Auslandsaufenthalt mit Kind

7. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Auslandsaufenthalt mit Kind

Hallo,

ich verfolge seit einiger Zeit hier die Diskussion über das Auswandern mit Kindern. Da ich ein ähnliches Problem habe, es aber doch wieder anders liegt, stelle ich es hier in einem eigenen Thread vor.

Unsere Tochter ist 8 Jahre alt. Wir sind seit 4 Jahren geschieden, das Kind lebt bei mir. Ich arbeite ganztags, kann mir meine Arbeitszeit allerdings gut einteilen (habe 5 Monate im Jahr Semesterferien, da arbeite ich überwiegend zu Hause). Mein Ex ist lehrer, arbeitet 3/4 tags. Mehr könnte er, will er aber nicht, wegen intensiven Freizeitlebens. Unterhalt zahlt er 150 € im Monat. Ich lass es dabei, da ich eigentlich jedem Ärger mit ihm aus dem Wege gehe. Es besteht die übliche 14-tägige Umgangsregelung plus hälftige Ferien. Beides läuft nicht, leider. Das Kind hat lange gelitten, denn es liebt seinen Vater. Zur Zeit sieht es so aus, dass immer mal 3-4 Monate totale Sendepause ist, dann will er das Kind drei mal die Woche sehen, dann ist wieder Sendepause. Ferien, Fehlanzeige. Nicht mal einen Tag. Letzte Weihnachtsferien war er in Kenia. Ostern dann auf Radtour rund um den Bodensee, Sommers auf Safari in Südafrika. So geht das all die Jahre. Wenn wir dann seinen spontanen Eingebungen auf Kontakt nicht von jetzt auf gleich folgen können, kommt immer ein Riesentheater. Drohungen mit Gericht, Jugendamt, Polizei.

So, ich habe nun das Angebot, in den USA ein einer der renomiertesten Universitäten 6 Monate zu lehren. Ich habe zugesagt. Ich will natürlich unser Kind mit rübernehmen, es würde dort eine internationale Schule besuchen. Nach dieser Zeit sind wir dann wieder hier, in unserer Wohnung. Die Schule hat keine Bedenken, findet das toll. Unser Kindermädchen würde die 6 Monate mit rüberkommen.

All das habe ich dem Vater mitgeteilt. Der ist ausgerastet. Nein, er stimmt nicht zu. Nein, er ist auch nicht bereit, das Kind in der Zeit zu nehmen. Abgesehen davon, dass das Kind das auf gar keinen Fall will, ist es mit seinem Freizeitverhalten nicht zu vereinbaren. Aber gerade in der Zeit, in der wir drüben sind, will er das Kind auch erstmalig seit ca 2 Jahren (ich müsste nachschauen, wann genau das war) auch mal über Nacht behalten. Das hätte er für den Monat November fest eingeplant.

Ich habe keine Lust, mir meine beruflichen Chancen von ihm verbauen zu lassen. Auch für das Kind sind doch so 6 Monate eine Riesenchance. Mein Vorschlag war, dass er sich jetzt den letzten Monat intensiv um das Kind kümmert, seinen Weihnachtsurlaub (3 Wochen) bei uns verbringt. Und 3 Monate später sind wir ja schon wieder hier. Nein, ich rede gegen eine Wand! Ich soll gefälligst hier bleiben, wegen des Umganges. Es sei sein gutes Recht, ihn so zu gestalten wie bisher. Die gerichtliche Umgangsregelung sei lediglich ein Vorschlag, sonst nichts. Er lasse sich nicht von einer dämlichen Richterin vorschreiben, wann er wie mit seinem Kind verkehre. Basta. Du bleibst auch da! Was interessiert mich Deine Karriere. Geht auch ohne, siehst Du doch an mir.

Was haltet Ihr von der Sache?

Gruß

U.J.

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36 Antworten
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#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ich würde mit dem Jugendamt sprechen und fragen, ob du fahren kannst. Außerdem würde ich das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen soweit du dieses nicht hast. Gerade mit dem Hinweis, dass er sich nicht an Absprachen hält. Wirklich interessiert ist er ja nicht an einer Lösung, denn deine Vorschläge sind doch sehr gut (also mit dem zu euch kommen).
Eins ist klar, dein Ex-Mann ist ein Egoist. Gerade als Lehrer sollte er doch schon mal was von Kontinuität gehört haben (im Umgang mit Kindern). Und € 150,- Unterhalt bei seinen Reisen zu exotischen Zielen ist ja wirklich fast geschenkt.
Also wegen einer Nacht - die dann voraussichtlich auch entfällt - auf diese Chance deines Lebens - auch für deine Tochter - zu verzichten - denk bloß nicht dran - fahre.
PS: Dein Mann ist noch nicht erwachsen geworden, deshalb hält er sich auch immer noch in der Schule auf ;)



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-- Editiert am 07.09.2010 10:40

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#2
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
PS: Dein Mann ist noch nicht erwachsen geworden, deshalb hält er sich auch immer noch in der Schule auf

Muss man denn immer gleich persönlich werden?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

so ganz ohne Wertung, ja er ist ein unglaublich charmanter Egoist. Die letzten 4 Wochen vor der Geburt war er surfen in der Karibik. Das war sein Abschied von der Freiheit, den er unbedingt brauchte. Das war für mich dann auch der Grund, zu entscheiden, mich so nach und nach aus dem "partnerschaftlichen Engagement" zurückzuziehen. Ja, er ist Kind geblieben. Wenn er was will, muss er es haben, jetzt und sofort. Regelmäßige Arbeit, 3/4 Lehrer geht so gerade. Aber auch nur wegen der Ferien, sagt er.

Seine unglaubliche Ausstrahlung, der ich ja auch mal erlegen bin, öffnet ihm immer wieder Tür und Tor. Erfolge dauern dann zwar nicht lange, weil wirklich irgendwann jeder merkt, was Sache ist. Aber erst einmal ist der Erfolg da.

Das war auch beim Jugendamt so. So ein charmanter, kultivierter Mann, so die Mitarbeiterin, er kommt immer mit ner roten Rose an, nur für mich. So ein armer Mann, der nun alles verloren hat, weil Sie ihn verlassen haben.

Nun ja, das Familiengericht fiel nur kurzzeitig auf den Schnickschnack rein. Ich habe bewusst auf das alleinige Sorgerecht verzichtet, nach Einschätzung meines Anwaltes hätte ich es bekommen. Weil ich mir dachte, dass er dann vielleicht sich doch etwas verantwortungsvoller um das Kind kümmern würde. Ich will es auch jetzt nicht. Einfach um ihm kein Alibi für das sich aus der Verantwortung stehlen geben möchte. Und das Kind liebt ihn wirklich. Wahrscheinlich, weil er so als seltener Paradisvogel hier aufschlägt, gut mit Kindern umgehen kann und eben, wenn er gerade Lust hat, auch prima mit Kindern spielt. Viel besser als ich!

Zum Jugendamt werde ich folglich nicht gehen. Außerdem fliegen wir in 5 Wochen. Mein Anwalt meinte, ich solle das Kind einfach schnappen und rüberfliegen. Ihm hinterlasse ich eine Vollmacht. Bis das Gericht überhaupt terminiert, sofern er sich wehrt wegen der Übernachtung im November, sei es ohnehin schon Januar. Und da sei ich mit Kind ja schon fast wieder da.

Was haltet Ihr von der Strategie?

Gruß

U.J.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Deine Idee klingt na niedlich, aber so geht das nicht!
Das ist Kindesentzug, und damit kannst du, auch und gerade in den USA, in Teufels Küche kommen.

Wenn der Papa nicht will, das Töchterchen reist, muss er es eben so lange zu sich nehmen. Das Kind wird dir sicherlich fehlen, aber eventuell bekommst du es zwei Wochen später nachgeliefert.

Also: Schlage dem Jugendamt, und ihm, vor dass er das Kind für die kommenden sechs Monate nimmt. Natürlich wirst du monatlich 150 Euro Unterhalt zahlen und, großzügig wie du nun mal bist, erlaubst du vielleicht sogar eine Urlaubsreise von Papa und Tochter in die Karibik oder so.
Du bist ja total einsichtig, dass wegen der Chance deines Lebens du nicht das Leben des Vaters zerstören kannst, das sich im Moment also auf eine laue Novembernacht gründet.
Entweder, er erreicht endlich das Level von Verantwortungsbewusstsein, das du wünscht, oder du hast dein Kind zwei Wochen später bei dir. Beides wünschenswert und rechtlich einwandfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Also wenn er das Kind nie gesehen hat wird dir dein Anwalt das gesagt haben da er davon ausgeht das ein Richter im Klagefall dir die Entscheidungsbefugnis gibt allerdings finde ich das auch wage im Hinblick auf Kindesentzug...

Beim Jugendamt könntest du schon einiges erreichen wenn du nachvollziehbar deine Beschreibung hier belegen kannst...
Auch beim Gericht kannst du direkt so eine Klage einreichen.
Hier entscheidet der Richter ob du allein in diesem Fall entscheiden darfst... wo du wohl gute Chancen hast.
Dafür wäre es wichtig deine Ansprechpartnerin vom Jugendamt zu kennen.
In solchen fällen arbeitet das Gericht übrigends sehr schnell 5 Wochen sind ausreichend wenn eure Anwälte sich zu einem Termin einigen...
Mich würde aber mal interessieren waas für deinen Anwalt ein Grund sein sollte das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Ich habe den Eindruck das ausser eineer schwerwiegenden Straftat nicht dafür sprechen würde...
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#6
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Er nimmt das Kind unter keinen Bedingungen. Das habe ich schriftlich. Weil er ab Weihnachten sein Sabbatical year nimmt. Er setzt also ein Jahr mit dem Beruf aus. In diesem Jahr will er trainieren, weil er irgendwann im Laufe des Jahres den Himalaya erklimmen möchte. Dieses Training wird nicht am Wohnort stattfinden. Außerdem will das Kind mit in die USA. Kommt dort auf eine internationale Schule auf dem Campus.

Er will mich hier binden, nur darum geht es. Und ganz ehrlich, ich habe keine Lust, mich nochmals mit dieser dämlichen Kuh vom Jugendamt auseinander zu setzen (wobei ich mich hiermit bei allen wirklichen Kühen entschuldige). Die Rosen-Nummer hat schon einmal gefangen. Immer noch dieselbe Sachbearbeiterin, der ich damals, was meine Wohnung angeht, Hausverbot erteilt habe. Dies geschah sicherlich nicht grundlos.

Mein Anwalt bekommt eine Vollmacht, sein Anwalt, wenn er denn noch den von damals hat, wird auf Verzögerung arbeiten. Sollen die sich doch vor Gericht streiten, wenn wir weg sind. Das ist mir einerlei. Denn bis die Entscheidung dann da ist, sind wir ja schon wieder zurück. Und es kann ja wohl nicht sein, dass ich unabhängig von der Tageszeit und Vereinbarungen jederzeit das Kind zur Verfügung zu halten habe, auch wenn er Monate nicht kommt, aber umgekehrt, dem Kind und mir so Steine in den Weg geschmissen werden.

Ich habe für das Kind alle Unterlagen, und auch eine Generalvollmacht, die er bisher nicht widerrufen hat. Damit kann ich mit dem Kind überall hin gehen. Auf der Vollmacht habe ich mal vor einem seiner Abenteuerurlaube bestanden. Wahrscheinlich hat er vergessen, dass die existiert. Denn sie betrifft ja nicht ihn, sondern nur sein Kind.

Gruß

U.J.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
Er nimmt das Kind unter keinen Bedingungen. Das habe ich schriftlich.

Beantag doch eine Einstweilige Verfügung...
Wenn er vor Gericht geht wenn du in den USA bist bekommste ne Vorladung und musst zurückfliegen...
Und wenn der Gegnerische Anwalt Zeit verzögern will kannste versuchen mit deinem Anwalt den Termin einfach anzunehmen... dann biste in ca. 3 Wochen beim Richter *geschätzt*
Was du heute kannst besorgen das verschiebe nicht auf morgen und vorallem Verlass dich nicht auf andere!
Wäre aber echt lieb wenn du mir was zu dem alleinigen Sorgerecht sagst...

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ps: auch wenn du mit dem Kind überall hindarfst bist du zum Teil für die Kosten der Kontakt verantwortlich... und eine Vollmacht für Kindesentzug haste bestimmt nicht ;) entweder einigen oder den Richter fragen dann biste wenigstens auf der Sicheren Seite...
Fraglich ist aber auch wie weit sich dein Ex für seine Rechte Einsetzt bzw Interessiert. Was man nicht weiss...

-- Editiert am 07.09.2010 12:37

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#8
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Eigentlich gefällt mir ja die Idee mit den 14 Tage bei ihm lassen, und dann nachkommen lassen sehr gut. Nur, er will eben nicht, und das Kind müßte einen Schulwechsel in Kauf nehmen. Ich habe die letzten zwei Stunden mit meinem Anwalt beraten. Es war ja kein Zufall, dass ich heute morgen hier angefragt habe. Er meint, es einfach drauf ankommen lassen. Schließlich weiss der Vater von den Plänen seit etwa April diesen Jahres. Und jetzt, wo vieles schon per Container unterwegs ist, jetzt fängt der Vater an, rumzumockern.

Vorsichtshalber macht er ein Verfahren jetzt, morgen, bei Gericht anhängig. Meinte aber, der Vater hätte ja seit April Zeit gehabt, entweder zu Gericht zu gehen oder was auch immer zu veranlassen. Nichts geschah.

Natürlich kann er das Kind bei mir besuchen. Ist ja kein Problem. Das wird auch nochmals geschrieben. Ich bekomme einige Familientickets zu sehr günstigem Preis, das ist im Finanzierungspaket der Uni mit drinnen. Könnte eines abgeben. Aber wieso eigentlich? Austituliert sind - ich müsste jetzt nachschauen - so ca. 450 € an Kindesunterhalt. Die Entscheidung ist 4 Jahre alt. 150 € zahlt er. Dann kann er doch vom ersparten Unterhalt einen Flug und seinen Aufenthalt zahlen, oder? Das muss doch nicht der amerikanische Steuerzahler tun. Hinzu kommt noch, dass wir wahrscheinlich Weihnachten für 10 Tage wieder hier sein werden, bei der Familie. Aber in den Weihnachtsferien ist er ja weg. Zum Training, keine Ahnung wo, für den Himalaya. Und dann kommt das Sabbatical year, da hat er ja auch keine Zeit.

Der Anwalt wird auch nochmals das Sorgerecht ansprechen. Er meinte, ich sollte es jetzt endlich beantragen. Dieses mir Knüppel zwischen die Beine schmeissen, das sähen die Familiengerichte gar nicht gerne, meint er. Und es kam natürlich leicht vorwurfsvoll: "Sie haben ja vor vier Jahren nicht auf mich gehört. Damals hätte die Richterin es Ihnen hinterhergeschmissen."

Nun ja, ich fürchte, dass er sich ohne Sorgerecht ganz aus der Verantwortung stehlen wird. Und das finde ich auch nicht richtig. Mein Anwalt meinte, das sei schon komisch. Alle anderen wollten das alleinige Sorgerecht, ich sei die einzige Ausnahme, die er kenne. Er will morgen mit der Richterin reden, den Schriftsatz im Gepäck, und dann entscheiden, wies weitergeht. Jedenfalls ist das kein Kindsentzug. Wir reden ja allenfalls von einer Übernachtung, die zudem noch unsicher ist, von seiner Planung her.

Das ist der Zwischenstand. Hab ich was vergessen? Ich hoffe nicht. Aber ich bin schon etwas aufgeregt. Fragt nur. Noch weitere gute Ideen? Nochmals, die Idee mit den 14 Tagen und 70 € Unterhalt für die Zeit, das hat mir schon gut gefallen. Geht nur leider nicht.

Gruß

U.J.



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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Dass das Kind mit nach USA will, habe ich schon verstanden. Leider ist es noch zu jung, um die als unbeeinflusste Meinung gelten lassen zu können.
Aber die Generalvollmacht ist doch klasse! Und dann noch ein Beleg, dass er das Kind nicht nimmt! Wo sollte es denn seiner Ansicht nach wohl hin?

Was genau ist jetzt der Streitpunkt? Du willst in die USA und hast dem Vater das mitgeteilt. Er hat gesagt, dass er das Kind nicht nehmen will. Also hat du eine Lösungdes Problems der notwendigen Kinderbetreuung gebaut, indem du das Kind mitnimmst. Er hat dich dazu bevollmächtigt.
Fein, das ist kein Kindesentzug. Er weiß ja außerdem auch, wo ihr seid, und wann ihr weider da seid.

Sicherheitshalber Unterlagen und Vollmachten beim Anwalt lassen und losfliegen! Dann (bei Abflug, bloss nicht früher) einen Brief ans Jugendamt, dass du das Kind mitnimmst, da du hier keine Unterbringungsmöglichkeit hast. Angabe des Rückkehrdatums sowie deines Anwaltes für eventuelle Rückfragen, und gut ist's.
Genauso einen Brief an den Vater, in dem du mitteilst, wann ihr wieder zurück sein wollt und wie er euch zwischendurch erreichen kann. Außerdem sagen: Da er dir geschrieben habe, dass er das Kind nicht nehmen könne, hast du von der Generalvollmacht Gebrauch gemacht und entschieden, wie das Kind im kommenden halben Jahr betreut werden soll. Außerdem erwähnen, dass er bis zum Jahresende nur ein Wochenende mit dem Kind geplant habe und im kommenden Jahr das Kind offebar gar nicht besuchen wolle.
Wenn er mit so einem Brief zum Anwalt rennt, um dir Kindesentzug vorzuwerfen, wird der wahrscheinlich auch erst mal dumm gucken.

Nee, bei so einem "liebenden" Vater kann man gar nicht genug Ozean zwischen ihn und das Kind bringen. Gute Reise und viel Erfolg!

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#10
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Du kannst ihn auch verklagen das Kind für die 14 Tage zu nehmen ;) ist nämlich seine Pflicht als Papa sich ums Kind zu kümmern... ansonsten viel Glück und so...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

@ quiddje: so hatte ich das ursprünglich ja auch geplant, und wurde dann hier verunsichert. Ich werde mir den Schriftsatz meines Anwaltes nochmals anschauen, und dann entscheiden, das geht aber erst morgen in der Frühe.

Ergänzung: mein Anwalt meinte, der Vater hätte ja genug Zeit gehabt, eben seit etwa Ostern dieses Jahres. Und erst jetzt zu kommen, das sei einfach zu spät. Zwar hätte ich grundsätzlich die Verpflichtung, vorab die Genehmigung einzuholen. Aber, da er sich nie zu irgendwas geäussert habe, sei es jetzt an ihm, meine Ausreise bzw. die des Kindes zu verhindern. Bis jetzt ist nichts bei Gericht eingegangen. Stand heute 15.00 Uhr.

Vielleicht habe ich ein etwas zu negatives Bild vom Vater gemalt. Wenn er auf irgendwas Lust hat, dann ist er der charmanteste, klügste, attraktivste Mensch der Welt. Aber seine Lust verfliegt halt schnell. Und dann müssen andere einspringen. Ein Papa, wie unsere Kleine mal schrieb, zum Quatsch machen. Und die Mama, im selben Aufsatz, sei ein guter Kümmerer. Womit wir die Positionen doch sehr schön beschrieben haben, oder?

Gruß

U.J.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kasuos
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Kannst du mir bitte Quellen nennen, in denen eine Klage, dass der KV die Pflicht hat, sich um das Kind zu kümmern, nennen? Und dieses dann auch - zum Kindeswohl - praktiziert wurde??

@U.J. wünsche euch viel Erfolg in den USA :-)



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#13
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

Gibt noch eines, was dieses in gewisser weise unterstützt. Wäre nett wenn mir aber auch mal jemand meine Frage beantwortet

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Oh entschuldige ne klage hab ich nich, such ich jetz nicht mehr ich hoffe, das dir der § im bgb reicht..

-- Editiert am 07.09.2010 19:18muss ja sein :)

-- Editiert am 07.09.2010 19:19

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#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@justitia
Theorie und Praxis...

Wenn ein Elternteil sich nicht um sein Kind kümmern will, wird auch kein Gericht ihn zwingen. Genauso wenig, wie es immer wieder Eltern gibt, die trotz Gerichtsurteil den Umgang zu verhindern wissen. So einfach ist das.

@ U.J.
Ich bin sonst kein Fan von Auslandsaufenthalten, bei denen der Umgang zwischen Elternteil und Kind nicht mehr umsetzbar ist. In diesem Fall sehe ich das ein wenig anders. a) ist ein halbes Jahr ein ziemlich überschaubarer Zeitraum und b) wenn die Schilderungen über den KV so zutreffen, bist du wirklich wieder hier, bis er mal in irgendeiner Weise aus dem Quark kommt. Also viel Glück bei deinem Aufenthalt.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich bin, wie Azrael, kein Freund von Auswanderer-Muddis...:)
Dieses Mal mach ich ne Ausnahme.
Viel Spaß!

quote:
Austituliert sind - ich müsste jetzt nachschauen - so ca. 450 € an Kindesunterhalt. Die Entscheidung ist 4 Jahre alt. 150 € zahlt er.


Vielleicht solltest du den Papa mal dran erinnern. Sammeln sich ganz nett Miese an...

Grüßle

@Justitia,

Zitat:
Oh entschuldige ne klage hab ich nich, such ich jetz nicht mehr ich hoffe, das dir der § im bgb reicht.


Ne, der Paragraph reicht nicht. Wenn du schon solch wilde Behauptungen aufstellst, dann nenn bitte die Quelle. Wir wüssten die nämlich auch gern.



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 07.09.2010 22:38

-- Editiert am 07.09.2010 22:39

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#16
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich wandere doch nicht aus. Ich halte mich gepeilte 5-7 Monate (kann etwas kürzer als 6 Monate sein, oder eben etwas länger, je nachdem, wie schnell das alles in Kalifornien geht) in den Staaten auf. Ich behalte hier meine Wohnung bei. Der Vater reist ständig um die Welt, dann könnte er ja auch mal zu seinem Kind reisen, oder?

Ostern, als sich alles entschied, war die Kleine mit mir drüben. Sie hat sich da schon die Schule angeschaut, hatte gleich Kontakt, wir haben uns die Häuser angeschaut, die in Betracht kommen, sie fand alles super, hat mit entschieden, welches Haus wir mieten, natürlich musste es eines mit Pool sein. Sonst hätte ich das doch gar nicht gemacht. Und im Frühsommer 2011 ist sie ja auf jeden Fall wieder hier. Weihnachten sind wir hier, die Kinderfrau wird solange mit drüben bleiben, wie die Kleine sie braucht. Mehr kann ich doch nicht tun.

Heute um 8.00 Uhr in der Frühe hat mein Anwalt ein Gespräch mit der Richterin. Wir sind uns sicher, dass sie sich an den Scheidungsfall erinnert. Nicht nur, weil dieser Exot von Ex-Mann immer mal wieder als Lehrbeispiel für angehende Richter/Rechtsanwälte herangezogen wird ....

Und vielleicht sollte ich das mit dem Sorgerecht doch mal angehen, zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Gruß

U.J.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Hi U.J. wenn du nicht auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht verzichtet hast bzw. dies auf Rechtsweg einem anderen zugesprochen wurde hast du es sowieso...

Dieses erlaubt dir nämlich zu bestimmen das dein Kind z.b. bei dir lebt oder den Aufenthalt der "besagten" 14 Tage beim Vater leben soll und ihn aus diesem Grund auch hierrauf verklagen kannst.

http://www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm

Nur mal zur Erläuterung des ABR

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Zitat:
Hi U.J. wenn du nicht auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht verzichtet hast bzw. dies auf Rechtsweg einem anderen zugesprochen wurde hast du es sowieso...
Hab mich wohl getäuscht :)

-- Editiert am 08.09.2010 09:43

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich werde zunehmend verwirrter.
Es geht um eine Reise und die Wohnung hier bleibt?
Dann müßte es doch wirklich reichen, den Vater zu informieren, dass man verreist ist und wann man wiederkommt. Alles, was ich über Kindesentzug gehört habe, bezieht sich auf DAUERHAFTEN Ortswechsel, der ist hier doch gar nicht gegeben! Und wenn Papa sich nur alle halbe Jahr blicken läßt, ist das Intervall de Abwesenheit doch völlig o.k.

Okay, wenn das Ganze am Eskalieren ist, würde ich wohl auch versuchen, seine Zustimmung zur Reise zu erlangen und diese notfalls durchs Familiengericht ersetzen lassen (darum geht's doch wohl jetzt). Aber dann sollte bei diesem Gericht auch mal geklärt werden, ab wann diese Zustimmung denn nötig ist und welche Reisen man, wenn das Kind planmäßig bei einem ist, mit dem Kind denn ohne Zustimmen so machen kann!

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#19
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Naja ganz einfach
Die TE hat nicht das Alleinige Sorgerecht und der Vater Umgangsrecht.

Wenn er jetz den Umgang haben möchte hat er durchaus die möglichkeit einen häufigeren regelmässigen Umgang zu erwirken.
Wenn die Mutter also einfach ins Ausland fährt kann er sie
1. durch Gänge vors Gericht, ständig nach Deu zitieren lassen, vorrausgesetzt Sie gibt ihm keine möglichkeit die kinder nach seinem Recht die Kinder "regelmässig zu sehen.
2. Könnte man ihr dadurch Kindesentzug vorwerfen.


Hier also blauäugig sich darauf verlassen "der Richter wird mir eh Recht geben" halte ich so für sehr unüberlegt.
Auch wenn die Fakten wohl für sie sprechen.

Ein halbes Jahr ist ja kein gerechtfertigter Urlaub...

Deshalb besser mit Papa was vernünftig als Kompromiss klären oder den Richter um die Waltung seines Amtes bemühen...

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich hatte doch geschrieben, dass ich nur sechs Monate drüben bin (maximal 7, vielleicht noch ein kleiner Urlaub hinten dran gehängt). Dann kehre ich an meinen alten Arbeitsplatz zurück. Die Wohnung hier wird natürlich gehalten. Wir müssen doch, wenn wir zurückkommen, irgendwo wohnen. Das Kind geht dann wieder in seine alte Schule, alles bleibt wie bisher. Wir nehmen nur einige Möbel mit, an denen wir hängen, natürlich unheimlich viel Krempel, das ist halt so. Gerade die Kleine kann natürlich auf nichts verzichten.Ich dachte, das sei klar rübergekommen? Gut, dann ist es jetzt hoffentlich klar.

@ wirdwerden
Danke für die ergänzende PN. Ja, wir sprechen von demselben, ich werde die Zusatzinfos hier leicht verfremdet einarbeiten. Danke an Deine Cousine (Kollegin von meinem Ex). Manchmal ist die Welt wohl eine Erbse. Gehen wohl auch nicht so viele mit dem Papagei auf der Schulter ins Gericht oder reiten mit dem Pferd zum Arbeitsplatz, binden es an einer Parkuhr fest und schmeissen dann die erforderlichen Münzen in dieselbe. Die Infos von Dir decken sich mit denen, die mein Anwalt heute früh von der Richterin erhalten hat. Ich hab ja seit fast 8 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm. Nochmals ein dickes Dankeschön.

@ Justizia
Ich glaube kaum, dass ich, nur weil ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Tochter habe, diese bei irgendjemanden vor die Tür stellen kann mit der Aufforderung, das Kind bei sich aufzunehmen. Das Kind hat bei seinem Vater nie gelebt, und was ich so heute morgen über die Wohnverhältnsse gehört habe, sind die Wohnumstände auch nicht so, dass sie für ein Kind vertretbar sind.

@ all
Die Erörterung meines Anwalts mit der Richterin war wie folgt:
Sie hält die Vollmacht für ausreichend, zeitlich begrenzt ins Ausland zu gehen. Hinzu käme noch, dass er ja seit April bescheid wisse, nichts gemacht habe, der Kontakt zur Tochter sehr locker und von uns aus nicht planbar sei. Eine angepeilte Übernachtung im Nov. (kein ganzes Wochenende) sei nicht geeignet, hier von einem Kindsentzug auszugehen. Auch sehe sie keinen Handlungsbedarf seitens des Gerichts, weder im Interesse des Kindes - Kindeswohl - noch im Interesse des Vaters. Er könne das Kind sehen, in den USA, was bei seiner Reiselust kein unverhältnismäßiger Aufwand sei, es sei zumutbar. Auch sei das Kind voraussichtlich über Weihnachten hier, wenn er da keine Zeit habe, sei das sein Problem. Nichts in der Vater/Tochter-Beziehung ändere sich durch den Aufenthalt in den Staaten. Wennn er an einer Intensivierung interessiert sei, dann könne er die auch hinterher einleiten durch häufigere Kontakte.

Wenn ich ein Interesse daran hätte, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, so solle ich das beantragen. Aufgrund der Lebensumstände des Vaters würde sie dieses - natürlich erst nach sorgfältiger Prüfung - trotz der Vollmacht mir zusprechen. Der Kindsvater sei inzwischen gerichtsbekannt. Meine Abwesenheit störe für ein solches Verfahren nicht. Und - man könne das Kind und mich ja kurz Weihnachten anhören.

Das ist so etwa der Zwischenstand. Mir fällt bestimmt noch was ein, was ich jetzt in der Aufregung vergessen habe. Ich werde es nachtragen.

Einschätzung des sachkundigen Lesers? Danke!

Gruß

U.J.


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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Geht doch :)
geklärt und gleich ein besseres Gewissen oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

warum sollte ich ein schlechtes Gewissen haben? Nun ja, mein Anwalt meinte, es könnte natürlich sein, sofern er vor Gericht gehen würde, dass er irgendwas aus dem Ärmel zaubern würde, aber wir haben keine Vorstellung, was. Er scheint wohl ernsthafte psychische Probleme inzwischen zu haben. Nun ja, deshalb auch die Empfehlung, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Was ich noch bis vorgestern ja nicht wollte. Aber der Vater scheint ja zunehmend unberechenbarer zu werden. Das ist nicht gut. Nicht für ihn, nicht für das Kind. Da muss man jetzt mal genau schauen.

Also, wir werden abreisen. Unmittelbar danach wird er die Adresse in Amerika bekommen, einschl. Tel.-No. Er wird offiziell erfahren, wann wir voraussichtlich wiederkommen, wann wir wahrscheinlich über Weihnachten hier sind, dass er sich auch jederzeit an meinen Anwalt wenden kann. Dass außerdem eine Klage auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes in Vorbereitung ist, die noch vor dem Himalaya-Abenteuer entschieden sein sollte.

So in etwa wird das laufen.

Gruß

U.J.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ist es denn wirklich so klug die Adresse und Tel. Nr in den USA anzugeben? Hier war doch letztens ein Thread bei dem es um die Bekanntgabe dergleichen ging. Und anscheinend müß man die eigene Adresse nicht angeben, dann würde ich es auchnicht machen. Denn, mit Verlaub auch wenns manchen weh tut, Lehrer sind schon ein komisches Volk. Wer weiß was ihm noch einfällt. Wenn du hier in Deutschland keine Adresse angibst muß er dich erstmal suchen. Und das dauert. Bis dahin buist du wieder hier.

Mfg


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Hallo,

sei bitte nicht eingeschnappt, dass ich das zuerst für Kindesentzug gehalten habe: Ich hielt es für normal, dassauch getrennt lebende Eltern mehrmals im Monat ihr Kind sehen, da wären 6 Monate eine lange Zeit.

Aber danke, dass du auf wirdwerdens Frage noch mal Bezug nimmst: Nach der Beschreibung deines Ex war ich schon entsetzt genug, was heutzutage als Lehrer auf die Menschheit losgelassen wird, dann schreibt sie von noch so einem Exotenexemplar: schön, dass das wenigstens derselbe ist.

Also gute Reise und viel Spaß!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

er macht zwar immer mal Zoff, wenn etwas nicht nach seinem Kopf geht. Er hat mich aber noch nie bedroht. Er wollte auch noch nie in meine Wohnung. Nix. Damit er nicht noch auf die Idee des Kindsentzuges kommt, ist es doch einfacher, ihm die Adresse zu geben. Ich kann doch nicht einerseits argumentieren, er könne über Weihnachten sein Kind in den USA sehen - dann würden wir nicht nach Deutschland kommen - und ihm auf der anderen Seite die Adresse nicht geben. Wo soll er denn dann sein Kind besuchen?

Nach dem, was ich so seit heute weiss, glaube ich kaum, dass er uns besuchen wird. Ich glaube auch nicht mehr, dass er auf den Himalaya klettern wird. Ich muss meines Erachtens nicht trixen. Trixen ist nicht negativ gemeint. Eher im Sinne von taktieren. Nur, ich will noch die letzten Wochen hier Ruhe haben für das Kind und auch für mich. Das ist wohl nachvollziehbar.

Herzliche Grüße

U.J.

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#26
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Kurzes follow up. Die Kleine ist mit meiner Mutter schon drüben. Die Schule hier zieht gerade um, da wäre nicht mehr viel rausgekommen. Meine Mutter hat ihren üblichen frühherbstlichen Urlaub von Spanien eben nach Kalifornien verlegt. Beide sind recht begeistert. Im Augenblick fahren sie mit gemietetem Wagen durch die Landschaft, lernen die Nachbarschaft kennen. Für das Kind hat es von den Nachbarkindern bzw. deren Eltern schon eine "warming up" party gegeben. Sie fühlt sich wohl. Ab nächster Woche fängt dann die Schule drüben an.

So kann ich hier in Ruhe alles abwickeln, was noch abzuwickeln ist, einen sauberen Schreibtisch hinterlassen und dann nachfliegen. Mit dem Kindsvater habe ich ein relativ vernünftiges Gespräch geführt. Er scheint psychisch doch schwer erkrankt zu sein. Das sabbatical year hat ihn wohl vor dem Rausschmiß aus der Schule bewahrt. Ich hab ihm dringend empfohlen, sich helfen zu lassen. Von unserem Kind war gar nicht die Rede! Das drängt er völlig weg. Seine Wohnung musste er aufgeben, wegen der vielen Schulden, die er hat. Entstanden sind die Schulden durch die vielen Reisen, das eigene Boot (liegt auf der Mosel) und vieles andere mehr, wo mir nur die Ohren schlackerten. Ich hab erklärt, mit dem Kindesunterhalt,das kann er erst einmal lassen, solange es mir so gut geht.

Er lebt im Augenblick entweder auf seinem Boot oder in einer Hütte am Waldesrand. Gemeinsam mit einem Bären (ja, Ihr lest richtig), den er von einem kleinen Zirkus erworben hat, seinem Papagei und einem Hunderudel; er will zur Verbesserung seiner Lage Hunde züchten. Fließend Wasser, Fehlanzeige. Er roch auch etwas streng, vorsichtig ausgedrückt. Hatte binnen einer Stunde zwei Flaschen Wein ausgetrunken, nun ja, da kommt wohl sehr viel zusammen.

Auf jeden Fall werde ich jetzt das Sorgerecht beantragen, geht in diesen Tagen zum Gericht. Was nichts mit einem geordneten Umgang zu tun hat, wenn wir wieder da sind. So gar nichts. Allerdings nicht einer Hütte mit Hunderudel, Papagei und kleinem Bären, ohne fließend Wasser. Um die Tiere, wohl alle relativ neu angeschafft (mit Ausnahme des gerichtsbekannten Papageien) kümmert sich ein Kumpel von ihm, wenn er weg ist. Eine Zustelladresse hat er nicht. Ich hab ungefähr eine Vorstellung, wo er in etwa wohnt, aber man kann ja schlecht zustellen unter der Adresse "im Wald des Herrn XY, Hauptweg rein, dritter Querweg links" oder so ähnlich.

Wir haben uns über sein Handy verabredet. Aber, das wird er auch nicht mehr lange haben, so wie das alles aussieht.

Wie läuft sowas ab? Wen sollte ich noch involvieren? Das Betreuungsgericht? Denn da muss ja wohl was getan werden. Irgendwelche Ideen?

Herzliche Grüße

U.J.

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#27
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach kurzer Pause nun ein Zwischenbericht. Ich fliege morgen nach Kalifornien nach. Die drei ruhigen Wochen haben mir gut getan. Konnte in Ruhe aufräumen, u.s.w. Die Kleine geht jetzt drüben problemlos seit zwei Wochen in die Schule. Hat schon eine "beste" Freundin und eine "allerbeste" Freundin. Das Kindermädchen ist seit einer Woche drüben, und wenn ich da bin, fliegt meine Mutter nach Deutschland zurück.

Der Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge liegt seit ca 3 Wochen bei Gericht. Die haben Zustellungsprobleme (Hütte im Wald), aber, so mein Anwalt, das ist nicht unser Problem. Obwohl, eigentlich müssten wir doch eine Zustelladresse angeben, oder? Der Richter hat ihm gestern versichert, man bräuche mich im Augenblick nicht, ich solle nur fliegen. Weihnachten sind wir dann für 3 Wochen hier. Ich habe noch das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt eingeschaltet. Wegen der Tiere (darf man einen kleinen Bären einfach so halten?) und wegen der schlimmen Zustände. Der Mann braucht Hilfe.
Auch einen Antrag auf Betreuung habe ich gestellt. Schon wegen der Zustelladresse.

Meine Schwester wird hier weiter berichten, wenn was passiert. Denn Zustellprobleme dürften ja nicht so einzigartig sein, vielleicht hilft es jemand anderem weiter. Und ich melde mich natürlich Weihnachten wieder, wenn sich was getan hat.

Vielen Dank an alle!

U.J.


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#28
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Viel Glück in den Staaten. Und genieße die Zeit mit deiner Tochter in Kalifornien.

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"gruß azrael"

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#29
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Liebe U.J.
ich habe gerade deinen Thread gelesen und will dir erst einmal eine wunderschöne Zeit in den USA wünschen.
Ich denke mal eher dein Ex hat kein psychisches Problem, sondern eher ein Alkohol-Problem. Nach deinen Schilderungen spricht alles dafür. Ausserdem habe ich sehr viele Parallelen zu meinem Ex gesehen...
Das du das Ordnungsamt eingeschaltet hast finde ich Super. Den armen Tieren muss geholfen werden. Denn wenn er wirklich Alkoholproblem hat ist die richtige Versorgung der Tiere auch bald in Frage gestellt.
Ob du ihm noch helfen kannst??? Keine Ahnung. Schau lieber nach vorne und bau dein eigenes Leben auf.

LG und "Have a nice time"

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#30
 Von 
U.J.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

meine Schwester ist gestern glücklich abgeflogen. Im Namen meiner Schwester bedanke ich mich recht herzlich für die sorgfältige Unterstützung, die sie hier bekommen hat. Das hat ihr sehr geholfen. Das habe ich sogar gemerkt. Sie war viel entspannter, viel gelassener.

Azarel und henriette, ganz besonders euch vielen Dank für die netten Wünsche. Ich werde weiter berichten. Ist für mich kein Problem, da ich auf die Wohnung meiner Schwester aufpasse und auch für die Post zuständig bin. Ich habe eine Generalvollmacht für die Zeit der Abwesenheit bekommen. Mal schauen, wie das mit dem Schwager weitergeht. Meine Güte, was habe ich meine Schwester um diesen Supermann am Anfang beneidet. Jetzt tue ich es nicht mehr, nein, wirklich nicht.

Herzliche Grüße

U.Js Schwester E.J.

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