Auskunftspflicht des Unterhaltsempfängers

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
d3f3nd3r
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftspflicht des Unterhaltsempfängers

Hallo,

ich (16 Jahre, Ausbildungsbeginn: September ´06) hätte eine Frage bezüglich der Auskunftspflicht:

Mein Vater(Unterhaltspflichtiger) zu dem ich keinen Kontakt habe und auch nicht will, verlangt die Auskunft über mein Abschlusszeugnis und meine bisherigen Bewerbungen.
Ist das rechtens? Muss ich ihm Auskunft erteilen?

Das Jugendamt hat ihn bereits darüber informiert, dass ich ab diesem Jahr eine Ausbildung beginne.

Meine Mutter hat außerdem das alleinige Sorgerecht.

Bitte helft mir weiter,

Michael

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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36x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

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#3
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

Es besteht sogar eine generelle Auskunftspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen!!

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#4
 Von 
Gabys01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo an alle die sich mit dem Thema auskennen ;)

Es ist bekannt das ein Kind Auskunft geben muß über Schulleistungen und Bewerbungen ect.,aber gibt es dazu auch einen Paragraphen??
Würde mich tierisch freuen mal dazu etwas zu erfahren!!

Danke im voraus

13x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gabys01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 13x hilfreich)

Tja,ich bin nicht die Tochter die keine Auskunft oder kein Umgang möchte ,sondern die Frau eines Vaters der Auskunft über den Werdegang seines Kindes haben möchte und das dieses Kind diese Auskunft verweigert.Leider!! Aber dieser Fall ist wohl den meisten Vätern bekannt,nämlich das sie gegen Wände laufen wenn es um ihre Rechte geht.Nicht alle Väter sind die Schreckgespenster für die sie herhalten müssen wenn die Exfrauen ihren Hass über die Kinder austragen.
Aber jedenfalls schonmal Danke für die Auskunft!!:-)

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#7
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#8
 Von 
su girl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
alle anderen haben ja mit $ geschrieben.
Tatsache ist, das das Finanzame bei der Einkommensteuererklärung Deines Vaters Nachweise verlangt - damit er den Unterhalt auch steuerlich absetzen kann.
Dazu reicht eine Bestätigung Deiner Ausbildungsstätte.
Wenn Du natürlich aus persönlichen Gründen nicht möchtest, das Dein Vater nicht weiß, wo Du bist - ja, dann bist Du in der Zwickmühle.
ALLERDINGS ACHTUNG: Bitte überprüfe den "Tatbestand" das Du unter 18 bist. Bin im Moment nicht genau informiert, ob das Finanzamt nur einen Nachweis braucht, wenn Du 18 bist.
Dann kommt es natürlich noch darauf an, was auf der Lohnsteuerkarte von Deiner Mutter und Deines Vaters steht. Vielleicht besteht hier eine Vereinbarung zwischen den beiden, von denen Du nichts weist.
Offensichtlich ist der Grund für den Nachweis Deines Vaters das Finanzamt.
Und dann ruf einfach das Finanzamt an und kläre die Situation.
Mein Mann hat 2 Töchter mit 2 Frauen (und einen gemeinsamen Sohn mit mir). Hier musste ich erst nachdem die Töchter 18 waren den Nachweise erbringen - um natürlich steuerliche Vorteile zu haben (hat mich aber mehr gekostet...)
Ich glaube aber, das Dein Problem eher ist, mit Deinem Vater konfrontiert zu sein oder nicht.
Im übrigen haben die beiden Töchter (= Halbschwester meines Sohnes) mehr Kontakt zu mir - den Kontakt zu ihrem Vater verweigern sie.
Also - es ist nicht nur ein finanzielles Problem (droht Dir, Unterhalt zu streichen, wenn Du ihm nicht mitteilst, wo Du arbeitetst) - sondern auch ein menschliches.
Wünsch Dir alles Gute.
Würde mich freuen, von Dir zu hören.
Susann

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#9
 Von 
Gabys01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo su girl,
wie gesagt ich bin nur die Randfigur in diesem Krieg.(siehe beitrag oben)
Was das Finanzamt angeht,sobald ein Vater den vollen Unterhalt bezahlt ,rechnet man ihm automatisch das Kind zur hälfte an,ob auf der Steuerkarte eingetragen oder nicht.Auch ganz unabhängig vom Alter.So war es jedenfalls bei meinem Mann.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
su girl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, lieber philosoph,
vielleicht kommt es bei meinen "Beiträgen" zu Verwirrung!
Man kann sich auch mal vertippen - Du offensichtlich nicht. In welcher Situation bist Du? Oder gibst Du nur Ratschläge.
Glaubst Du nicht, das man auch der rechtlichen Situation menschlich gegenübersteht?
Wie kann den Recht korrekt sein, wenn es den Mensch nicht mit einbezieht.
Habe Deine Kritik deutlich gehört. Okay - auch Dein Recht. Aber so einfach ist das auch nicht.
su

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"frau auf der suche auf antworten auf wichtige fragen"

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#13
 Von 
Kranialkleister
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich glaube,Su kann lesen,allerdings ist bei ihr der Fragesteller 16 Jahre alt und die Frage vom 6.1.06.....:)

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#14
 Von 
su girl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Kranialkleister,
habe es überprüft - tatsächlich - die ursprüngliche Nachricht ist vom 6.1.06.
Wie wird es ihm jetzt wirklich gehen, der, der eine Frage gestellt hat.
Aber Gabsy hat den Punkt wieder ins Gespräch gebracht mit ihrer Nachricht.
Egal wer was schreibt - die Kinder sind wichtig - und ich schreibe aus der Sicht der Mutter - Kinder werden oft als Druckmittel verwendet. Das tut mir als Mutter weh. Das ist aber mein eigenes Problem.
Wie gesagt - es geht nicht ums Geld!
Was sagt unser Phillosoph dazu?
Su

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#15
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
su girl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo reike, dr. medar, phillosoph,
was hast Du ein problem mit mir.
nur weil es mir ******* geht - ich brauche sicher nicht so ein 'aufräumer' wie du es bist.
habe im internet nachgeschaut - mache es doch auch mal - da bist du als stänkerer bekannt - und du willst aufräumen? Wo denn? Was kanns Du? Was weist Du?
wenn du willst, gib mir bescheid, dann gebe ich dir meine email. aber - wie schon viele vor mir gemeint haben - wieso so ein kleinkrieg im internet?
su

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#17
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Michael,

ich weiß nicht, ob meine Antwort dich noch erreicht, da der Thread bereits ein paar Monate alt ist.

Dein Schulabschlusszeugnis dein Vater sehen?
Na klar musst du bzw. deine Mutter ihm dies zukommen lassen; keine Frage!

Ich sehe es aber so, dass du deinen Vater nicht unbedingt über deine ganzen Bewerbungsbemühungen unterrichten musst, da du ja schon erfolgreich einen Ausbildungsplatz ergattert hast.

Allerdings hat dein Vater - insbesondere wenn du weiter Geld von ihm möchtest - Anspruch auf Einsicht in den abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Er darf z.B. auch erfahren, wieviel Geld du in der Ausbildung verdienst; es ist unerlässlich für die Unterhaltsberechnung. Denn dein halbes Nettoeinkommen minus einem Betrag für berufsbedingte Aufwendungen reduziert schließlich die Zahlungspflicht deines Vaters in der Höhe. Wenn du 18 bist, geht die Berechnung ohnehin anders.

Ich schätze, du bist ein Scheidungskind, dass im Streit der Eltern die Verbindung zu seinem Vater verloren hat.

Aus den wenigen Sätzen, die schriebst, lese ich, dass da ein Vater ist, der sich für seinen Sohn interessiert, der aber anscheinend völlig abgeblockt wird.

Bitte überlege dir dein Verhalten ihm gegenüber! Ob es für einen fair und gerecht denkenden Menschen in Ordnung ist, dass er so ausgegrenzt wird.

Du bist auf dem Wege der Volljährigkeit. Mein Rat an dich ist, dass du dich direkt mit deinem Vater in Verbindung setzen solltest, um die Dinge, die zu klären sind, von Mann zu Mann zu klären.

Es kann sehr gut sein, dass du dann einen sehr wichtigen für dein eigenes Leben zurückgewinnst, der dir in den letzten Jahren einfach so weggeklaut worden ist.

Ich schreibe gerne mehr und noch intensiver, wenn du zeigst, dass du noch mitliest.

Alles Gute für den Ausbildungsbeginn!

Klaus




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