Auskunftspflicht uber den Verdienst

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
X-Ray69
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftspflicht uber den Verdienst

Hallo und frohes neues Jahr,

im Dezember 2003 wurde der Unterhalt für meine Tochter über ihren Anwalt neu berechnet. Im Mai wurde meine Tochte volljährig, sie hat den Anwalt gewechselt und diese fordert eine neue Berechnung aufgrund der Volljährigkeit. Im Oktober bekam meine Tochter ihren BaFöG-Bescheid, dem zuständigen Amt habe ich meine Verdinste der 12 geforderten Monate,sowie den Steuerbescheid 2002 zugesandt. Ich habe der Anwältin meiner Tochter zum wiederholten Male mitgeteilt das sich an meinem Verdienst seit Dez. 2003 nichts meldepflichtiges geändert hat, außerdem könne man meinen aktuellen Verdienst dem BaFöG-Bescheid entnehmen. Mir wurde nun Klage angedroht falls ich nicht meinen Verdienst von 11.03 bis 10.04 darlege.
Was soll ich tun, bzw. muß ich beachten?

Gruß, X-Ray

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"Wenn immer die Klügeren nachgeben, dann werden wir bald von den Dummen regiert!"

-- Editiert von X-Ray69 am 04.01.2005 14:37:48

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Bucki
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

Lieber X-Ray,

es darauf ankommen lassen. Irgendwann ist ja mal gut. Sie kann Ende 2005 die Lohnabrechnungen einfordern. Warum diese Eile?
Forderst Du denn dann umgekehrt etwas von ihr ein? Job-Bemühungen etc?
LG
Bucki

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Und lass dir im Gegenzug Einkommensnachweise der Mutter vorlegen,da nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind(wichtig für die Berechnung)

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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#4
 Von 
X-Ray69
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Kanalmeister: ... und wieder wird der unterhaltspflichtige Vater in den Hintern getreten, wir haben doch eh schon keine Rechte ... und dann auch noch immer klein beigeben. Mich kotzt dieser Mist ja auch an ... aber irgendwann muss auch mal gut sein ...

@ Bucki: Ich habe ja schon einen anderen Thread bzgl. des Unterhalts an meine Tochter hier (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=31777), kannst ja da auch ma´l nachschauen.
Meine Tochter, bzw. ihre Mutter fordern ständig, stellen meine Angaben in Frage usw. ... ich finde es manchmal unerträglich. Im Nachhinein muß man sich fragen: Habe ich diese Menschen geliebt? ... und sage mir immer wieder ... ja, habe ich ... und meine Tochter ist so wie ihre Mutter sie will ... aber ich habe doch auch Rechte. Meine Kinder sind mir nun 6 Jahre entzogen worden, bezahlt habe ich immer ... wo bitte, ist in diesem Land Gerechtigkeit?

In diesem Sinne, X-Ray

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"Wenn immer die Klügeren nachgeben, dann werden wir bald von den Dummen regiert!"

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
Bucki
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo X-Ray,

habe alles gelesen. Haben die dich früher schon durch eine Klage einschüchtern können respektive durch Androhung einer Klage?

Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen. Eine 18 jährige Tochter, die ihren (wohlbemerkt zahlenden)Vater vor Gericht zieht, wirkt auch auf Richter zweifelhaft. Außerdem kannst Du ihr ja noch den versuchten Betrug ankreiden.
Ich glaube aber nicht, dass sie klagen wird.

LG
Roeschen

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#7
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

hi X

ich bin mir nicht so sicher, dass Du Dein aktuelles Einkommen nicht offen legen musst, weil sich die gesamte Situation verändert hat (Einkommen Mutter, Einkommen Kind und Dein Einkommen). Wenn Du nicht alles vorlegen willst, würde ich eine (entweder die erste oder die letzte) der geforderten Verdienstbescheinigungen an die Gegenseite vorlegen, mit dem Verweis, dass Du wirklich nicht mehr verdienst UND dass sie Dir erstmal alle ! Unterlagen der Tochter und der Kindsmutter zusenden sollen.

Im übrigen sieht man Dein aktuelles Einkommen auf dem BaföG Bescheid nicht, weil Du, wie Du selbst sagtes das Einkommen von 2002 (was auch üblich ist) abgegeben hast. Nur im Fall dass Du jetzt schlechter verdienst, kann das aktuelle Einkommen berücksichtigt werden.

Gruß
Datoli

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