Auskunftspflicht vom Sohn (20 J.)

25. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Frank (HH)
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Auskunftspflicht vom Sohn (20 J.)

Liebe Forumgemeinde,
ich würde mich sehr freuen, wenn ich nach meiner Darstellung ein paar Meinungen darüber von euch lesen könnte. Nun die Sachlage:
Bis lang habe ich meinem Sohn (20 Jahre alt) einen Unterhalt von 307 € bezahlt. Wir haben seit 6 Jahren keinen Kontakt mehr. Leider hat er seit 1,5 Jahren keine Auskunft über seine Tätigkeiten (Schule,Lehre,Arbeit o.ä.) angegeben. Später habe ich rausbekommen, dass er schon bei der Bundeswehr war und mehrere Jobs hatte, wo er wohl nicht schlecht verdiente (da zahlte ich auch noch Unterhalt) :bang: . Er unterliegt aber auch der Pflicht, gerade darüber Auskunft geben zu müssen. Zudem kommt, das er mehrfach, ohne es anzugeben, umgezogen ist. Seit Febr. 2006 laufen das Gericht, Anwalt und ich hinter im her, um Klarheit über sein vorheriges/heutiges Tun zu bekommen. Daraufhin habe ich im August 2006 den Unterhalt eingestellt. Im Oktober 2006 war eine Gerichtsverhandlung, wo er und sein Anwalt nicht erschienen sind. Sein Anwalt hat, nach Auskunft meines Anwalts, das Mandat niedergelegt. Es wurde bei Gericht fesgelegt, dass der Titel, den mein Sohn gegen mich hat, weg ist und das der Unterhalt von 307 auf 200€ herabgesetzt wurde. Das war ja nun ein kleiner Gewinn für mich. Nun hatte mein Sohn eine Einspruchsfrist, die er auch nicht wahrgenommen hat. Nun hat er mehrmalig Post vom Gericht/Anwalt bekommen, nun endlich Auskunft zu geben, worauf er nicht im mindesten reagiert. Nun ist es soweit, dass er ein Zwangsgeld (500 €) angedroht bekommen hat. So wie es aussieht, geht ihm alles am A... vorbei. Nun habe ich seine neue Adresse durch eine Einwohnermeldeamtsanfrage bekommen. Ich bin daraufhin einfach zu ihm hingefahren, um ihn zur Rede zu stellen. Er hat eine kleine Wohnung und hat bis Dato einen Job bei einem Versicherungsmakler gehabt, der ihm am 1.8.2006 gekündigt wurde. So, das sind die Infos die ich habe.
Fazit: Er hat mich immer schön bezahlen lassen, nie Auskunft über sein Tun gegeben und nebenher gutes Geld verdient :kotz:

Wie sehen die Chancen für mich aus, den Unterhalt ganz loszuwerden.
Vielen Dank im voraus.
MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo frank das ist ja ein nettes früchtchen was du da hast.ich würde unterhalt komplett einstellen bevor du keine belege für arbeit etc hast von deinem sohn.
was ist mit der mutter von ihm ,hast du da keinen kontakt mehr zu ?wenn er nicht mehr zu hause gewohnt hat wäre sie auch unterhaltspflichtig gewesen nicht nur du.
wer hat den unterhalt auf 200 euro runter gesetzt ?
es sieht so aus als ob er dich ganz schön abgezockt hat ,hast du mal mit einem anwalt darüber gesprochen ?
und nach der abgeschlossenen lehre hätte er eh keinen anpruch mehr gehabt warum hast du dich nie über sowas erkundigt ?

mfg Ostseeperle

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Es wurde bei Gericht fesgelegt, dass der Titel, den mein Sohn gegen mich hat, weg ist und das der Unterhalt von 307 auf 200€ herabgesetzt wurde.

Ist mir schleierhaft,warum du überhaupt noch was zahlen solltest,wenn Sohnemann keine Auskunft über eine evtl. Ausbildung gibt.
Während der Bundeswehr und bei Jobs die keine Ausbildung darstellen,hätte er keinen Anspruch gehabt!



-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 25.08.2007 12:31:48

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#3
 Von 
Frank (HH)
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,
danke erstmal für euren Beitrag. Leider habe ich zur Mutter gar keinen Kontakt. Sie hat mir damals auch das Leben zu Hölle machen wollen. Bei der letzten Gerichtsverhandlung wurde der Unterhalt gekürzt und der Titl aberkannt. Mein Anwalt sagt, dass wir den Jungen nun gerichtlich dazu auffordern müssen, Auskunft zu geben. Dieses ist nun schon ein paar Mal geschehen ohne das mein Sohn darauf reagiert hat. Nun gerade eben mit der Post kam ein Brief von meinem Anwalt. Er teilte mir mit, dass mein Sohn die letzte Möglichkeit vertan hat, um endlich Auskunft zu erteilen. Jetzt wurde bei Gericht ein Zwangsgeld (500€) bzw. Ordnungshaft eingereicht. Um das Problem habe ich mich mehr als ausreichend gekümmert. Ich wurde sogar gefragt, ob ich nicht privat irgendwelche relevanten Dinge "auskundschaften" könne. Und eine Lehre hat er bis jetzt nicht angefangen. Laut Anwalt muss bei einem solchen Problem ein Schritt vor den anderen gesetzt werden. Das soll heissen, einmal muss man ihn anschreiben dann nochmal und nochmal, bis es nun soweit gekommen ist, dass ein Zwangsgeld/Ordnungshaft beantragt wird. Und da vergeht die Zeit (die Mühlen der Justiz)!! Wie es nun weitergeht steht in den Sternen.
MfG

-----------------
"Leben kann man das Leben nur vorwärts,aber verstehen wird man es nur rückwärts!"

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#4
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Wenn Du keinen Titel mehr hast (oder wurden die 200,- € tituliert), kannst und solltest Du den Unterhalt einstellen.

Auch wenn der junge Mann bisher keine Ausbildung hat, musst Du nicht mehr zahlen, wenn er sich in keiner Ausbildung befindet.

Wenn Du Deine Zahlungen einstellst, wirst Du ja sehen, ob Dein Sohnemann sich meldet oder nicht.

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#5
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Frank,
was hast Du denn für einen Anwalt?
Meine Tochter wollte mir damals auch keine Auskunft geben, mein Anwalt hat mir zur sofortigen Einstellung des Unterhalts (Titel ist mit 18 J. ausgelaufen) geraten, und gesagt: "Was meinen Sie wie schnell Sie nun Auskunft bekommen". Recht hatte er, das ging plötzlich Superschnell. Und warum musst Du noch 200,- € bezahlen, das kann ich persönlich überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Meiner Meinung nach steht Deinem Sohn keinen Cent mehr zu, und ich würde sofort die Zahlungen Einstellen und abwarten. Solange Du zahlst, sitzt der das aus, und ob er mit seinem Verhalten überhaupt noch irgendwelche Ansprüche hat, wage ich zu bezweifeln.

Gruß

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