Ausländischer Vater mit geteiltem Sorgerecht...

15. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.12.2011 15:18:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Ausländischer Vater mit geteiltem Sorgerecht...

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Meine Schwester hat einen Freund der hier in Deutschland lebt, aber aus Bulgarien stammt.

Die beiden sind unverheiratet aber haben nun ein Kind bekommen.

Das Kind trägt den Nachnamen des Vaters und der Vater hat das geteilte Sorgerecht und die Vaterschaft wurde schon vor der Geburt anerkannt.

Ich habe ein ungutes Gefühl in der ganzen Sache da schon vieles vorgefallen ist was ich nicht weiter erläutern möchte.


Meine Frage:

Kann der Vater mit dem Kind einfach "abhauen" ins Ausland ohne die Zustimmung der Mutter? Wird sowas am Flughafen etc. überhaupt überprüft? Kommt er ohne weiteres mit dem Kind aus Deutschland wenn er Pass usw. hat?

Was könnte man in diesem Fall tun? Wen könnte man alarmieren falls der Vater mit dem Kind verschwindet?


Noch eine zusätzliche Frage: Kann der Nachname des Kindes wieder geändert werden oder trägt es diesen nun bis es selbst heiratet?


Vielen Dank im voraus.

Liebe Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Wenn der Vater im Besitz der erforderlichen Dokumente ist, dann kann er mit dem Kind aus Deutschland ausreisen. Bei Kindsentzug ist immer zunächst einmal die Polizei zuständig. Ob das Kind am Flughafen aufgehalten wird, das kommt drauf an. Ich kenne einen Fall, da konnte eine Anwältin die Bundespolizei bewegen, das Kind nicht ausreisen zu lassen (Flughafen). Sie hatte gleichzeitig eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragt. Diese wurde erlassen, damit fuhr sie dann zum Flughafen und hat die Ausreise aufhalten können.

Ansonsten überraschen mich Deine Fragen etwas. Der Vater ist Vater, wie die Mutter Mutter ist. Gleichberechtigt. Warum sollte jetzt die Mutter allein eine Namenswahl widerrufen können? Das kann es ja wohl nicht sein, oder?

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.12.2011 15:18:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich glaube die Namenswahl war eher nicht freiwillig.

Ich glaube auch, meiner Schwester ist nicht bewusst, was alles daran hängt. Sie hat sicher ihre Bedenken, ist aber noch recht jung und unerfahren.

Das Problem ist, was wir in der Familie alle sehen, wir glauben er wird in geraumer Zeit mit dem Säugling/Baby abhauen.

Da meine Schwester den Vater sehr liebt, sieht sie vieles nicht, dass macht mir persönlich sehr zu schaffen und deswegen informiere ich mich schon mal im Vorfeld was man tun kann.

Ist er einmal mit dem Kind im Ausland, wird es sehr schwer werden....


Ich hoffe es natürlich nicht aber mit all den übrigen Umständen hat er quasi eine sehr gute Chance mit dem Baby einfach ab zu hauen... Mein Gott... Ich wünsche es kommt nicht so weit...

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12315.12.2011 15:18:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Natürlich, ich mische mich auch überhaupt nicht ein. Ich informiere mich für mich selbst, für den Fall der Fälle um schnell helfen zu können.

Ich gönne den beiden alles, wünsche ihnen alles Glück der Welt aber ich habe eben große Bedenken.

Ich finde auch nicht, dass nur weil jemand die Hälfte vom Sorgerecht hat, auch das Recht hat das Kind "einfach" weg zu nehmen gegen den Willen der Mutter.

Er hat es ja schon angedroht in der Schwangerschaft, deswegen auch meine Sorge.

Außerdem ist die Mutter für einen Säugling wichtig, sie muss ja immerhin stillen. Die Abhängigkeit vom Vater ist in der Hinsicht eher nicht vorhanden. das heißt nicht, dass ein Vater kein Recht auf sein Baby hat.


Mir geht es hier lediglich um eine Entscheidung GEGEN den Willen der Mutter ob nun mit oder ohne Sorgerecht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.12.2011 10:20:24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12315.12.2011 15:18:35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hab ich dich irgendwie persönlich verletzt oder angegriffen oder wieso reagierst du so gereizt? Ich habe nichts gegen Ausländer oder sonst irgendwas.

Du kennst die Hintergründe nicht. Ich möchte sie auch ungern erwähnen, da sie privat sind und nichts direkt in der Öffentlichkeit verloren haben.

"Ich meine er könnte ein Kinderschänder sein und du sagst "ja was soll's er ist doch der Vater"... (ES IST NICHT SO, nur ein Beispiel!)

Also mal ehrlich, ein bisschen runterfahren wäre nicht schlecht....


Meine Schwester gibt ihm jedes Recht was er hat. Es wurde auch darüber gesprochen wo das Kind aufwächst, wie und warum. Es ist nicht so, dass sie ihm das Kind wegnehmen will oder es allein groß ziehen will.

Ich wollte einfach nur wissen wie das rechtlich ist und das weiß ich ja nun, Danke.

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.903 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen