Hallo zusammen,
A und B sind jeweils deutsche und rumänische Staatsbürger. Die Ehe wurde in rumänien geschlossen, A hatte den Nachnahmen des B angenommen, beide zogen nach Deutschland und wohnten hier. Die Ehe wurde in rumänien geschieden.
Ein Notarvertrag regelt, dass für die materiellen Dinge der Ehe deutsches Recht gilt. A und B wohnen weiterhin in Deutschland.
Im Scheidungsurteil wurde angeordnet, dass A wieder ihren Mädchen-Nachnahmen annehmen muss.
Kann B von A (in Deutschland) verlangen, dass A ihren Nachnahmen ändert? A ist der Auffassung, dass sie nach deutschem Recht dies nicht müsste. Da Sie hier lebt, gilt Ihrer Meinung nach deutsches Recht.
Die Ehe wurde in Rumänien geschieden, da B sich um die finanziellen Belange (Vorsorgeausgleich/Trennungsunterhalt) drücken wollte - hat aber den Notarvertrag vergessen.
-- Editiert von User am 17. Juli 2023 21:23
Ausländische Scheidung - Namensänderung (EU-Recht)
17. Juli 2023
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juli 2023 | 21:17
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 6x hilfreich)
Ausländische Scheidung - Namensänderung (EU-Recht)
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#1
Antwort vom 18. Juli 2023 | 14:06
Von
Status: Unbeschreiblich (35256 Beiträge, 6014x hilfreich)
Wenn das rumänische Recht das so erlaubt und das rum. Familiengericht *anordnet*, dann gilt das.ZitatIm Scheidungsurteil wurde angeordnet, dass A wieder ihren Mädchen-Nachnahmen annehmen muss. :
Für das Materielle dürfte eine Namensänderung nicht relevant sein.
#2
Antwort vom 18. Juli 2023 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (39985 Beiträge, 14251x hilfreich)
Es geht hier nicht grundsätzlich um EU-Recht. Im Zivilrecht werden ausländische Urteile in der Regel anerkannt, es sei denn, sie verstoßen gegen deutsche Grundrechte. Es gibt in jedem unserer deutschen Länder eine Stelle, die dafür verantwortlich ist, ausländische Urteile ins deutsche System zu implementieren.
So, jetzt haben wir ein Urteil, welches auch in Deutschland Bestand hat. Ob es noch förmlich implementiert werden muss, da bin ich jetzt überfragt. Die Formalien, die für die Vollstreckung erfüllt werden müssen, sollten aber über das örtliche Standesamt unschwer herauszubekommen sein.
wirdwerden
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