Auslandsscheidung rechtskräftig, Frau will nicht ausziehen

20. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
the_publisher
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Auslandsscheidung rechtskräftig, Frau will nicht ausziehen

Hallo,

ich (Deutscher) bin im Januar 2003 nach Deutschland zurückgegangen, während meine amerikanische Ehefrau noch in den U.S.A. blieb. Sie zog im Juni 2003 ebenfalls nach Deutschland, behielt aber noch immer ihren Wohnsitz (Eigenheim) in den U.S.A. und meldete sich hier in D unter meiner Anschrift an. Im November 2003 zog sie zurück in die U.S.A., nachdem wir uns getrennt haben, hat sich aber nie beim Einwohnermeldeamt abgemeldet. Ich habe mich im Dezember 2003 in den U.S.A. von meiner Frau scheiden lassen (wir waren dort 5 Jahre lang verheiratet und haben dort gelebt). Urteil ist rechtskräftig und wurde auch im März 2004 vom OLG in Celle anerkannt. Die Scheidung erfolgte also, noch während sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz im Ausland hatte.

Ich gab ihr anschliessend Gelegenheit, Anfang Januar zurück in mein Haus zu kommen nach D, um ihre privaten, persönlichen und finanziellen Dinge zu klären und zu regeln, ihren PKW zu verkaufen und ihre Sachen zurück in die U.S.A. zu schicken. Nun, nach mehr als 4 Monaten (!) Streit, weigert sie sich, auszuziehen und behauptet, ich habe kein Recht, sie aus dem Haus zu bekommen, da die ausländische Scheidung ungültig sei und sie diese mit Hilfe ihrer Anwältin anfechten will, allerdings vor einem Amtsgericht in D, nicht in den U.S.A.

Das Haus gehört übrigens meiner Großmutter bzw. meine Mutter ist Generalbevollmachtigte, da die Großmutter im Heim und schwerbehindert ist, weder meine Ex-Frau noch ich haben einen Mietvertrag, Wohnrecht, Miteigentum, Genehmigung oder Befugnis, uns hier in diesem Haus aufzuhalten, falls die Eigentümerin uns dieses Haus nicht auf Grund der damals noch bestehenden Ehe überlassen hätte. Meine Ex-Frau trägt auch keinerlei Kosten für das Haus und den Lebensunterhalt bei, arbeitet nicht und lebt hier praktisch wie "die Made im Speck" von meinem kleinen Einkommen.

Noch kurz zum amerikanischen Scheidungsurteil: Dies ist ein Endurteil, gegen das weder meine Ex-Frau noch sonst jemand Berufung, Einspruch oder Revision eingelegt hat. Und es wird darin nichts geregelt in Bezug auf Ehewohung, Eigentum, Unterhalt, usw. Es bezog sich rein auf die Scheidung/Auflösung der Ehe.

Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich schnellstmöglichst meine Ex-Frau aus dem Haus meiner Familie, in dem ich alleine mit ihr wohne, heraus, da sie keinerlei Anspruch darauf hat, hier drin zu wohnen? Sie besitzt nach wie vor das (ehemals gemeinsame) Eigenheim in den U.S.A., bei dem sie mich ohne mein Wissen und Zustimmung hat aus dem Grundbuch austragen lassen, so daß dieses nun ihr allein gehört, und hat dazu noch kürzlich ein zweites, kleineres Haus ebenfalls in den U.S.A. für ihre volljährigen Kinder gekauft.

Die Polizei, die ich hatte rufen müssen, als meine Ex-Frau in einem Wutanfall versuchte, Einrichtungsgegenstände zu zerstören und die Türschlösser auszutauschen, so daß weder ich noch die Eigentümer Zugang zu einigen Räumen des Hauses haben, die meine Ex-Frau für sich "beansprucht", war der Meinung das ich da gar nichts machen kann, sondern dies zivilrechtlich zu klären habe bzw. die Eigentümerin (ähnlich wie beim Verhältnis von Vermieter zu Mieter) ihr eine Frist von 3 Monaten zum Ausziehen zu geben haben. Und selbst bei weiteren Sachbeschädigungen usw. könnten sie meine Ex-Frau nicht so ohne weiteres aus dem Haus entfernen, da sie hier polizeilich gemeldet ist. Meine Ex-Frau hat schon angekündigt, auch bei einer Fristsetzung nicht auszuziehen, sondern dies vor Gericht auszutragen, da man "sie dann schon herausklagen" müßte.

So sieht die Lage leider aus. Über irgendwelche Ratschläge oder Hilfen, wie ich bzw. die Eigentümer vorgehen sollte, würde ich mich sehr freuen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hunter2004
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

Ich bin da vieleicht etwas blauäugig, aber ich würde diese Person anzeigen wegen Hausfriedensbruch etc. ! Wenn sie dann nicht nachweisen kann, das sie sich rechtmässig in diesem Haus aufhält hat sie wohl schlechte Karten. Ansonsten kann man auch eine Einstweilige Verfügung beantragen, wenn diese Frau einen z.B. belästigt. Das hätte zur Folge das sie sich dem Haus nicht näher als xxx m nähern darf. Ich würde einfach mal eine Anzeige machen, die Staatsanwaltschaft muss dann in dieser Sache ermitteln. Und das ganze kostet keinen Cent ! Aber die Anzeige muss schon mit Tatsachen begründet werden, lügen kann später mal teuer werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich würde sogar noch weiter gehen.... aber darf man hier sowas überhaupt schreiben?? Fakt ist: Sie hat keinen Mietvertrag. Wer hat ihr die Meldebestätigung unterschrieben?
Eigentlich egal. Ist ja nicht deine Sache, sie wieder abzumelden . Sie war doch nachweislich zwischenzeitlich in den USA, um sich scheiden zu lassen.
Stell ihr die Sachen vor die Tür und tausch die Schlösser aus!
Soll doch mal einer beweisen, dass sie das Recht hat, sich in diesem Haus aufzuhalten.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.294 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen