Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsanwalt meines Mannes oder nur gegenüber Jugendamt?

5. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Karolab
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsanwalt meines Mannes oder nur gegenüber Jugendamt?

Hallo,

mein Sohn wird in Kürze volljährig und hat seit 2 Monaten eine eigene Wohnung. Mein geschiedener Mann verlangt Auskünfte über mein Einkommen zwecks Neuberechnung des Unterhalts.
Mein Sohn ist noch in der Ausbildung.
Bin ich gegenüber dem Rechtsanwalt meines Mannes auskunftspflichtig oder nur gegenüber dem Jugendamt ?

Danke im voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
sobald euer sohn 18 ist, sind beide elterteile barunterhaltspflichtig.
Soll denn etwa das jugendamt den unterhalt neu berechnen? Wohl nicht. Wenn du nichts zu verbergen hast, kannst du ruhig deine verdienstbescheinigungen offen darlegen. Umso schneller kann berechnet werden, und euer sohn bekommt seinen unterhalt.
Gruss
rogitec

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#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Du hast eine Auskunftspflicht gegenüber deinem Sohn. Da dieser ab Volljährigkeit seinen Unterhaltsanspruch selbst geltend machen muss (nicht mehr das Jugendamt) und du ab diesem Zeitpunkt auch barunterhaltspflichtig bist, solltest du dein Einkommen offen legen. Sei froh, dass dein Ex-Mann jemanden eingeschaltet hat. Das zeigt doch, dass er bereit ist, seinen Beitrag zu leisten. Um die Höhe seines Beitrages zu ermitteln, benötigt der Anwalt aber nun mal Angaben zu deinem Einkommen.
Angenommen dein Mann wäre nicht zu einem Anwalt gegangen und hätte ab dem 18.Geburtstag erstmal die Zahlung eingestellt, was würdest du dann machen? Selbst aktiv werden oder es deinem Sohn überlassen?
Verstehe mich bitte nicht falsch, aber ich sehe es als eher positives Zeichen, wenn sich dein Ex-Mann um die Höhe der Unterhaltszahlungen kümmert. Und das er nun nicht nur alleine dafür aufkommen will, ist ja wohl verständlich.

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#3
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Du bist natürlich dem Rechtsanwalt deines Mannes in dieser Angelegenheit in keinster Weise auskunftspflichtig. Ab Volljährigkeit muß sich dein Sohn selbst darum kümmern, ihm gegenüber wärest du dann auch auskunftspflichtig.

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#4
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Es geht doch darum, dass der sohn seinen unterhalt bekommt !!!!!
Was spricht dagegen , dem anwalt auskunft zu erteilen.
Man (frau) kann es schon sehr umständlich machen !!!
Warum denn einfach, wenns auch umständlich geht. Am besten immer wieder steine in den weg legen, typisch.
rogitec

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#5
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Natürlich bist du dem Rechtsanwalt deines Mannes gegenüber nicht auskunftspflichtig...aber gegenüber deinem Sohn. Was spricht aber dagegen, den Rechtsanwalt Auskünfte zu erteilen, wenn es der Sache dient...und die ist immer noch euer SOHN.
Ich kann rogitech nur zustimmen...

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#6
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist eine rein rechtliche Auskunft und ich denke das ist auch der Sinn dieses Forums. Alles andere kann jeder für sich selbst entscheiden. Etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger Polemik und Frust würden das Niveau des Forums wieder dahin bringen wo es einmal war.

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#7
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallooooo,
wenn ich eine rechtliche auskunft brauche, gehe ich zu einem anwalt und nicht in ein forum.
Haste irgendwas nicht verstanden ? :(
rogitec

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#8
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Der Sinn eines Forums ist es, dass man Ratschläge von anderen erhält und untereinander Meinungen austauscht. Insoweit
sind unsere Äußerungen auch zu verstehen.
Ich bleibe bei MEINER MEINUNG: ich sehe in der Initiative des Mannes ein positives Zeichen und empfehle auch ohne direkte Auskunftspflicht zusammen zu arbeiten. Es dient nur dem gemeinsamen Kind.

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#9
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Frage war "Bin ich gegenüber dem Rechtsanwalt meines Mannes auskunftspflichtig oder nur gegenüber dem Jugendamt ?" Ich interpretiere das als eine rechtliche Auskunft und das Forum war vor nicht allzu langer Zeit eine sehr gute Quelle für rechtliche Informationen, an dem sich auch Anwälte beteiligt haben. Falls jemand das Geld besitzt immer gleich zum Anwalt zu gehen ist das auch Ok, die anderen sollten auch weiterhin sachliche Auskunft erhalten.

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#10
 Von 
Karolab
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, also erstmal schönen Dank an alle, die geantwortet haben!
Das Positive ist ,dass man bei vielen Meinungen einen anderen Blickwinkel bekommt. Demzufolge auch Dank an rogitec.
Allerdings muß ich saduka Recht geben, dass zuviel Polemik die Sachlichkeit beeinträchtigt und das Niveau dieses Forums verfälscht.
Also, nochmal Dank an alle.

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#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Da bin ich ganz anderer Meinung - wenn ich noch einmal das "Niveau" dieses Forums verfälschen darf. Wieviele Menschen gibt es, die sich und anderen durch einen subjektiven Blickwinkel ( Verletztheit, Verlustängste, Eifersucht ) - gerade in Sachen Scheidung und Unterhalt - Steine in den Weg legen? Und gerade im Familienrecht können viele Fragen gar nicht rechtlich beantwortet werden, da es im Ermessen der Gerichte liegt. Hier hat es m.E. nichts mit Polemik zu tun, wenn man als " Objektiver Dritter " ab und an mal versucht, die Sache von einer anderen Seite aus zu beleuchten, um noch mehr Streitigkeiten zu vermeiden.
In diesem Falle war die Rechtslage klar.... sie ist dem Anwalt des Exmannes keine Auskunft schuldig ( es sei denn, er hat eine Vollmacht vom Sohn, in dem er dem Vater erlaubt, seine Interessen zu vertreten ). Aber was spricht dagegen, ihr zu raten, es doch zu tun, da es ansonsten wahrscheinlich wieder mal noch mehr Stress gibt !? Der Vater wirds eh erfahren und zahlen muss sie ab Dato auch, sofern sie leistungsfähig ist. Also, was solls !? Reine Zeitverschwendung und großer Stressfaktor ( vor allem für das Kind ).... und nur das wollte rogitech - denke ich - damit ausdrücken.
Anna

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