Hallo zusammen,
meine Tochter ist seit Juli 2014 volljährig (privilegiert). Sie wohnt bei meiner Exfrau.
Nun ist ja jeder Elternteil verpflichtet gemeinsam Unterhalt zu zahlen.
Ich habe im letzten Oktober mein Einkommen auf Anforderung vom Jugendamt nachgewiesen, jedoch zahle ich auf dieser Grundlage alleine weiter. Ein Titel besteht nicht mehr.
Die Mutter meiner Tochter weigert sich Ihr Einkommen dazulegen und zahlt nicht. Ich habe meine Tochter angeschrieben und sie gebeten mir den Unterhalt Ihrer Mutter nachzuweisen um eine Berechnung durchführen zu lassen. Dies alles sehr behutsam und freundlich.
Die Mutter sagt, dass Sie dies nicht nachweisen wird, da Sie kein Einkommen hat.
Ebenso würde Ihr fiktives Einkommen unter dem Selbstbehalt liegen.
Die Mutter ist verheiratet, Ihr Mann hat ein sehr gutes Einkommen, so dass Sie nicht arbeiten muss. Weiterhin hat Sie mehrere Wohnungen in der Vermietung und wohnt mietfrei.
Weiterhin hat Sie ein Fotoatelier. Ob und wie einkommensträchtig Ihr Einkommen für die Unterhaltsberechnung ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Nach rechtlicher Beratung, scheint es direkt für mich keinen Weg zu gegen um an den Nachweis zu kommen.
Ich zahle weiterhin die errechnete Summe an Unterhalt.
Fragen:
1. Ist das Einkommen des Ehemannes mit einzuberechnen? Als geschuldeter Unterhalt für die Mutter.
2. Wie kann ich die UNterlagen erhalten, um die Berechnung durchführen zu lassen?
Viele Grüße
Herdi
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-- Editiert Herdi am 01.09.2014 16:40