Außergerichtliche Einigung zwei Kinder

19. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marcrecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergerichtliche Einigung zwei Kinder

Hallo,
ich heiße Marc und bin neu hier und hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen!

Ich bin von meiner Ex getrennt (waren nicht verheiratet), haben zwei Kinder (8 und 11 Jahre). Ein Kind lebt bei mir und eins bei ihr. Es gibt eine gerichtliche Entscheidung von 10 und 4 Tagen im Wechsel für beide Kinder. Wir möchten uns außergerichtlich einigen, dass wir uns kein Unterhalt gegenseitig zahlen. Ist das machbar?

Stand ist zur Zeit, dass diverse Unterlagen eingereicht werden und es tituliert werden soll. Um das jetzt zu umgehen würde ich beim Jugendamt anrufen und mitteilen, dass wir uns geeinigt haben.

Uns kein Unterhalt gegenseitig zu zahlen.
Wie gesagt,
a) ist das möglich
b) sollte es schriftlich festgehalten werden?
c) kann das Kindergeld rückwirkend eingefordert werden? sollte es doch zwischen uns Streit geben.

Vielen Dank im Voraus
Gruß Marc

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Marcrecht123):
a) ist das möglich
Wenn keiner Sozialleistungen bezieht, ja.

Zitat (von Marcrecht123):
b) sollte es schriftlich festgehalten werden?
Hätte nach meiner Auffassung keine Auswirkungen und würde lediglich der Klarstellung zwischen den Beteiligten dienen.

Zitat (von Marcrecht123):
c) kann das Kindergeld rückwirkend eingefordert werden?
Von wem gegen wen und warum?

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#2
 Von 
Marcrecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank schon mal für deine Hilfe und Mühe!

Mein Fehler, meinte natürlich nicht Kindergeld sondern die Unterhaltszahlungen. Ob diese von ihr rückwirkend von mir eingefordert werden können. Zum Beispiel, falls es einen Streit zwischen uns geben sollte.

Gruß Marc

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Nein, das ist aufgrund § 1613 BGB ausgeschlossen. Unterhalt kann erst ab dem Zeitpunkt gefordert werden, ab dem man den Pflichtigen zur Einkommensauskunft auffordert oder/und ihn in Verzug setzt. Lediglich in den Ausnahmefällen des Absatzes 2 könnte man Unterhalt auch für die Vergangenheit fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcrecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hatte mich schon vor zwei drei Monaten in Verzug gesetzt. Zudem Zeitpunkt war noch nicht klar, dass das Gericht entscheidet, dass mein Sohn zu mir kommt.

Ich muss für meine Tochter den Mindestsatz zahlen. Sie habe ich jetzt betreffend meines Sohnes auch in Verzug gesetzt.

Doch nach einem Gespräch mit ihr stimmten wir überein, dass selbst zu händeln. Ist das jetzt ein Problem? Oder braucht man nur anrufen und sagen, daß wir uns geeinigt haben. In Verzug setzen ist hinfällig?

Gruß Marc

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Das Jugendamt braucht man nicht informieren, sofern keine Beistandschaft und kein Unterhaltsvorschuss beantragt wurde. Man braucht überhaupt niemanden zu informieren, da es eben eine zivilrechtliche Privatangelegenheit ist, solange man keine Sozialleistungen bezieht.

Die Inverzugsetzung müsste nach einer Einigung erneut erfolgen, um eine Änderung des vereinbarten Unterhaltes in Gang zu setzen. Die Mutter kann nicht in drei Jahren kommen und sich auf irgendein Schreiben von April 2020 beziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcrecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, du hast mir sehr geholfen! Vielen Dank.
VG Marc

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