Hallo,
mal angenommen ein Ungarischer Vater lebend in Deutschland hat eine minderjährige Tochter, die in Ungarn bei der Mutter lebt. Nun ist die Mutter Psychisch nicht mehr in der Lage, die Tochter zu versorgen und ist auch eine Gefahr für sich und die Tochter. Sie war wegen eines suizid Versuches einen Tag in einem Sanatorium.
Nun muss der Vater schnell handeln, die Tochter ist zur Zeit in den Ferien in Deutschland bei ihm. Er hat das Umgangsrecht, das Sorgerecht hat die Mutter. Er will die Tochter auf keinen Fall zurück zur Mutter bringen, aber er bekommt von den Ärzten keinerlei Diagnosen der Mutter, um beweisen zu können, sie sei nicht in der Lage, das Kind zu versorgen. Ist es möglich, das Sorgerecht in Deutschland zu beantragen? Oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten, die er von Deutschland aus tun kann? Die Mutter ist vollkommen uneinsichtig und streitet alles ab und theoretisch müsste der Vater seine Tochter im August zurück zur Mutter bringen. Der Vater ist von der Mutter der Kinder bereits geschieden, wo ebenfalls das Umgangsrecht eingetragen wurde.
Ausländerrecht und beantragung von Sorgerecht für in Ungarn lebende Kinder?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wohnsitz des Kindes ist ein EU-Land. Dadurch dürfte sich die dortige Zuständigkeit ergeben. Was hindert den Vater daran, den Antrag in Ungarn zu stellen?
wirdwerden
In Ungarn ist das alles wesentlich komplizierter und da er dort keine Wohnung und keinen Job hat, sondern hier seinen Lebensmittelpunkt und wir leider aus Gesundheitlichen Gründen zur Zeit noch aufstocker sind, ist das zum einen eine finanzielle Frage und zum anderen, kann er wie gesagt nichts nachweisen und es könnte sein, das man die Tochter erstmal in ein Heim steckt. Wovor der Vater große Angst hat. Da er hier seinen Lebensmittelpunkt hat, dachte er, gäbe es hier vielleicht Möglichkeiten.
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Er kann weder in Deutschland noch in Ungarn was beweisen. Und der Gerichtsstand ist nun mal Ungarn. Und wieso das Kind in ein Heim soll, das erschliesst sich mir auch nicht. Denn das wird nur dann passieren, wenn man dort was beweisen kann, das könnte aber auch der Vater. Alles sehr wirr, was hier vorgetragen wird.
wirdwerden
Nein.
Das Kind hat seinen gewöhnlichen, rechtmäßigen Aufenthalt in Ungarn.
D.h. keine Chance, in Deutschland derzeit irgendwas zu beantragen.
Zuständig sind die Behörden am gewöhnlichen, rechtmäßigen Wohnsitz, und das ist nicht hier.
Sollte das Kind nicht rechtzeitig zurückgebracht werden, würde das KInd auf Wunsch der Mutter nach dem HKÜ zwangsweise von den deutschen Behörden nach Ungarn zurückgebracht werden, ohne das der Fragesteller dagegen etwas unternehmen könnte.
Hallo,
ZitatSie war wegen eines suizid Versuches einen Tag in einem Sanatorium. :
na wenn das alles ist?
lg
edy
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