Auskunftspflicht über Ausbildung wird verweigert

13. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
falo65
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 22x hilfreich)
Auskunftspflicht über Ausbildung wird verweigert

Hallo,
meine Tochter ist volljährig und befindet in der Ausbildung zur Erzieherin (3 Jahre Schule und Praktika, 2 Jahre nur schulische Ausbildung - für diese Zeit ist eine Beantragung von Bafög möglich).

Nunmehr wurde ich durch meine geschiedene Frau (die eine Vollmacht besitzt, die volljährige Tochter in Unterhaltsangelegenheiten zu vertreten) schriftlich informiert, dass meine Tochter die Schule wechselt und ich demzufolge Unterlagen, die von mir im Zusammenhang mit dem zu beantragenen Bafög einzureichen sind, an andere Stelle schicken soll.

Daraufhin habe ich die Mutter angeschrieben (Anfang Februar) und sie um Auskunftspflicht gebeten, aus welchen Gründen ein Schulwechsel bevorsteht und ob es sich eventuell um ein neues Ausbildungsverhältnis handelt. Ich habe bisher keine Antwort erhalten.

Wie soll ich mich verhalten? Ist die Tochter bzw. die Mutter verpflichtet, mir Auskunft über die Ausbildung zu geben. Kann ich ankündigen, dass ich die Unterhaltszahlungen ab dem 4. Ausbildungsjahr einstellen bzw. kürzen werde, wenn ich keine Antwort auf mein Schreiben erhalte, da ich davon ausgehen muss, dass es sich um ein neues Ausbildungsverhältnis handelt?

Hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.

Gruß
falo

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9 Antworten
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#1
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Wenn Bafög gezahlt wird, hast du doch erstmal mit Unterhaltszahlungen nichts zu tun. Das Bafög-Amt prüft alles und wenn alles o.k. ist und die Eltern nicht zuviel verdienen, erhält deine Tochter Bafög. Die Auskünfte für das Bafög-Amt musst du schon rausrücken. Sind ja auch eigentlich nur Einkommensnachweise. Auch wenn die Ausbildungsstelle aus irgendwelchen Gründen gewechselt wurde, steht ihr Bafög bzw. Unterhalt zu. Es passiert ja auch schon mal, dass Ausbildungsstellen pleite gehen und die Auszubildenden wieder von vorne anfangen müssen.
Bevor du da jetzt groß Aufruhr machst, würde ich erstmal die Unterlagen fürs Bafög zur Verfügung stellen und abwarten.
Je nach Ausgang kannst du dich ja immer noch kundig machen, was passiert ist.

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#2
 Von 
falo65
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die Antwort. Die Unterlagen für die Bafög-Beantragung stelle ich selbstverständlich zur Verfügung, das ist nicht das Problem.

Was meinst du: Wenn Bafög gezahlt wird, habe ich mit den Unterhaltszahlungen nichts zu tun? Ich zahle für meine Tochter Unterhalt nach der DT ab dem 18. Lebensjahr. Die Mutter liegt mit Ihrem Einkommen unter dem Selbstbehalt. Von dem zu zahlenden Unterhalt ziehe ich den Bafög-Betrag (abzüglich der Ausbildungspauschale 90 EUR) sowie das anteilige Kindergeld ab.

Ist doch so i.O., oder?

falo

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#3
 Von 
Jutta123
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 27x hilfreich)

Das kannst du selber rechnen im I-Net. Musst bei Goggle Bafög-Rechner eingeben, dann kannst du Daten eingeben und es wird genau berechnet, was an Bafög gezahlt wird und ob du evtl. noch was beizahlen musst oder nicht. Aber wenn deine Tochter noch bei ihrer Mutter lebt und du nicht ein riesenverdiener bist, dürfte auf dich nichts zukommen. Aber bei dem Rechner wird das genau aufgezeigt, ob und was du noch zahlen musst. Versuchs einfach mal.
Lg

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#4
 Von 
falo65
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für den Tipp - das werde ich tun.

Obwohl ich bisher der Annahme war, dass egal in welcher Höhe Bafög gezahlt wird, dieser Betrag in voller Höhe abzüglich der ausbildungsbedingten Mehraufwendungen von dem zu zahlenden Unterhaltsbetrag abzuziehen ist - so steht es in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ....

Vielleicht kann noch mal jemand auf meine eigentliche Frage eingehen, ob die Mutter als Bevollmächtigte verpflichtet ist, mir über die Ausbildung meiner Tochter, also in diesem Fall, die Gründe für einen Ausbildungsplatzwechsel, mitzuteilen. Tut sie das nicht, muss ich doch davon ausgehen, dass meine Tochter eventuell die erste Ausbildung abgebrochen hat - und ich eigentlich nach 15 Jahren Unterhaltszahlung nicht mehr bereit bin, eine zweite Ausbildung zu finanzieren.

Danke.

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#5
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Von dem zu zahlenden Unterhalt ziehe ich den Bafög-Betrag (abzüglich der Ausbildungspauschale 90 EUR) sowie das anteilige Kindergeld ab.
Also deine Berechnung an sich ist erst einmal fast richtig, fast nur deshalb, weil bei Volljährigkeit das volle Kindergeld vom Bedarf abzuziehen ist und nicht nur das anteilige.
Du darfst also von dem nach deinem alleinigen Einkommen ermittelten Bedarf zuerst das Kindergeld (154 €) und dann das um die Ausbildungspauschale bereinigte BAföG abziehen.
Welchen Betrag du laut BAföG-Bescheid zahlen sollst, ist dabei unerheblich, BAföG-Recht und Familienrecht sind zwei Paar Schuhe.

Bezüglich der Nachweise hat die Palma schon geantwortet.
Wie lange besucht denn deine Tochter bereits diese Schule? eine Umorientierung (z.B. wegen Nichteignung) wird dem Azubi zugestanden, allerdings gibt es da auch Fristen, beim Studium z.B. werden da etwa 2 Semester angenommen, also 1 Jahr.



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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#7
 Von 
falo65
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die Antwort. Das Kindergeld ziehe ich natürlich in voller Höhe ab - da hab gerade unüberlegt zu schnell geschrieben -

Zu deiner Frage: Die Ausbildung meiner Tochter umfasst 5 Jahre. Zurzeit befindet sie sich im 3. Ausbildungsjahr. Dieses endet im August.

Ich werde die KM anschreiben und nochmals um Darlegung der Gründe für den Wechsel der Schule bitten und darauf hinweisen, dass sie ihrer Auskunftspflicht nachkommen muss.

falo

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#8
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
falo65
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die Tipps!

Leider sucht meine Tochter seit 15 Jahren keinen Kontakt zu mir, ist wahrscheinlich zu sehr "geimpft" worden von der Mutter. Schade eigentlich, das würde vieles einfacher machen und der rege Briefwechsel zwischen meiner geschiedenen Frau würde sich erübrigen.

Falo

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