Hallo aus Hessen,
meine Frage zielt darauf ab das Szenario einer Scheidung rechtlich zu betrachten.
Zum Fall:
-Sie, Staatsbuergerin ausserhalb Europas.
-Ich, deutscher Staatsbürger, besitze 2 Immobilien in D.
-Heirat und Wohnsitz beides dann in ihrem Land
Theoretischer Fall Scheidung:
1.Das dortige Gericht verlangt die Offenlegung aller Besitztuemer, auch im Ausland befindlicher.
2.Es entscheidet dass ich 1/3 oder 1/2 meiner Immobilien bzw deren Wert an sie abzugeben habe.
Fragen:
-Findet ein solches Urteil in D ueberhaupt Anerkennung?
-Bzw., erkennt Deutschland nur die Scheidung als solche an oder inkludiert dies auch die finanziellen Entscheidungen des auslaendischen Gerichtes ?
Beste Gruesse
Ausländisches Scheidungsurteil, Immobilien in Deutschland
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Üblicherweise werden ausländische Scheidungsurteile in Deutschland anerkannt. Jedenfalls wird nicht "nachgebessert." Allerdings kann ein ausländisches Urteil unter bestimmten Voraussetzungen ergänzt werden, wenn Bereiche nicht abgeurteilt sind. Beispiel: in Texas gibt es keinen nachehelichen Unterhalt. Wenn man dort geschieden wird, kann man, wenn die Voraussetzungen für die deutsche Gerichtsbarkeit besteht, z.B. der deutsche Ehepartner ins Heimatland zurück kehrt. Dann kann hier nach deutschem Recht erfolgreich auf Geschiedenenunterhalt geklagt werden, eben weil darüber in Texas nicht entschieden wurde.
wirdwerden
Und wie sieht das mit der Durchsetzbarkeit aus, also bezüglich finanzieller Ansprüche ?
Zusatz: Die dortigen Gerichte ignorieren teilweise selbst Eheverträge oder beruecksichtigen sie nur begrenzt.
Und wie gesagt, es geht nur um die Theorie. Ich betreibe aber lieber Vorsorge, vor allem bei solcher Gerichtsbarkeit.
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Wenn eine ausländische Entscheidung in Deutschland förmlich anerkannt wurde, dann logischerweise auch mit allen Konsequenzen, inklusive ggf. der Vollstreckbarkeit.
Wenn du dich dahingehend absichern willst, suchst du dir einen Anwalt, der sich im internationalen Zivilrecht, am besten konkret mit dem betroffenen Land, auskennt. Oder erkundigst dich beim örtlichen Standesamt. Oder du besorgst dir entsprechende Fachliteratur.
Internationales Scheidungsrecht
smogmann, für die Vollstreckung bedarf es nicht einmal der förmlichen Anerkennung der ausländischen Scheidung. Da sind nur die allgemeinen Vollstreckungsregeln für ausländische Gerichtsentscheidungen von Bedeutung. Die Anerkennung der "hinkenden" Ehescheidung in Deutschland ist für andere Konstellationen wichtig.
wirdwerden
Zunächst mal Danke!
Wird denn hinsichtlich Anerkennung und Vollstreckung unterschieden WO dieses Urteil gesprochen wurde(Kanada, USA, Japan etc.) oder ist dies nicht relevant ?
Die "nackte" Vollstreckung einer zivilrechtlichen Entscheidung aus dem Ausland unterliegt speziellen Kriterien. Die sind je nach Herkunftsland natürlich verschieden, das sollte man im Einzelfall herausfinden. Das sind aber nur Formalien, Inhalte werden nie überprüft. Das würde ja auch gar nicht funktionieren.
Anders ist es bei Ehescheidungen. Da geht es ja nicht (nur) um Geld oder Umsetzung einer ausländischen Entscheidung. In vielen Fällen benötigt man die vollständige Implementierung ins deutsche System ja gar nicht. Z.B. das Finanzamt hat keine Probleme mit ausländischen Scheidungen. Man benötigt sie jedoch, wenn man in Deutschland wieder heiraten will (sofern die erste Ehe bekannt ist) oder aber auch z.B. bei folgender Konstellation: erste Ehe mit Ausländer in Deutschland geschlossen, dann ins Heimatland des Ausländers gegangen, dort erfolgte Scheidung, deutscher Partner blieb im Ausland, heiratet dort wieder, kommt mit neuem Partner nach Deutschland, die beiden werden hier Eltern. Formal-juristisch war der geschiedene 1. Ehemann der Vater des Kindes. War schwierig, das kontinentübergreifend zu regeln.
In dem Zusammenhang vielleicht noch interessant: jeder Deutsche, einerlei, wo er lebt, hat letztlich auch das Recht in Deutschland geschieden zu werden. Allerdings erfolgt keine Scheidung in Deutschland, wenn schon vorher im Ausland ein Scheidungsverfahren bei Gericht anhängig ist. Wenn man eine deutsche Scheidung wünscht, dann muss man da dann halt den Scheidungsantrag möglichst zügig anhängig machen. Welches Gericht ist in Deutschland in so Fällen zuständig? Ist gesetzlich geregelt. Findet sich kein Ort anhand der Auflistung, dann ist das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg zuständig.
wirdwerden
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