erteilen muss, aber eben nicht verpflichtet ist, eine Kopie des Zeugnisses zu machen. Darum geht es uns ja auch nicht. Eine mündliche Auskunft auf Anfrage reicht ja völlig aus. Daher stützt das Urteil doch eher meine These, oder nicht?

Zitat (von Hunter123):
Wie lauten diese verschiedenen Auflagen?

Welche Sanktionen wurden gerichtlich angedroht?


Es gab die Auflagen, dass das Kind ohne Zustimmung der Mutter nicht von der Ganztagesschule abgemeldet werden darf (was mittlerweile mehrfach durch den Vater versucht wurde) sowie dass der Vater eine Erziehungshilfe in Anspruch nehmen muss.
Sanktionen wurden dummerweise nicht angedroht, außer dass dann eventuell das Sorgerechtsverfahren wieder aufgenommen würde.

Zitat (von ratlose mama):
Aus welchem Grund ist denn der Junge zum Vater gewechselt?

Wenn das Gericht das so entschieden hat gab es ja eine Verhandlung und wenn da schon abzusehen war, dass das Kind "abstürzt" leif ja was schief, wenn das Urteil so ausfiel


Ganz einfach. Dort gibt es keinerlei Regeln. Der Vater hilft ihm beim Schule schwänzen, lässt ihn tun und lassen was er will. Für einen pubertierenden Jungen das Paradies.
Vor Gericht lief einiges schief. Die Gerichte versuchen natürlich immer erstmal einen Vergleich hin zu bekommen - auf den sich dummerweise meine Frau dann eingelassen hat in der Hoffnung, dass die Auflagen was bewirken.

Zitat (von wirdwerden):
Ich find sowas nicht dolle, nur was soll der Vater tun? Einen 14-jährigen über die Schwelle in die Schule tragen, oder wie? Ganz schwierige Kiste. Nur, die Schule ist da der falsche Ansprechpartner.


Das Gegenteil ist ja der Fall. Der Vater hilft aktiv beim Schwänzen - für den ist Schule sowieso nichts, alle Lehrer sind "Idioten" und er steht über allem und jedem. Ich könnte dir ein Buch voll schreiben mit unserer Geschichte, aber das wäre für das Forum wohl zu lang. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wie hilft er denn beim Schuleschwänzen? Ich kenne Fälle, in denen die Mutter das Kind am Morgen vor der Schule abgesetzt hat, das Kind zwar in die Schule ging, aber hinten wieder rauslief. Oder das Kind sich einfach weigerte, sich aus dem Bett zu bewegen. Was bitte dann bei einem Kind in dem Alter tun?

Und endlich mal die erforderlichen Auskünfte hier erteilt. Es gibt nichts strafbewährtes. Gar nix. Okay, sich dann vielleicht mal darum bemühen.

Es hat mit dem Kind ja offensichtlich bei Euch nicht geklappt, es klappt auch beim Vater nicht. Es gibt nun mal die berühmten schwarzen Schafe in einer Familie. Das hat niemand zu vertreten, weder Vater noch Mutter.

Richtiger Weg ist, den Vater schriftlich (nicht per email, oder anderes neumodischen Kram) in einem Brief auffordern, seiner Info-Pflicht nachzukommen, genau auflisten, was er auf der Basis des Gerichtsurteils tun muss, wenn er nicht reagiert, bei Gericht eben ein Zwangsgeld beantragen.

Und jetzt mal auf den Punkt formulieren, wie der Vater den Schulgang des Kindes verhindert.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mk86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und jetzt mal auf den Punkt formulieren, wie der Vater den Schulgang des Kindes verhindert.


Ich bitte zuerstmal hier um anständige Umgangsformen! Hier kommt man sich als Hilfesuchender ja vor wie auf der Anklagebank.

Er schreibt ihm Krankmeldungen, obwohl das Kind nicht krank war. So hat das Kind im letzten Schuljahr fast keine Klassenarbeit mit geschrieben. Es ging soweit, dass die Schule irgendwann nur noch ärztliche Attests hat durchgehen lassen. War aber schon zu spät und konnte auch nicht mehr verhindern, dass er von der Schule fliegt. Auf der neuen Schule läuft es (leider) noch mit Entschuldigungen des Vaters.
Auch Ausflüge wie Schullandheim macht er nicht mit - wird vom Vater sogar verboten, weil er das Geld dafür nicht ausgeben will.

Zitat (von wirdwerden):
Richtiger Weg ist, den Vater schriftlich (nicht per email, oder anderes neumodischen Kram) in einem Brief auffordern, seiner Info-Pflicht nachzukommen, genau auflisten, was er auf der Basis des Gerichtsurteils tun muss, wenn er nicht reagiert, bei Gericht eben ein Zwangsgeld beantragen.

Sorry, aber diese ganzen Sachen haben wir seit 7 Jahren schon zigfach hinter uns. Dann wartet man ein halbes Jahr bis ein Gericht ihn wirklich zwingt und dann rückt er halt mal mit einer halben Info raus, die mit höchster Wahrscheinlichkeit sowieso unwahr ist. Und dann geht das Spiel von vorne los.

Wenn es irgendeine realistische Möglichkeit gäbe einvernehmlich mit dem Vater zu reden, würde ich hier sicher nicht um Hilfe bitten. Es geht nur noch mit Hilfe der Schulen, Ämter und Gerichte.
Und dazu ist die ganz simple und sachliche Frage, ob die Schule zur Auskunft verpflichtet ist oder nicht. Alles andere sind doch nur persönliche Wertungen, die nicht weiter helfen.

2x Hilfreiche Antwort

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